Hallo Leute,
vielen Dank für Euer Engagement, es hilft vielen Menschen mit Dach überm Kopf (und die nicht tot sind, nicht im Ausland leben, nicht Harz 4 beziehen oder schwerst behindert sind) die Unsicherheit zu überwinden und sich aktiv am Widerstand gegen die Zwangsmitgliedschaft zu beteiligen. Ich schätze Eure Beiträge sehr.
Ein weiterer fiktiver Fall, den mir eine Zufallsbekanntschaft erzählt hat und den ich Euch nicht vorenthalten möchte ?
Person X hat wie viele andere sämtliche Zahlungen eingestellt und jetzt auch ein Schreiben vom BS mit dem Betreff „Mahnung“ erhalten. Das Schreiben enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung, nur Drohkulisse (Was passiert wenn X nicht zahlt …) und die Auflistung rückständiger Forderungen seit 2013. Man bezieht sich auf 3 Beitragsbescheide, von welchen Person X tatsächlich nur 2 erhalten hat. X wohnt im schönen Baden-Württemberg, ich weis es aber nicht mehr genau.
Wie gesagt – X hat nur 2 Beitragsbescheide erhalten, gegen welche X fristgerecht und jeweils mit Antrag auf Aussetzung des Vollzugs widersprochen hat. Im Anschluss folgten scheinbar noch der eine oder andere Bettelbrief aus der Abteilung Textbausteine aber wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung oder Überschrift nicht relevant. Einen Widerspruchsbescheid hat X wie viele andere nie erhalten.
X hat in dieser Sache bereit im Forum recherchiert, so ganz schlau ist X aus dem Sachstand oder den Empfehlungen (noch) nicht geworden. Die Sache stellt sich für X folgender Maßen dar:
So wie X gelernt hat wird ein Beitragsbescheid dann rechtskräftig, wenn dem nicht fristgerecht widersprochen wird. X sieht im Umkehrschluss, dass ein widersprochener Beitragsbescheid so lange nicht rechtskräftig ist, bis der Widerspruch durch einen Widerspruchsbescheid abgelehnt wird. Erst dann beginnt die Uhr erneut zu ticken. So einen Bescheid hat X aber nie erhalten. Wenn dem so wäre, dann würde sich doch das Schreiben an X mit dem Betreff „Mahnung“ auf nicht rechtskräftige Beitragsbescheide beziehen.
Ist diese Vorgehensweise (nicht rechtskräftige Beitragsbescheide anzumahnen) überhaupt zulässig? Mach X einen Denkfehler? Oder kann X entspannt zurücklehnen und bei weiterer Eskalation sich auf die nicht rechtskräftigen Beitragsbescheide berufen?
Gruß
H2O