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Autor Thema: Ausnahmezustand/Epidemie: Termin/Vermögensauskunft bei Vollstreckungsstelle?  (Gelesen 4593 mal)

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Angesichts der aktuellen "Corona"-Lage und im Gegensatz zu mglw. verzichtbaren diesbezüglichen Satire-Diskussionen hier die Bitte um konstruktive, praxis- und zielorientierte Diskussion der aktuellen Frage:

Ausnahmezustand/Epidemie:
Termin/Vermögensauskunft bei Vollstreckungsstelle?



> Wie wäre es unter der derzeitigen Epidemie-Lage ggf. möglich, einen Termin (zur Vermögensauskunft) bei der örtlichen Vollstreckungsstelle ggf. aufzuschieben?


Siehe auch weitere Frage unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0


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Eine fiktive Person A, deren Termin zur Vermögensauskunft in diesen Tagen anberaumt ist (Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht), könnte in etwa folgendes über den Buschfunk mitgeteilt haben:
Zitat
Telefonat Gerichtsvollzieher/in brachte nichts. Nur wenn Ausgangssperre kommt, dann würde der Termin verschoben.
Daraufhin beim Amtsgericht angerufen und erreicht, dass per Eilschreiben mit Fax vorab Widerspruch gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgreich eingelegt ist. Die nette Bearbeiterin hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich sie namentlich im Schreiben benennen/ adressieren und mich auf das Telefonat beziehen solle. Gerichtsvollzieher/in hat von mir Kopie davon bekommen. Das Schreiben lautete ungefähr wie folgt:
Zitat
xxx

Amtsgericht xxx
z.Hd. ...

Az. .....

EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!
Termin zur Vermögensauskunft am __.__.____

Sehr geehrte/r ...,

unter Bezugnahme auf unser heutiges Telefonat bitte ich Sie um Aussetzung/ Verschiebung des o.g. Termins aufgrund der aktuellen Lage bzgl. des Corona-Virus.

Da ich mich mit 60+ Jahren zur Risikogruppe zählen muss und vor kurzen noch im Ausland gewesen bin, möchte ich durch die Aussetzung/ Verschiebung des Termins bis zum Ende der Pandemie sowohl mich selbst als auch andere schützen.

Da mit dem/der Gerichtsvollzieher/in ... leider keine telefonische Einigung zu finden war, gilt dies gleichzeitig als Widerspruch gegenüber dessen/deren Zahlungsaufforderung, der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und alle weiteren möglichen Schritte.

Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen

...
(Hervorhebungen nicht im Original, sondern hier zur Verdeutlichung/ schnelleren Erfassbarkeit)
Alle Angaben ohne Gewähr.


Anmerkung: Angesichts dieser Meldung
Gerichtsverhandlung trotz Corona? Anwalt zeigt Richter an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33506.0
könnte man ja auf noch ganz andere Ideen kommen... :angel:


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Angesichts der aktuellen angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Situation könnte in Erwägung gezogen werden, dass generell von Vollstreckungen abgesehen werden muss, da einige Mitmenschen nun am Ende ihrer finanziellen Mittel stehen, - besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen -


Edit "Bürger" - Ergänzung:
Sowohl die wirschaftliche/ finanzielle als auch die Infektionslage würden derzeit erfordern, dass weder Vollstreckungen im Allgemeinen, noch persönliche Termine bei Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsstelle zur Vermögensauskunft stattfinden sollten. Siehe weitere Gedanken/ Anregungen/ Beispiele oben. Weitere Anregungen (ggf. auch auf Privatpersonen übertragbar) siehe u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2020, 16:44 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Aus aktuellem (wiederholten) Anlass der angespannten "Corona"-Lage sei nochmals auf hiesigen Thread hingewiesen.


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