Wenn es eine Rechnung ist, kann diese ignoriert werden, wenn es ein Beitragsbescheid ist, muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung gehandelt werden. (Wenn auf der Rückseite keine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist, ist es kein wichtiger Beitragsbescheid.)
Wenn die Wohnung verlassen ist, kann man alles ignorieren, ausser Beitragsbescheide. Nachträglich sollte es keinen Beitragsbescheid für eine verlassene Wohnung geben. Falls doch, schreibt man in den Widerspruch. "Ich widerspreche dem Beitragsbescheid vom soundsovielten, meine Adresse ist soundso, gezahlt wird von demunddem mit folgender Beitragsnummer:...
Auch hier nochmal der Link zum Thema "Wohnen und Umzug":
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8698.msg61204.html#msg61204Rückerstattung wird einem zahlenden Kunden dieser Propagandaorganisation schwer bis unmöglich gemacht, besser gar nichts zahlen.
Wenn eine Forderung seitens des Betrugsvereins kommt, kann man sich online anmelden und die Beitragsnummer des Beitragszahlers seiner Wohnung angeben.
Post an diesen Verein sollte man immer per Einschreiben versenden, die preiswerteste Variante sollte genügen, weil man seine Einschreiben online verfolgen kann, zur Sicherheit vor Zeugen den Brief fertig machen.
Ob eine Bestätigung kommt, weiss ich nicht, aber es könnte lange dauern, der Betrugsverein wird seit einiger Zeit mit Widersprüchen und Klagen überhäuft, die haben kaum Zeit für normale Briefe.