Hallo allerseits,
Person A wohnt in dieser Wohnung schon seit 10.2012 und ist gemeldet beim Einwohnermeldeamt.
Person A hat ein Schreiben am 27.05.14, in dem er angeben soll ab wann er schon in der Wohnung gemeldet ist. In 4 Wochen soll eine zwangsanmeldung erfolgen
Person A bezieht Bafög, jedoch steht auf den Befreiungsschein,dass er nicht zu Hause wohnt und dieser geht vom 1.10.10.13 bis 30.09.14. von 2012- 2013 ist auch einer enthalten.
Problem: Auf diesem schein steht die Addresse an den der Zettle geschickt wurde.
Person A zieht diesen Monat um und kann sich Ummelden bevor die 4 Wochenfrist abgelaufen ist.
Problem: Bei der neuen Wohnung müsste Person A den Befreiungsschein an den Rundfunkbeitrag sende, wo die alte Adresse draufsteht.
Neben den Befreiungsschein hat Person A noch seinen Bafög-Bescheid,wo nicht seine Adresse drauf steht, da dieser an seine Mutter gesendet wurde.
Die Frage ist ob der Rundfunbeitrag dieses schreiben akzeptiert und ob man sich so für den letzten Monat anmeldet.
Was sollte Person A also am besten machen, Person A hat keinen Rechtsschutz.
Einen schönen Abend allerseits