Haben diese Richter Jura studiert, weil sie schlecht Mathe waren?
Ich gehe davon aus. Vermutlich sind Sie schon in der Grundschule durch die Klassenarbeit mit Thema Mengenlehre gefallen.
Er knüpfe vielmehr an das Innehaben einer Wohnung [...] an [...] Aufgrund dieser Beschränkung des Kreises der Zahlungspflichtigen auf Personen, die einen individualisierten Vorteil angebo-ten erhalten, handele es sich nicht um eine Zwecksteuer.
Da alle Menschen schließlich irgendwann in ihrem Leben zur Menge der "Wohnenden" gehören, kann wohl kaum von "einer Beschränkung des Kreises der Zahlungspflichtigen" die Rede sein. Da aber eine Beschränkung des Kreises der Zahlungspflichtigen den Unterscheid zwischen Beitrag und Steuer ausmacht kann hier nur ein Totalversagen der Richter in elematerer Mengenlehre und formaler Logik diagnostiziert werden und das vermutlich von Kindesbeinen an.
Denn entweder müssen alle zahlen, da alle irgendwie, irgendwann mal wohnen, dann ist es aber eine Steuer, oder der Kreis der Zahlungspflichtigen ist beschränkt und damit ein Beitrag, dann darf er aber nicht an die Eigenschaft des Wohnens knüpfen. Denn "wohnen" müssen wir in diesen Breitengraden irgendwie alle und das hat nichts mit Rundfunk zu tun, sondern mit den klimatischen Bedingungen in Deutschland.