Die Argumentieren einfach mit §2 Abs 3 RbStV:
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Die GEZ will doch den folgenden Fall, der hier auch schon mehrfach angesprochen wurde:
Person A meldet sich, zahlt am besten noch und Person B und C (also wirklich zwei bestimmte Personen mit Nachname X und Y - und nicht einfach nur Mitbewohner 1 und 2) wären befreit.
Also macht sich Person A zum Beitragsschuldner = "Sündenbock" des Haushaltes und zahlt den geforderten Betrag von 260€, sowie die Beiträge für die Zukunft.
Diese Zahlungen stehen dann aber doch stellvertrentend für den Haushalt von Person A.
Wie kann die GEZ aber von einem einzigen Haushalt mehr verlangen, als seit 2013 pro Haushalt überhaupt zu verlangen wäre?
Dieser Punkt macht mich sehr stutzig.
Die GEZ will ja nicht mehr pro Haushalt als ihren einen Beitrag. Aber dazu versuchen sie halt mit Forderungsschreiben alle einzelnen Mitbewohner jeweils als Gesamtschuldner weichzuklopfen, bis endlich jemand die Nerven verliert, sich meldet und als Schuldner bekannt gibt.
Wenn sich keiner meldet gehen die Rundfunkanstalten in die Gefahr dass (in dem Fall) zwei von drei verschickten Beitragsbescheiden auch gemäß aktuell gültigen RbStV rechtswidrig sind. Das ist ein Risiko, was sie aus meiner Sicht im Moment nicht eingehen werden.
Denn auch hier gilt § 352 StGB:
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zur Zeit ist mir auch kein Fall bekannt, wo die Rundfunkanstalten 3 Bescheide an die gleiche WG versendet haben, wenn sich keiner der drei zurückgemeldet hat. Möglicherweise schicken sie einen Bescheid, willkürlich ausgewählt an A,B oder C.
Aber ich bin kein Anwalt und führe hier auch keine Rechtsberatung durch. Aber was kostet es die WG, einfach die ganzen rechtlich irrelevanten Forderungsschreiben zu irgnorieren und auf einen handfesten, rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid zu warten?