Guten Morgen.
Danke für die Nachricht.
Du schreibst:
"...Aber der RBStV ist das Gesetz, gegen das wir klagen.
Die Landesrundfunkanstalten missbrauchen dieses Gesetz, so sehe ich das...."
Und:
"...Wenn der RBStV für "nicht mit der Verfassung vereinbar" erklärt wird, ist er ungültig,
von Anfang an bis in alle Ewigkeit..."
Wir klagen also gegen ein Gesetz, das (unserer Meinung nach) nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Ja, das sehe ich auch so.
WER aber ist dann der oder die Beklagte? Das müßte doch dann der/die Verfasser dieses Gesetzes sein?
Das jedoch sind nicht die Landesrundfunkanstalten -wie auch immer
(und/oder auch mißbräuchlich, aber das wäre eine andere Fragestellung)
sie nun in der Praxis mit diesem Gesetz umgehen.
Fiktives Beispiel (mir fällt grade nix Reales ein):
Wenn eine Landesregierung (oder auch die Bundesregierung) ein Gesetz veranlassen würde,
das es den einzelnen Bürgern erlauben würde, eine Waffe zu tragen, und davon nach Gutdünken Gebrauch
machen zu können, wäre es ganz schnell offenkundig, daß das keinesfalls als mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnte.
Dann könnte ich nicht die Waffenindustrie verklagen, die das Zeug verkauft, sondern -eben die Regierung.
Und wenn ein von der (Landes-)Regierung veranlaßtes Gesetz derartige Möglichkeiten zu Mißbrauch enthält,
daß dadurch ein verfassungswidriger Gebrauch des Gesetzes daraus entsteht,
dann...-ebenfalls:
Ich müßte doch die (Landes-)Regierungen verklagen.
...offene Frage...
So, wie Du oben schreibst:
"...Es sind schon viele Klagen verloren worden, weil der falsche verklagt wurde. ..."
Deshalb:
Bitte mehr Meinungen hierzu, könnte interesant werden, meine ich.
Gruß von Gerhard.-