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Autor Thema: Berliner Senatskanzlei lehnt Petition für Informationsfreiheit ab  (Gelesen 7641 mal)

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Leider wurde meine Petition mit immerhin 533 Unterschriften von der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit einem Standardschreiben abgewiesen:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/05/berliner-senatskanzlei-lehnt-petition.html

Jetzt heißt es weitermachen, immer neue Petitionen aufsetzen und verfassen, klarmachen, dass wir nicht lockerlassen!

Für echte Informationsfreiheit in Deutschland!


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S
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Man müsste ein Volksbegehren draus machen, die Nicht-Bebauung des Tempelhofer Feldes wollte die Regierung ja auch nicht. Ich bin zwar kein Jurist aber versuche mal ein Gesetzentwurf zusammenzuformulieren und hab schon Kontakte zur PARTEI geknüpft - der Ball "liegt" ja jetzt bei der Politik - es wird demnächst bei denen wohl eh ein Treffen einer Arbeitsgruppe zum Thema geben.

Hier mal mein Entwurf mit der Bitte um Verbesserungsvorschläge:

Gesetz für persönliche Rechte bei der Nutzung von Informationsquellen
Oder: Gesetz zur Stärkung der Informationsfreiheit
Weitere Vorschläge für prägnante Namen?

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, Rechte zu definieren, die sich für jede einzelne Person unmittelbar aus § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ergeben, und zu bewirken, dass diese von der Rechtsprechung geachtet werden. Insbesondere ist es ein Ziel, jeder individuellen Person einen Schutz vor Vermutungen, Typisierungen und Pauschalierungen zu geben, die ihrer Art nach nur das wahrscheinliche Verhalten dieser Person erfassen, nicht jedoch das tatsächliche Verhalten. Dadurch wird eine konkrete Person davor geschützt, von großen Personengruppen, Unternehmen, privaten oder öffentlichen Institutionen, der Allgemeinheit oder dem Staat
1. daran gehindert zu werden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten,
2. vorgeschrieben zu bekommen, durch welche Quellen ihm ein persönlicher Vorteil gewährt wird.

§ 2 Quellen
Als Quellen werden Quellen von Informationen bezeichnet, die über einen Informationskanal von einem Sender zu einem Empfänger übertragen werden können. Bei der Übertragung können große zeitliche und räumliche Distanzen überbrückt werden. Inhalt der Informationen sind beispielsweise Beobachtungen, Erkenntnisse, Meinungen, Überzeugungen und schöpferische Werke von Personen oder durch Personen gesteuerte technische Hilfsmittel. Einer Person als Empfänger ist es meist nicht möglich, die Wahrheit einer Information in Bezug auf die objektive Realität zu überprüfen. Keine Informationsquelle darf daher als objektiv oder unvoreingenommen bezeichnet werden. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass jede Informationsquelle eine konkrete Sichtweise einnimmt. Alle Quellen dienen der Demokratie gleichermaßen unabhängig von ihrem Verbreitungs- und Bekanntheitsgrad, unabhängig von Sender und Empfänger sowie unabhängig von Art und Medium der Übermittlung.

§ 3 Informationsfreiheit
Jede Person hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Daraus folgt insbesondere auch das Recht, sich aus bestimmten Quellen nicht zu unterrichten.

§ 4 Persönlicher Vorteil
Jede Person hat das Recht, für sich individuell zu bewerten, ob eine Quelle vorteilhaft ist oder nicht. Der dabei angelegte Maßstab muss nicht offenbart werden und fußt auf der inneren Überzeugung der Person, beispielsweise auf inhaltlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen. Diese persönliche Bewertung von Quellen hat immer Vorrang vor statistischen Erhebungen, gesetzlichen Typisierungen von Personengruppen und richterlichen Vermutungen. Der persönliche Vorteil einer Quelle für eine Person entsteht ausschließlich durch eine individuelle positive Bewertung dieser Quelle durch diese Person.

§ 5 Struktureller Vorteil
Anbieter von Quellen können einer Personengruppe einen Vorteil gewähren, indem sie der Personengruppe Quellen bereitstellen. Bereitstellen bedeutet, dass beliebige Personen mit geringem zeitlichen und finanziellen Aufwand auf die Quelle zugreifen können, wofür der Aufbau einer Infrastruktur notwendig sein kann. Aus der Gewährung eines solchen strukturellen Vorteils für eine Personengruppe folgt auf keinen Fall ein persönlicher Vorteil für eine konkrete Person nach § 4.

§ 6 Datenschutz
Keine Person kann verpflichtet werden, persönliche Daten an einen Anbieter von Quellen zu übermitteln, wenn sie diese Quellen weder nutzt noch einen persönlichen Vorteil nach § 3 von diesen Quellen hat. Insbesondere löst ein struktureller Vorteil nach § 5 keinen Anspruch auf Datenübermittlung aus, wenn ein persönlicher Vorteil nach § 4 fehlt.

§ 7 Entgelte, Vorzugslasten
Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Quellen, für einen Zahlungsanspruch eines Anbieters von Quellen gegen eine Person bedarf es jedoch eines gültigen Vertrages zwischen Anbieter und der Person. Jedem Zahlungsanspruch gegen eine Person muß eine willentliche Erklärung der Person zum Beitritt zu einer an einer Quelle interessierten Gruppe vorausgehen. Weitere einen Zahlungsanspruch auslösende Tatbestände sind ausgeschlossen, einzige Ausnahme ist ein richterlich festgestellter Verstoß einer Person gegen das Urheberrecht. Insbesondere löst ein struktureller Vorteil nach § 5 keinen Anspruch auf Entgelt oder Zahlung einer Vorzugslast, einer Gebühr oder eines Beitrages aus, wenn ein persönlicher Vorteil nach § 4 fehlt. Die Zugangskontrolle zu kostenpflichtigen Quellen ist Stand der Technik und somit Aufgabe des Anbieters.

§ 8 Vollstreckungsschutz
Soll bei einer Person ein Geldbetrag zur Finanzierung einer Quelle vollstreckt werden, so wird die Vollstreckung untersagt, sofern kein Zahlungsanspruch gemäß § 7 besteht und die Person erklärt, die Quelle weder genutzt zu haben noch einen persönlichen Vorteil nach § 4 daraus bezogen zu haben.
Die Aussetzung der Vollstreckung ist nicht anfechtbar und es gibt kein Rechtsmittel dagegen, da die mögliche Nutzung der zu finanzierenden Quelle der inneren Überzeugung der Person widerspricht und somit eine besondere Härte unwiderlegbar vermutet wird. Der Schutz einer einzelnen Person hat vor Interessen des Anbieters der Quelle, der Allgemeinheit und des Staates Vorrang.


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Zitat
Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Quellen, für einen Zahlungsanspruch eines Anbieters von Quellen gegen eine Person bedarf es jedoch eines gültigen Vertrages zwischen Anbieter und der Person.

Letztlich reicht dieser eine Satz. Und dann noch:

Zitat
Jede Person hat das Recht, für sich individuell zu bewerten, ob eine Quelle vorteilhaft ist oder nicht.

Dann haben wir das erreicht, was mit Informationsfreiheit gemeint ist. Nämlich dass der Bürger selbst entscheidet, wie er sich informiert und welche Informationsquellen er im Rahmen seines Budgets zu erwerben bereit ist.

Für den ÖRR hieße das Verschlüsselung oder eben Privatisierung.


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J
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Hallo Forum,
kurze Frage zur Begründung in diesem Schreiben:
"Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zumindest indirekt von der auf diese Weise gesichterten vielfältigen Berichterstattung über Themen und Meinungen. Dafür zahlen sie ihren Beitrag.", heißt es auf Seite drei unten. Also geht es nicht darum für die Leistung des ÖR eine finanzielle Gegenleistung zu liefern ("Denn das wäre das Finanzierungsmodell des Bezahl-Fernsehens."), sondern einfach weil wir alle davon indirekt profitieren. Verstehe ich da den Text erst einmal richtig?

Was bedeutet das genau? Wie profitiere ich als Student jetzt indirekt vom ÖR? Ich nutze deren Angebote ganz bewusst nicht. Ich sehe den livestream von N24, lese Zeit Online und informiere mich über diverse Websites, die ich nicht zu den so genannten Mainstream-Medien zähle. Was ist gemeint mit 'indirekt profitieren'? Auf mich wikrt das einfach nur bevormundent und arrogant. Ich werde doch wohl noch selbst mit mir ausmachen können, welche Informationsangebote ich für mich als profitabel erachte oder nicht. Zumindest halte ich mich für soweit geistig zurechnungsfähig, als dass ich das persönlich für mich bewerten kann.

Weiß jemand worauf diese Begründung fußt? Was meint man denn hier damit, dass wir 'indirekt profitieren'? Sind wir hier wieder beim Stichwort "Demokratie-Abgabe"? Ist das verifizierbar, dass dieses System unserer Demokratie so sehr dient? Ansonsten ist das für mich nämlich keine hinreichende  Begründung für den ÖRR zahlen zu müssen.


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f

fox

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Hallo Forum,
kurze Frage zur Begründung in diesem Schreiben:
"Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zumindest indirekt von der auf diese Weise gesichterten vielfältigen Berichterstattung über Themen und Meinungen. Dafür zahlen sie ihren Beitrag."

Mit vielfältige Berichterstattung ist bestimmt gemeint, daß in den 23 oder mehr Fernsehsendern und 60 oder mehr Radiosendern immer ein Bericht übertragen wird; und wenn es überall die gleiche Nachricht ist.  ;)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sehr treffende Hinterfragung, Jedi22!

Weiß jemand worauf diese Begründung fußt? Was meint man denn hier damit, dass wir 'indirekt profitieren'? Sind wir hier wieder beim Stichwort "Demokratie-Abgabe"?
Ist das verifizierbar, dass dieses System unserer Demokratie so sehr dient?
Ansonsten ist das für mich nämlich keine hinreichende  Begründung für den ÖRR zahlen zu müssen.

Dies ist in der Tat eine der Kernfragen - wenn nicht gar *die* Kernfrage, die jedoch bisher genauso wenig klar definiert oder formuliert ist wie der ebenfalls schwammige Begriff der sogenannten "Grundversorgung".
Es werden inhaltsleere Parolen geschwungen. Das ist alles, was bisher kam.
Denn plausibel lässt sich eine Sicherung der Demokratie durch HalliGalli, Herzschmerz, B-Promis und astronomische Intendanten- und Moderatorengehälter eben nicht erklären.
Diese Frage müssen wir immer und immer wieder stellen - und bei (kaum zu vermeidenden) ausweichenden Antworten unnachgiebig nachhaken.
Nicht wir müssen uns diese Frage beantworten, sondern *die*.

Und so lange heißt es weiter froh & munter:
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

Zahlungsverweigerung!
Grundrechtsverteidigung!


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

e
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Ich habe auch sehr oft über diesen Begriff "Grundversorgung" nachgedacht. Die Leute die vorher ÖRR geschaut haben tun es immer noch und die, die es nicht schauen tun es auch immer noch nicht.  Im Gegenteil, das ganze ist eigentlich nach hinten losgegangen. Denn jetzt habe ich persönlich einen noch tieferen Hass auf ÖRR was mich vorher nie interessiert hat. Denn jetzt wollen sie unser Geld.
Seit wann interessiert sich irgendjemand was ich sehe und höre. Die interessieren sich auch nicht dafür woher ich mein politisches,kulturelles etc. Wissen beziehe. Es geht knallhart ums Cash. Was Grundversorgung angeht sind wir doch versorgt. Kein Mensch muss in Deutschland, frieren, hungern oder ohne Dach über dem Kopf leben. Also ist die Grundversorgung gedeckt. Wozu bedarf es einer Grundversorgung TV ? Abgesehen davon sendet doch jeder Sender den selben Salat.  Und wie profitiere ich indirekt ? Verstehe ich auch absolut nicht. Niemand von uns hier profitiert davon. Und was wird bitte mit GESICHERTE Berichterstattung gemeint ? Was sie vorher nicht gesichert ? Diese Fragen wurden gestellt und werden immer wieder gestellt da kein normaler Menschenverstand das versteht, verstehen kann. Man versteht es nur dann weil die Antwort €€ ist.


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Grundversorgung kann nur bedeuten, dass nach dem Grundgesetz, Artikel 5, die Pressefreiheit garantiert wird, denn Rundfunk wurde damals von der Staatsmacht missbraucht für Propaganda. Deshalb sollte nach dem zweiten Weltkrieg vermieden werden, dass Rundfunkanstalten nochmals vom Staat missbraucht werden:
Zitat
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Befürchtungen der Gründer des Grundgesetzes dürften übertroffen worden sein, weil örR gelenkt und beherrscht wird von der Politik und Parteien. Wenn es den Gründern des Grundgesetzes um freie Meinung und Berichterstattung ging, dann ist kein Zwang erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen, weil es schon erreicht wurde durch das Internet, die freie Presse und die privaten Fernseh- und Radiosender. örR hat dieses Ziel eindeutig verfehlt und gehört deshalb nicht in diese Aufzählung.
Allerdings hat niemand den örR dazu gezwungen, sich der Politik anzubiedern, das haben die aus reiner Geldgier gemacht und dabei das Grundgesetz verraten. So wenig wie Anspruch auf kostenlosen Rundfunkempfang besteht, so wenig besteht Anspruch seitens des örR auf einen Zwangsbeitrag, wenn Rundfunknutzung abgelehnt wird. örR handelt wie ein Unternehmen und wird geführt wie ein Unternehmen, gesteuert von Politikern, es ist nichts übrig geblieben von der ursprünglichen Idee eines unabhängigen Rundfunks, ganz im Gegenteil, örR dient nicht der  freien Berichterstattung, sondern wird durch die Politik manipuliert, um den Bürger zu manipulieren. Nebenbei wird viel Geld verdient, Zwangskunden werden per Gesetz bestimmt. Die Staatspropaganda der heutigen Zeit wird kaschiert durch qualitativ gute Technik, durch charismatische Protagonisten und durch Unterhaltungsprogramme auf hohem Niveau. So bemerkt man als lethargischer Rundfunkrezipient nichts von diesem entartetem System. Nur wer dieses System von aussen betrachtet und es nicht nutz, erkennt die Gefahr, die davon ausgeht und wehrt sich gegen diese Ungerechtigkeit.
Kein Bürger, der sich Tag für Tag von diesem Programm einlullen lässt, käme auf die Idee, etwas dagegen zu unternehmen. Deshalb werden wir keine breite Unterstützung finden.


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Gut,  du sagst, dass die Grundversorgung durch das Internet erreicht wurde, also ist Artikel 5 erreicht. Jeder hat das Recht...... Ich muss aber nicht Gebrauch machen von diesem Recht ? b.z.w. MÜSSEN wir Gebrauch machen.


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Wir müssen keinen Gebrauch von irgendwas machen, deshalb ist es ja so ungerecht, dafür bezahlen zu müssen. Um den ungerechten Zwang vor Gericht abschaffen zu können, ist es unter anderem erforderlich, dass man beweist, wie weit sich örR von seinem Grundauftrag entfernt hat. Da sich der Grundauftrag nur noch aus Gerichtsurteilen ableiten lässt, fehlt das passende Gesetz dazu. Es wurde in all den Jahren gesetzlich nicht festgelegt, was örR leisten und unterlassen muss. Mit Einführung des RBStV wurde nicht festgelegt, wo die Grenzen der Typisierung und Pauschalisierung sind, der Rundfunkbeitrag ist also ein Beitrag für eine nicht definierte Leistung von nicht definierten Beitragszahlern.


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Kein Mensch muss in Deutschland, frieren, hungern oder ohne Dach über dem Kopf leben.

...kein Mensch müsste, und doch ist es Realität. Alle selbst schuld, so sagen die weisen Medien... ist Ironie, nicht missverstehen



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Kein Mensch muss in Deutschland, frieren, hungern oder ohne Dach über dem Kopf leben.

...kein Mensch müsste, und doch ist es Realität. Alle selbst schuld, so sagen die weisen Medien... ist Ironie, nicht missverstehen


Es gibt natürlich in Deutschland Menschen, die hungern, frieren und ohne Dach über dem Kopf leben. Das ist Fakt. Sieht man in Berlin jeden Tag. Der Witz ist dann, dass solche Menschen, wenn sie irgendwo gemeldet sind, Rundfunkgebühren zahlen müssen, weil sie keinen Sozialbescheid vorlegen können und ihre Bedürftigkeit nicht amtlich mit Stempel nachweisen können.

Aber laut öffentlich-rechtlichem Rundfunk (ÖRR) leben wir in einem unglaublich gerechten Sozialstaat und niemand der bedürftig ist, muss laut ÖRR Rundfunkgebühren zahlen. Was für ein Witz! Und das trifft ja auch auf weniger schlimme Abstufungen der Bedürftigkeit zu.

In einem Telefongespräch mit dem zuständigen Staatsekretär des Regierenden Bürgermeisters von Berlin meinte dieser, er habe sehr viele Petitionen von kleinen Selbständigen vorliegen, die zwar faktisch bedürftig wären, diese Bedürftigkeit jedoch nicht mit einem Sozialbescheid nachweisen könnten, da die Hürde, diesen Nachweis zu erbringen, für Selbständige zu hoch ist.

Solche kleinen Selbständigen könne man dann aber nicht auf Härtefallantrag befreien. Da müsse die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgehen. Er sehe keine rechtliche Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Außerdem hätten ARD und ZDF die Länder schon einmal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt, als diese einer Rundfunkgebührenerhöhung nicht zustimmen wollten. Er sehe da keine Chance, etwas gegen den Willen des ÖRR zu ändern.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
In einem Telefongespräch mit dem zuständigen Staatsekretär des Regierenden Bürgermeisters von Berlin meinte dieser, er ....
.....sehe da keine Chance, etwas gegen den Willen des ÖRR zu ändern.

"... und am 15.12.2010 musste (!) Klaus Wowereit den 15. Rästv. unterschreiben.
Er konnte sich überhaupt nicht dagegen wehren. Gegen seinen Willen. Er war völlig hilflos ...."

Ja, ja. Mit solchen Lügenmärchen kommen sie jetzt an. In Wahrheit heißt das natürlich: Wir wollen nicht!

Würde mich auch nicht wundern, wenn dieser Staatsekretär selbst ein Verbrecher ist.
Scheint in diesen Kreisen gar nicht mal so unüblich zu sein:
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2014/02/ruecktritt-kulturstaatssekretaer-schmitz.html

Markus


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Ja, ja. Mit solchen Lügenmärchen kommen sie jetzt an. In Wahrheit heißt das natürlich: Wir wollen nicht!


Nun, er hat immerhin klar gesagt, dass er an der Gestaltung des Rundfunkstaatsvertrags mitgewirkt hatte. Wie die Zusammenhänge hinter den Kulissen wirklich sind, können wir nicht wissen.

Klar ist auf jeden Fall, dass man als Berufspolitiker nur dann eine Chance hat, wenn man mit dem ÖRR auf guten Fuß steht. Offene Opposition gegen den ÖRR schadet der Karriere sicher erheblich und ist deshalb von keinem Politiker, der vorankommen möchte, zu erwarten.


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T
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Ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen der Senatskanzlei:
Da heisst es mehrmals, die Finanzierung des ö-rR sei ein "Verfassungsauftrag" (Seite 2), die "Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk" sei "von Verfassungswegen gefordert" (ebd.) und auf Seite 3: "Da die Finanzierung des ö-rR eine Folge von dessen verfassungsrechtlicher Bestand- und Entwicklungsgarantie ist ..." (!)
Welche Verfassung haben die Herrschaften da im Sinn? Das sind doch alles nur Paraphrasen der bekannten Urteile des BVerfG, die einige Jahrzehnte zurückliegen, aber nicht selbst auf irgendeinen Verfassungstext zurückzuführen. Im Grundgesetz steht davon wenigstens nichts. Da man davon ausgehen darf, dass in den Senatskanzleien 'professionelle' Juristen arbeiten, wäre etwas mehr Präzision wohl angemessen und einzufordern. Wäre das nicht ein Punkt, an dem Einwände an die Senatskanzlei zu formulieren wären? Schließlich sind wir hier sehr nah an den politischen Entscheidungsträgern!
Ist irgendeine Reaktion auf die Ablehnung der Senatskanzlei in Vorbereitung?

 


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