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Autor Thema: Student - Bafög-Empfänger - dennoch horrende GEZ-Forderungen  (Gelesen 3238 mal)

M
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

Erstmal finde ich gut, dass es dieses Forum gibt und Leute da sind, die sich engagieren.
Ich würde hier gerne Person A Situation schildern:

Person A ist Student und lebt von staatlicher Förderung (Bafög). Das sind im Monat 598€, wovon A Wohnung, Essen usw. zahlen muss. Mit der GEZ hatte A eigentlich nie was zu tun. Bis Anfang letzter Woche, als A plötzlich Post von der GEZ erhielt. In dem Schreiben wird A  "recht herzlich" begrüßt (Ironie? Sarkasmus? Was soll sowas?  :laugh:) und in der Folge gebeten anzugeben ob A oder ein möglicher Mitbewohner Gebühren bezahlt. Tut A nicht, weil A auch immer dachte, dass A davon befreit ist. Bis A sich aufgrund dieses Schreibens, dann mal informiert hat und rausgefunden hat, dass A einen Befreiungsantrag hätte stellen müssen. (Wovon A nichts wusste. Woher auch?) Für die letzten 18 Monate wären das dann gut 325€, die A unrechtmäßig zahlen müsste.
Wie ist jetzt weiter vorzugehen?
Eigentlich will ich gar nicht reagieren. Allerdings hat, das ja dann auch zur Folge, dass die auflaufenden Gebühren noch höher werden.
Oder würdet ihr jetzt einfach den Befreiungsantrag stellen, damit die möglichen Forderungen wenigstens nicht höher werden?

Vielleicht kann A ja jemand helfen.

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2014, 23:15 von Uwe«

P
  • Beiträge: 4.012
Aus meiner Sicht gibt es 2 mögliche Reaktionen.

A
Es bestünde die Möglichkeit, die Befreiung absofort in Anspruch zu nehmen.
Die bisher aufgelaufenen Gebühren können in jedem Fall nur mit Wiederspruch und Klage angefochten werden. Setzt aber einen Beitragsbescheid voraus. Zahlen sollte man das nicht einfach. Ein Beitragsbescheid wird mit minimal 8,-€ Extrakosten zugestellt, wenn die Zahlung lange nach freiwillig erfolgter Anmeldung ausbleibt.
Es gibt Fälle, wo bei Nichtanmeldung eine "Zwangsanmeldung" zugestellt wurde, wo aber bisher noch kein Beitragsbescheid gekommen ist. Meine war irgendwas am 1.2.14 bisher nichts weiter außer der Info das zukünftig ein Bescheid kommen soll. Das ist jetzt auch fast 2 Monate her. Immer noch nichts.

B
Es besteht die Möglichkeit weiter nicht zu reagieren. Es erfolgt eine Zwangsanmeldung -das ist wahrscheinlich - die Kosten steigen, aber auch diese können irgendwann bei Nichtzahlung nur mittels Bescheid eingefordert werden. Gegen diesen kann dann Wiederspruch und Klage erhoben werden. Leider sind mir bisher noch keine erfolgreichen Klagen bekannt, aber noch sind nicht alle Klagen endgültig entschieden. Der Wiederstand wird zudem größer.

- Aus meiner Sicht könnte Möglichkeit A für einen Studenten aber die bessere Wahl sein, wenn es darum geht die theoretischen Gesamt Kosten am Anfang niedrig zu halten. Jedoch kann das dazu führen, das die bisher aufgelaufenen Beiträge "schneller" gefordert werden. Geht es darum diese nicht zu zahlen bleibt nur Standhaft zu bleiben und den Bescheid zu fordern, wegem Wiederspruch. Dieser kann nur gegen einen Bescheid erfolgen. Die meisten Wiedersprüche wurden aus meiner Sicht bisher negativ beschieden. Deshalb gibt es Klagen. Leider sind die VG Verwaltungsgericht aus meiner Sicht durch die Politik verblendet. -



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M
  • Beiträge: 3
Danke für die ausführliche Antwort.

Perfekt wäre für Person A wohl eine Mischung aus Variante a) und Variante b).
Leider fällt mir diesbezüglich keine Lösung ein. Es wäre halt gut, den Befreiungsantrag stellen zu können, ohne dass direkt die aufgelaufenen Kosten gefordert werden können.
Ich denke bei einem Widerspruch könnte man bestimmt auch anfechten, dass Person A eigentlich ja von den Gebühren befreit ist, aber von Seiten der GEZ nicht darüber informiert worden ist, dass dafür ein Befreiungsantrag zu stellen ist. Das kann doch so nicht rechtmäßig sein, dass Personen unfreiwillig bei einem kostenpflichtigen Programm angemeldet werden, aber von keiner Seite aus informiert werden, dass sie eigenständig einen Befreiungsantrag stellen müssen, der dann darüber hinaus noch nicht mal mehr rückwirkend gelten soll?

Was ist von dieser Variante zu halten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.0.html ?

Vermutlich wird Person A jetzt so handeln, dass er Online den Antrag auf Befreiung stellt, und dann auf die zukünftigen Briefe nicht reagieren wird.

Gibt es noch Möglichkeiten, dass ganze in die Länge zu ziehen? Irgendwelche widersprüchlichen Angaben, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen und die Bearbeitung in die Länge zu ziehen? Ich hab schon mal an eine fiktive Beitragsnummer gedacht, oder einen angeblichen Mitbewohner bei dem unklar ist, ob der bereits den Beitrag für die Wohnung gezahlt hat?

Viele Grüße :)


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  • Beiträge: 3.241
Es ist schon sehr fragwürdig, warum Befreiungstatbestände nicht ab Gültigkeit anerkannt werden, es aber eine rückwirkende Zahlungspflicht geben soll. Da sowas keinen Sinn macht, würde eine Klage vielleicht sogar erfolgreich sein. Leider haben die davon Betroffenen nicht das Geld für eine Klage. So ein Paragraph könnte sogar Sittenwidrig sein. Wer Prozesskostenhilfe beantragen kann, sollte das nutzen und klagen.
Es wird vermutlich nichts nützen, wenn man die Briefe einfach zurückschickt, erfolgreicher könnte es sein, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden zu jemand, der schon bezahlt.
Sich dann anmelden sollte reichen.


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Zitat:

"Gibt es noch Möglichkeiten, dass ganze in die Länge zu ziehen?"

Ja, aber meist sind diese nicht zielführend. Zielführend sollte sein, einfach nicht zahlen und warten auf Beitragsbescheid, dagegen gut begründeten Wiederspruch, warten auf Ablehnung, dann Klage oder weiter nicht zahlen -> Pfändung aussitzen. Politiker auffordern diesen Mist zu beheben! Weitere Personen aufklären. Leider zahlen immer noch zu viele einfach aus Angst, dass etwas passieren könnte. Die meisten wollen einfach keine Arbeit und keinen Stress damit und zahlen das.

Das über Gesetzes Änderung nicht informiert werden muss, naja falsch, es reicht das im Amtsblatt zu veröffentlichen. Deswegen bekommt auch nur der selbst aktive Bürger die Information, dass es einen Zwang und möglicherweise Befreiungsmöglichkeiten gibt. Ob es über die Ankündigung im Amtsblatt weitere Information geben sollte, kann ja eine Petition gestellt werden, das ist aber eine andere Baustelle.

Der Beitragsverein tut sein übriges dazu. Der hält es nicht mal für sinnvoll die alten Teilnehmer über die Änderung seiner Form und des geänderten Auftrags zu informieren. Im Normalfall dürften alle alten Lastschriften bei dieser Änderung ungültig geworden sein. Die wenigsten haben wiedersprochen, das die Kontodaten einfach weiter verwendet wurden! Aber auch das ist eine andere Baustelle.


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Bei Geringverdienern (Düsseldorfer Tabelle, Singlehaushalt weniger als € 1050 / Montat) ist nichts zu holen.
Wer sich nicht ausrechnet, nach dem nächsten Semester gleich groß ins Berufsleben einzusteigen,
könnte sich diesem System widersetzen und einfach nicht zahlen.

Ängstlichere Naturen könnten sich befreien lassen (aufgrund von Bafögbezug) und die Forderung, die bis jetzt aufgelaufen ist, verweigern.


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Man muss bedenken, dass Schulden, die durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden, nicht einfach so verschwinden. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich umzumelden oder Beitragsschulden auszusitzen. Wenn irgendwann Geld verdient wird, muss man die Schulden zahlen. Deshalb ist es wohl am besten, wenn man versucht, eine Befreiung zu bekommen und diese nutzt. Für rückliegende Zeiträume ist es dann nötig, den Weg über Widerspruch und Klage zu gehen.


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  • weiß was
Rückwirkende Befreiungen sind nur möglich, wenn innerhalb von. 2 Monaten nach Erstellung des BAföG Bescheids der Antrag gestellt wird.
Hier also nur ab dem Folgemonat des Monats in dem der Antrag auf Befreiung gestellt wird.

Heute Antrag stellen, ab 1. Juli Befreiung.

Ja, und man muss sich selbst kümmern ..... die Rundfunkanstalten machen nicht von sich drauf aufmerksam.

Eventuell aber Studentenwerk oder BAföG Amt.


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