Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich ihnen mitteilen zu dürfen, dass mein Widerspruch gegen beide Gebührenbescheide des Saarländischen Rundfunks erfolgreich war.
Ich habe den von "Roggi" hochgeladenen Widerspruch in modifizierter Form benutzt.
Ausgangssituation war folgende.
Ich beziehe seit Oktober 2011 mit meiner Mitbewohnerin eine WG. Die Mitbewohnerin bezieht Alg. II und ich ebenfalls. Die Mitbewohnerin hat ein Beitragskonto für die Wohnung angemeldet und lässt sich auch regelmäßig befreien. Ich wiederum, hatte noch nie ein eigenes Beitragskonto angemeldet und eine Übermittlungssperre meiner Adressdaten beim Einwohnermeldeamt eingerichtet (mich also daher auch nie um eine Beitragsbefreiung bemüht, was ja in meinem Fall möglich gewesen wäre).
Ab Januar 2014 bombardierte mich der Beitragsservice mit Schreiben von bekanntem Inhalt (ich solle Angaben zu meiner Person machen und ein Beitragskonto anmelden). Nachdem ich nicht darauf reagierte und die Schreiben entsorgt habe, bekam ich dann am 01.06.2014 den ersten Gebührenbescheid mit Forderungen für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2014 in Höhe von 277,70 EUR inklusive 8 EUR Kosten.
Ich setzte umgehend einen selbst formulierten Widerspruch auf, in dem ich die Zwangsanmeldung in Frage stellte und auf meinen Sozialleistungsbezug hingewiesen habe. Die Antwort kam prompt, der Widerspruch wurde abgelehnt und man tat mir Kund, dass ich nun als Beitragszahler für die Wohnung markiert sei, weil die Mitbewohnerin ja eine Gebührenbefreiung erwirkt habe und ich mich auch befreien lassen könnte, allerdings nur zwei Monate rückwirkend zum Ausstellungsdatum des letzten Bewilligungsbescheid.
Am 04.07.2014 bekam ich dann den zweiten Gebührenbescheid für den Zeitraum 01.04.2014 bis 30.06.2014 über 61,94 EUR, insgesamt 339,64 EUR.
Also beschloss ich dann folgendes Notfallmaßnahmenpaket:
Zum ersten, habe ich den Widerspruch von "Roggi", so modifiziert damit er zu meinem Fall passt und ihn abgeschickt.
Und zum zweiten, habe ich einen Befreiungsantrag für meinen aktuellen Bewilligungszeitraum gestellt, der allerdings eigentlich laut den Fristvorgaben des Beitragsservice schon zu spät gestellt wurde.
Ergebnis:
Ich erhielt am 13.08.2014 ein Info Schreiben vom Beitragsservice, in dem man mir mitteilte, dass man mein Kundenkonto wieder abgemeldet hat und zeitgleich war noch ein Bescheid über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht im Briefkasten mit einer Befreiung rückwirkend bis zum 01.01.2013.
Ich war etwas verwundert aber doch erleichtert.
Am 22.08.2014 kam dann noch ein Antwortschreiben als Reaktion auf meinen zweiten Widerspruch.
Ich werde umgehend meine Daten unkenntlich machen und die Schreiben uploaden.
Auf Grund welcher Entscheidung man mich letztendlich eineinhalb Jahre rückwirkend befreit hat (was ja eigentlich nicht möglich sein soll) und mein Kundekonto wieder abgemeldet hat (nach einer vom Beitragsservice selbsttätigen Zwangsanmeldung) , ist mir aus den Schreiben nicht ersichtlich, vermutlich schätzte man meine Chancen im Klageverfahren als zu gut ein und wollte einen Präzedenzfall vermeiden, auf den sich dann andere Kläger mit ähnlicher Problematik berufen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx
Ps. Großes Lob an das Forum insbesondere ROGGI, ohne deinen perfekt formulierten Widerspruch wäre ich da nicht raus gekommen und müsste zahlen.