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Autor Thema: Abmeldung / Rechnung teilweise zahlen?  (Gelesen 2286 mal)

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  • Beiträge: 1
Abmeldung / Rechnung teilweise zahlen?
Autor: 05. Mai 2014, 23:49
Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall:

Person A zieht zum 31.05. aus seiner WG aus, die WG ist über ihn angemeldet. Er hat die Rechnung für das aktuelle Quartal bekommen, wohnt jedoch ab 01.06 in einem Haushalt der schon angemeldet ist.

Daher die erste Frage: kann er die aktuelle Rechnung einfach nur teilweise bezahlen (d.h. nur für April und Mai)? Oder muss er die Rechnung komplett begleichen und ggf. auf Rückerstattung warten?

Wegen dem Umzug will A sich abmelden - sollte er das Formular lieber per Einschreiben mit Rückschein schicken? Und gibt es Erfahrungswerte wie lange es dauert bis die Abmeldebestätigung verschickt wird?

Ich hoffe ich habe die Forumsregeln eingehalten! Vielen Dank schon mal im Voraus  :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Wenn es eine Rechnung ist, kann diese ignoriert werden, wenn es ein Beitragsbescheid ist, muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung gehandelt werden. (Wenn auf der Rückseite keine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist, ist es kein wichtiger Beitragsbescheid.)
Wenn die Wohnung verlassen ist, kann man alles ignorieren, ausser Beitragsbescheide. Nachträglich sollte es keinen Beitragsbescheid für eine verlassene Wohnung geben. Falls doch, schreibt man in den Widerspruch. "Ich widerspreche dem Beitragsbescheid vom soundsovielten, meine Adresse ist soundso, gezahlt wird von demunddem mit folgender Beitragsnummer:...
Auch hier nochmal der Link zum Thema "Wohnen und Umzug":
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8698.msg61204.html#msg61204

Rückerstattung wird einem zahlenden Kunden dieser Propagandaorganisation schwer bis unmöglich gemacht, besser gar nichts zahlen.

Wenn eine Forderung seitens des Betrugsvereins kommt, kann man sich online anmelden und die Beitragsnummer des Beitragszahlers seiner Wohnung angeben.
Post an diesen Verein sollte man immer per Einschreiben versenden, die preiswerteste Variante sollte genügen, weil man seine Einschreiben online verfolgen kann, zur Sicherheit vor Zeugen den Brief fertig machen.
Ob eine Bestätigung kommt, weiss ich nicht, aber es könnte lange dauern, der Betrugsverein wird seit einiger Zeit mit Widersprüchen und Klagen überhäuft, die haben kaum Zeit für normale Briefe.


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