@TVfrei
Gute Frage, oft diskutiert. Im Grundgesetz steht davon strenggenommen nichts.
Es wird aber wie folgt argumentiert:
GG Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Um die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk zu gewährleisten, sind die Länder laut Bundesverfassungsgericht verpflichtet, einen freien Rundfunk per Staatsvertrag zu subventionieren und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu protegieren. Zur Begründung heißt es in den Urteilen regelmäßig, dass die Privatwirtschaft anders als im Fall der Presse in Sachen Rundfunk nicht in der Lage ist, flächendeckende freie und unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.
Ich sehe es jedoch wie du, dass Arktikel 5,1 das heutige acht Milliarden teure Zwangsfernsehsystem mit über 60 Fernsehsendern unter keinen Umständen rechtfertigt.
Bezüglich der Berliner Petition sind erstmal keine weiteren Schritte meinerseits geplant. Neue Aktionen sind jedoch in Vorbereitung :-)