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Autor Thema: Strafverfolgung erst ab 6 Monaten Verweigerung?  (Gelesen 2650 mal)

k
  • Beiträge: 2
Hallo!
Person A ist Student und bekomme wegen Überschreitung der Bachelorregelstudienzeit jetzt 6 Monate kein Bafög (erst im Master dann wieder). Da es erst ab 6 Monaten eine Ordnungswidrigkeit ist, heißt das, Person A kann die Zahlungsaufforderung getrost ignorieren und fürs folgende Semester wieder die Befreiung einreichen?
lg
kruemel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 22:21 von themob«

t

themob

Hallo und herzliche Willkommen

Was will Person A erreichen?

Wenn keine Befreiungsvoraussetzungen mehr erfüllt sind, werden Rundfunkbeiträge erhoben, bis ein neuer Bafög Bescheid wieder die Befreiungsvoraussetzungen hergibt und ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Es können alle Briefe mit informativem Charakter ignoriert werden.

Bis zu diesem Punkt: Gebühren-/Beitragsbescheid im Überblick

Sobald dieses Schreiben kommt, muss Person A in Form eines Widerspruchs mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung reagieren. Oder Klage, je nach Bundesland. Das steht aber alles in der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebühren-/Beitragsbescheid.

Eine OWI wurde hier im Forum noch nie vorgestellt. Soweit ich mich erinnere, wurde auch noch kein OWI Fall nachweislich im Internet bekannt, bezüglich nicht bezahlter Rundfungebühren - oder Beiträge.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zur Beruhigung:
"Strafverfolgung" ist vollkommen irrtümlich!!!
Es ist allenfalls eine "Ordnungswidrigkeit" - und *kann* laut "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" geahndet werden - muss aber nicht...
...und wurde, wie schon themob erläuterte, bisher noch in keinem Fall bekannt.

Im vorliegenden Fall des sogenannten "Rundfunkbeitrags" wird man seitens ARD-ZDF-GEZ ja geradezu dazu genötigt, dieses "Ordnungswidrigkeit" zu begehen, um überhaupt erst mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erwirken.

Tausend mal passiert...
tausendmal ist nix passiert ;) :laugh:

"Ordnungswidrigkeiten" sind im Übrigen keine "Straftaten"...
...man ist also nicht "kriminell", wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht!!!

Einzelheiten hierzu und zur Drohkulisse des "Bußgelds" im "Ordnungswidrigkeitsverfahren" u.a. hier:

Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Gute "Unterhaltung" wünscht
Bürger ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

k
  • Beiträge: 2
Sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat - das Forum hatte mir keinen Antwortbutton mehr angezeigt.

Person A will erreichen, dass die bafögfreie Zeit vor dem Beginn des anschließenden Masterstudiums (6 Monate) keine Beiträge gezahlt werden müssen. Kommt dieser Beitragsbescheid innerhalb eines halben Jahres? Wird nach Abschluss des Studiums bzw. auch währenddessen schon rückwirkend dieser Betrag gefordert?

Person A hat nicht vor, sich einschüchtern zu lassen, sie fände es nur schön, wenn die Zahlungsverweigerung so stressfrei wie möglich abläuft.

Für den Fall, dass es irgendwann zum Bußgeld kommen sollte - hat man danach Ruhe?


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themob

Sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat - das Forum hatte mir keinen Antwortbutton mehr angezeigt.

Person A will erreichen, dass die bafögfreie Zeit vor dem Beginn des anschließenden Masterstudiums (6 Monate) keine Beiträge gezahlt werden müssen. Kommt dieser Beitragsbescheid innerhalb eines halben Jahres? Wird nach Abschluss des Studiums bzw. auch währenddessen schon rückwirkend dieser Betrag gefordert?

Person A hat nicht vor, sich einschüchtern zu lassen, sie fände es nur schön, wenn die Zahlungsverweigerung so stressfrei wie möglich abläuft.

Für den Fall, dass es irgendwann zum Bußgeld kommen sollte - hat man danach Ruhe?

Die Erreichung des Ziels, ohne gültige Befreiunsgsvoraussetzungen:

Abmelden des Wohnsitzes aus Deutschland, verbunden mit Formular aus Köln "Abmelden"
Abmelden des Wohnsitzes - neue Adresse = ofW (ohne festen Wohnsitz), verbunden mit Formular aus Köln "Abmelden"
Ummelden des Wohnsitzes an eine Adresse wo schon bezahlt wird - Formular aus Köln "Abmelden" oder "Änderung der Angaben" unter Einbeziehung der Beitragsnummer, die bezahlt - die Person dann nur noch überzeugen, dass selbst keine anteiligen Kosten des Rundfunkbeitrags übernommen werden
Sterben - Hinterbliebene müssen mit der Todesbescheinigung eine Abmeldung in Köln veranlassen (passiert das nicht rechtzeitig, wird das Geld von den Erben geholt)

oder

Alle Briefe mit informativem Charakter zur Kenntnis nehmen - und bei eintreffen des Gebühren-/Beitragsbescheid den Weg:
Widerspruch - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung  - Widerspruchsbescheid abwarten - eintreffende informative Briefe zur Kenntnis nehmen (Mahnung - Ankündigung zur Zwangsvollstreckung) - (Sollte Brief eines GV oder einer Vollstreckungsbehörde eintreffen, aber bisher keine Antwort aus Köln auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - könnte man Eilrechtsschutz beim VG beantragen) - nach abgelehntem Widerspruchsbescheid Klage erheben.


Der Gebühren-/Beitragsbescheid wird kommen, Köln vergisst nicht. Aber wegen des nicht erwarteten "erhöhten" Arbeitsaufwandseit 1.1.2013 und personell unterbesetzten Beitragsservice kann schon einige Wochen bis Monate ins Land gehen bis der Verwaltungsakt kommt.

Wer nicht zum Kreis der Kritiker gehört und sich nicht aktiv gegen diese gesetzliche Regelung zur Wehr setzt = der hat ein stressfreies Verhältnis mit Köln - der Rundfunkanstalt - insbesondere aber mit der Politik

Wer zum anderen Kreis (Kritiker) gehört, kann "Stressfrei" streichen - aber zumindest setzt er sich zur Wehr und dieser Kreis muss deutlich größer werden

Ein Bußgeld ist, wie bereits beschrieben, nicht zu erwarten. Zumindest noch nie bekannt geworden.

Bei Verweigerung aller Zahlungen, auch wenn der gerichtliche Weg gegangen wird, könnte (wenn der Aussetzung der Vollziehung durch Köln oder VG nicht stattgegeben wird) unterm Strich als Ergebnis rauskommen:

Bezahlen oder Abgabe Vermögensauskunft (wenn nicht gezahlt werden kann/will) - (weil der Rundfunkbeitrag in Deutschland [Verwaltungsakt = Gebühren-/Beitragsbescheid] keine aufschiebende Wirkung durch Widerspruch erreicht - und die Demokratie in Deutschland auf dem Spiel steht, würde ein Widerspruch aufschiebende Wirkung haben), also die finanzielle Unterstützung versiegen. siehe Zitat am Ende

Abgabe Vermögensauskunft = Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und Schufa - aber bis dahin vergehen viele Monate, wenn Person A richtig auf den Gebühren-/Beitragsbescheid reagiert.

Besitzt Person A nach 6 Monaten wegen BAföG Bezugs wieder die Voraussetzungen zur Befreiung, wollen die trotzdem das Geld der letzten 6 Monate.

O-Ton einer gestrigen Pressemitteilung aus Rheinland Pfalz:
Zitat
Wegen seiner [öffentlich-rechtlicher Rundfunk] Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft komme ihm hierbei eine im Vergleich zu anderen Medien [Die Suggestivkraft erreicht nur sein Ziel, wenn öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert wird, alles andere führt zu eine Destabilisierung der Demokratie]  herausgehobene Bedeutung zu. Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit [damit das so bleiben kann, werden auch weiterhin 30% Politiker in den Gremien vertreten sein] aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. [Stimmt, in erster Linie profitiert die politische Richtungsvorgabe und der Versuch durch gesteuerte Berichterstattung aus Rotkäppchen den bösen Wolf und umgekehrt zu machen]


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