Guten Tag!,
folgende Situation wäre vorzustellen:
Person A bezieht ein Zimmer in einer WG als Untermieter. Der Hauptmieter ist Hartz IV Empfänger und meint man müsse sich um Gebühren nicht kümmern denn er sei ja Hauptmieter und deshalb entfällt ein Beitrag. Person A ist, zugegeben leichtgläubig und kümmert sich nicht weiter. In der Wohnung selbst wohnen neben dem Hartz IV Hauptmieter die Person A sowie die Person B, Person B ebenfalls als Untermieter. Niemand zahlt Gebühren.
Person A zieht im Juni 2014 aus und erhält in der neuen Wohnung einen Brief aus dem hervorgeht er solle seit 1.1.13 Gebühren nachzahlen in Höhe von über 350 Euro.
Person A ist allerdings Untermieter, ist das halbe Jahr über gar nicht in der Wohnung gewesen weil er arbeitstechnisch viel unterwegs war, hat weder einen Fernseher noch Internet noch ein Radiogerät dort und soll nun die GESAMTEN Beiträge für die Wohnung bezahlen?
Kann man das von ihm verlangen?
P.S.: Person C ist übrigens mittlerweile wieder in sein Heimatland zurück da er hier nur studiert hat. Gebühren werden im also egal sein.
Ich danke vielmals für Anregungen zu meinem Gedankenspiel!
Person C ist Hauptmieter und kann auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreit werden (Bezug von H4).
Person B ist Mitbewohner in der WG, gehört allerdings nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft mit C.
Person A hat den gleichen Status wie Person B.
Den Beitrag ab Einzug bzw. dem 1.1.2013 schulden alle 3 Personen gemeinschaftlich, d.h. der Beitragsservice kann sich aussuchen, von wem er das Geld einfordert. Verrechnungen dürfen Personen A, B und C dann im Innenverhältnis anstellen.
Angenommen, C hätte
rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt: Die Befreiung gilt dann ausschließlich für Person C sowie dessen Bedarfsgemeinschaft.
A und B müssen dann untereinander ausmachen, wer den Beitrag zahlt.