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Autor Thema: Müssen bei einem gemeinsamen Haushalt beide Personen klagen?  (Gelesen 1224 mal)

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  • Beiträge: 7
Guten Tag,

Person A und Person B sind miteinander liiert, beide Studenten und wohnen in einem gemeinsamen Haushalt. Seit der Einführung des Rundfunkbeitrags sind beide für diesen auch zwangsangemeldet worden. In dieser Woche folgt, nach einigen Briefen, eine Zahlungserinnerung. Die GEZ hat anscheinend nicht mitbekommen, dass beide in einem Haushalt wohnen und schickt beiden immer Briefe.

Die beiden Personen haben sich entschieden gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Die Frage die jedoch bleibt ist: Müssen beide einzeln klagen, oder ist das möglich, dass nur einer von den beiden für den gemeinsamen Haushalt klagen kann? Wenn ja, muss man vorher der GEZ mitteilen, dass der eine bei dem anderen wohnt, oder wie läuft das?


Vielen dank schonmal für die Hilfe.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Ich habe mir mal Gedanken zu einem ähnlichen fiktiven Fall gemacht, und könnte mir vorstellen, dass die bereits zwangsangemeldeten und angemahnten Personen A & B bald beide einen rechtskräftigen Bescheid bekommen.

Dann könnte Person A Einspruch dagegen einlegen, mit der Begründung dass bereits Person B angemeldet ist und nur einer im Haushalt zahlen muss, Person B bestätigt das auf dem Schreiben, und Person B legt Einspruch gegen den Bescheid ein, weil der Beitrag in mehreren Aspekten gegen das Grundgesetz verstößt.
Ich bin mir nur noch nicht im klaren darüber, ob diese Einsprüche gleichzeitig oder etwas zeitversetzt verschickt werden sollten.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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