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Autor Thema: Widerspruch erfolgreich, Befreiung Rückwirkdend zum 01.01.2013 Alg II  (Gelesen 5031 mal)

H
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich ihnen mitteilen zu dürfen, dass mein Widerspruch gegen beide Gebührenbescheide des Saarländischen Rundfunks erfolgreich war.
Ich habe den von "Roggi" hochgeladenen Widerspruch in modifizierter Form benutzt.

Ausgangssituation war folgende.

Ich beziehe seit Oktober 2011 mit meiner Mitbewohnerin eine WG. Die Mitbewohnerin bezieht Alg. II und ich ebenfalls. Die Mitbewohnerin hat ein Beitragskonto für die Wohnung angemeldet und lässt sich auch regelmäßig befreien. Ich wiederum, hatte noch nie ein eigenes Beitragskonto angemeldet und eine Übermittlungssperre meiner Adressdaten beim Einwohnermeldeamt eingerichtet (mich also daher auch nie um eine Beitragsbefreiung bemüht, was ja in meinem Fall möglich gewesen wäre).

Ab Januar 2014 bombardierte mich der Beitragsservice mit Schreiben von bekanntem Inhalt (ich solle Angaben zu meiner Person machen und ein Beitragskonto anmelden). Nachdem ich nicht darauf reagierte und die Schreiben entsorgt habe, bekam ich dann am 01.06.2014 den ersten Gebührenbescheid mit Forderungen für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2014 in Höhe von 277,70 EUR inklusive 8 EUR Kosten.

Ich setzte umgehend einen selbst formulierten Widerspruch auf, in dem ich die Zwangsanmeldung in Frage stellte und auf meinen Sozialleistungsbezug hingewiesen habe. Die Antwort kam prompt, der Widerspruch wurde abgelehnt und man tat mir Kund, dass ich nun als Beitragszahler für die Wohnung markiert sei, weil die Mitbewohnerin ja eine Gebührenbefreiung erwirkt habe und ich mich auch befreien lassen könnte, allerdings nur zwei Monate rückwirkend zum Ausstellungsdatum des letzten Bewilligungsbescheid.

Am 04.07.2014 bekam ich dann den zweiten Gebührenbescheid für den Zeitraum 01.04.2014 bis 30.06.2014 über 61,94 EUR, insgesamt 339,64 EUR.

Also beschloss ich dann folgendes Notfallmaßnahmenpaket:

Zum ersten, habe ich den Widerspruch von "Roggi", so modifiziert damit er zu meinem Fall passt und ihn abgeschickt.

Und zum zweiten, habe ich einen Befreiungsantrag für meinen aktuellen Bewilligungszeitraum gestellt, der allerdings eigentlich laut den Fristvorgaben des Beitragsservice schon zu spät gestellt wurde.

Ergebnis:

Ich erhielt am 13.08.2014 ein Info Schreiben vom Beitragsservice, in dem man mir mitteilte, dass man mein Kundenkonto wieder abgemeldet hat und zeitgleich war noch ein Bescheid über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht im Briefkasten mit einer Befreiung rückwirkend bis zum 01.01.2013.
Ich war etwas verwundert aber doch erleichtert.
Am 22.08.2014 kam dann noch ein Antwortschreiben als Reaktion auf meinen zweiten Widerspruch.
Ich werde umgehend meine Daten unkenntlich machen und die Schreiben uploaden.
Auf Grund welcher Entscheidung man mich letztendlich eineinhalb Jahre rückwirkend befreit hat (was ja eigentlich nicht möglich sein soll) und mein Kundekonto wieder abgemeldet hat (nach einer vom Beitragsservice selbsttätigen Zwangsanmeldung) , ist mir aus den Schreiben nicht ersichtlich, vermutlich schätzte man meine Chancen im Klageverfahren als zu gut ein und wollte einen Präzedenzfall vermeiden, auf den sich dann andere Kläger mit ähnlicher Problematik berufen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Xxx

Ps. Großes Lob an das Forum insbesondere ROGGI, ohne deinen perfekt formulierten Widerspruch wäre ich da nicht raus gekommen und müsste zahlen.


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Hier noch ein Anhang


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An dieser Stelle möchte ich dir einen guten Rat geben:
Bewahre diese Schreiben gut auf, denn möglicherweise wirst du die in 10 Jahren oder so nochmal brauchen !
Es kommt immer wieder vor, dass die GEZ, auch nach Jahren, wieder Forderungen stellt, die mehere Jahre zurück liegen, obwohl man nachweislich Befreit war.
Solche Schreiben wie die von der GEZ selber, ersparen einem dann eine Menge Arbeit und Stress.
Das Empfehle ich übrigens für die gesamte Korrespodenz mit der GEZ.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

E

Eddie

Hallo,

keine Ahnung was daran jetzt so besonders sein soll. Also Empfänger von Sozialleistungen kann man sich befreien lassen. Das sollte doch mittlerweile wirklich jeder mitbekommen haben.


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vmp

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Hallo,

keine Ahnung was daran jetzt so besonders sein soll. Also Empfänger von Sozialleistungen kann man sich befreien lassen. Das sollte doch mittlerweile wirklich jeder mitbekommen haben.

Die Besonderheit liegt darin begründet, dass der Beitrags"service" normalerweise nur 2 Monate rückwirkend befreit und hier waren es >1,5 Jahre.


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Hallo Herold, kannst du den Widerspruch von Person A kurz hier veröffentlichen?
Meine Person B hat ein ähnliches Problem: exakt die gleiche Forderung. Lebt auch in einer WG für die bereits seit Jahren bezahlt wird. Hat es allerdings versäumt, sich abzumelden, da sie die Schreiben immer ignoriert hat.
Der Fall von Person A macht ja Mut.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 05:18 von Bürger«

S
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Ich glaube in diesem fiktivem Fall liegt es daran, dass Person A in einer WG wohnt. Eine Wohnung = Ein Beitrag. Wenn also bereits Person B, die mit Person A dort wohnt angemeldet ist, und "beitragsbefreit" ist, dann ist es gegen das eigene Rundfunkgesetz, wenn man versucht Person A zur Zahlung zu bewegen, obwohl bereits eindeutig person B "bezahlen würde", sofern sie nicht befreit wäre.

Mit Mut hat das ganze nichts zu tun, sondern der BS hat gemerkt, dass er nicht den Beitragsschuldner hat, sondern eine Person die mit  dem Beitragsschuldner zusammen wohnt. Hier wurde nichts gewonnen, sondern nur richtig gestellt. Person A hätte niemals bezahlen müssen, es reicht der Hinweis, dass Person B, die man namentlich nicht erwähnen muss, bereits als Beitragsschuldner geführt wird:

ganz wichtig:

EINE Wohnung = EIN Beitrag von EINEM Beitragsschuldner.


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keine Ahnung was daran jetzt so besonders sein soll. Also Empfänger von Sozialleistungen kann man sich befreien lassen.
Das sollte doch mittlerweile wirklich jeder mitbekommen haben.

So sehe ich das auch, aber trotzdem nette Geschichte! :D

Ob nun 2 Monate oder 18 Monate rückwirkend ist dem BS doch *** egal.

Die brauchen das Geld von Person A nicht und wissen, daß sie bei ihr nichts holen können. Vorerst!!!

Inwieweit die Forderung verjährt, falls Person A jemals wieder aus ALG II rausfallen sollte, würde ich auf alle Fälle abklären.
Person A kann gewiss sein, daß der BS nichts und niemanden vergißt.
Einmal gespeichert, immer gespeichert.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 05:29 von Bürger«

 
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