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Autor Thema: Das Problem von Familie X: Zwangsanmeldung???!!!  (Gelesen 2704 mal)

j
  • Beiträge: 1
Einen wunderschönen Guten Morgen!

Ich schildere hier einmal das Problem von Familie X. Frau X ist verheiratet mit Herrn  (ein Kleinkind mit dem Namen X ist auch vorhanden)

Frau X hat vor geraumer Zeit Post vom Beitragsservice erhalten, mit dem Hinweiss das man festgestellt habe das sie seid Januar 2013 für eine Wohnung angemeldet ist. Ihr wird mitgeteilt das somit ab diesen Zeitpunkt ein Rundfunkbeitrag zu entrichten seie. Ihr wird die Möglichkeit gegeben,einen Fragebogen auszufüllen und mitzuteilen ob vielleicht schon jemand anders im Haushalt schon Beitragszahler ist. Frau X hat dies ignoriert.
Ein paar Wochen später kam ein erneuter Brief, das die Anmeldung vorgenommen wurde,da Frau X sich nicht gemeldet habe.
Auch dieser Brief wurde von Familie XYZ ignoriert.
Nun erhielt Frau X einen Brief mit der Überschrift >Zahlung der Rundfunkbeiträge< in dem ihr mitgeteilt wird, das ihre Rundfunkgebühren zum 15. fällig seien und das sie den Betrag von knapp270 Euro zahlen soll. Man hätte ein Zahlungsformular für sie vorbereitet.
Frau X tendiert weiterhin dazu, dies erstmal zu ignorieren, Herr X reagiert ein wenig panisch.

Ein paar Fakten zu Familie X:
Familie X bekommt seid Mitte 2013 alg2
Frau X ist in Elternzeit
Frau X bewegt ist nur mit wenig Informationen im allg System,hat kein Konto,kein Handy ist auf sie angemeldet,kein Telefonanschluss,Frau X besitzt selber keinen Fernseher,kein Radio,kein gar nix

Das trifft für Herrn X nicht zu,der hat all das,aber der wurde ja nicht angeschrieben

Herr X tendiert dazu dem Beitragsservice mit zu teilen, das man wenn nur die erste Hälfte von 2013 gebührenpflichtig wäre,weil man ab diesen Zeitpunkt ja Alg2 bekam, Frau X fragt sich, ob man so ne Befreiung überhaupt rückwirkend geltend machen kann. Außerdem glaubt Frau X, das sie dann ja im System ist und dann auch wieder zahlen muss, wenn sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht.

Frau X tendiert dazu erstmal weiterhin abzuwarten,auch bis das Gerichtsurteil steht. Herr X hat Angst das dann irgendwelche Fristen ausgelaufen sind und Zwangsvollstreckungen ins Haus stehen.

Frau X denkt, wenn dem so seien sollte,leckt mich am Arsch und stellt euch hinten an,da Frau X eh nerstmal noch so einige andere Schulden bezahlen muss, aus der Zeit als sie noch Frau M hieß.

Frau M (die jetzt X heisst) hatte dieses Theater auch schon mit der alten Gebühreneinzugsz. das hat sie auch fleißig ignoriert, Allerdings kamen da bis Frau X, Frau X hieß, auch noch regelmäßig Pfändungsbescheide. Mit deswegen hat Herr X auch seine Bedenken, auf die Schreiben zu reagieren.

Vielleicht weiss jemand was Familie X jetzt erstmal zu erwarten hat, wie der Ablauf ist. Was sie jetzt tuen sollten, fragt sich Familie X, Ob man eher der Meinung von Frau X folgen sollte,oder ob die Richtung in die Herr X tendiert der bessere Weg ist. Was für Konsequenzen Famielie X auf beiden Wegen drohen.
Im allgemeinen tendiert Familie X in die Richtung die Gebühren nicht zu zahlen, weil es eine Frechheit ist. Aber über den Weg ist sie sich nicht ganz im Klaren. Die Fragen die sich Familie X stellt sind unter anderem: Sollten sie erstmal gar nicht reagieren, laufen dann irgendwelche Fristen ab und sie hätten dann später nicht mehr die Möglichkeit zu reagieren. Sollen sie eins von diesen Wiederspruchsschreiben verschicken, die im Moment kursieren? Wenn ja welches hat die besten Aussichten auf Erfolg und ist rechtskräftig. Kann man sich rückwirkend ins letzte Jahr befreien lassen?

Jaja, das beschäftigt Familie X im Moment sehr, vor allem weil die finanziellen Mittel auch nicht so gestellt sind um zu Klagen oder so 

Liebe Grüße


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themob

Herzlich Willkommen, unten sind alle relevanten Punkte und Links aufgeführt zum Thema "Zwangsanmeldung"

Vorweg vielleicht die wichtigste Info: Nimmt Familie X wie auch immer, zum derzeitigen Zeitpunkt Kontakt auf mit dem BS, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dies als Verifikation und Bestätigung der Daten angesehen wird. Daher auch wichtig, sich unten in die Links einzulesen, um einen kompletten Überblick zu bekommen.

Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung (ohne sich angemeldet zu haben)

aktuelle Situation:

Brief mit Bestätigung der Anmeldung = bekommen
Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge = bekommen

Brief mit Gebühren-/Beitragsbescheid (so steht es auch im Brief) = NOCH NICHT BEKOMMEN

Alle warten auf diesen nächsten Schritt, erst dadurch kann man Widerspruch oder Klage (je nach Bundesland) einlegen

Für alle die mit dem Thema neu konfrontiert sind, bitte sich in unten genannte Themen (Links) einen Überblick verschaffen, dort steht soweit alles was einen interessieren könnte bis zum Status "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Da noch niemand einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen hat auf diese Direktanmeldung, kann auch zu diesem Thema nichts gesagt werden. Außer dem allgemeinen Hinweis, sich mit dem Thema Widerspruch rechtzeitig zu beschäftigen.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge



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Am einfachsten wird es erstmal sein ab heute sich befreien zu lassen... also Bestätigung der ARGE über Hartz Bezug...
Somit bekommen die Abzocker ab heute keinen Cent... http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Wie können Sie die Befreiung oder Ermäßigung beantragen?



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Vorsicht, man kann sich selbst ein Bein stellen: Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt immer erst ab Antragstellung!
Das heißt, daß die Jungs und Mädels auf die Idee kommen können, die Kohle von 1-2013 bis Antragstellung haben zu wollen!


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awawaw

Die Taktik .. ich stelle mich tot .. wird nicht funktionieren. Die versenden BESCHEIDE  völlig Wurst ob dort tatsächlich jemand wohnt.
Und dann nicht zu reagieren... auch Wurst... die lassen vollstrecken ... völlig Wurst ob dort jemand wohnt.


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Die Taktik .. ich stelle mich tot .. wird nicht funktionieren. Die versenden BESCHEIDE  völlig Wurst ob dort tatsächlich jemand wohnt.
Und dann nicht zu reagieren... auch Wurst... die lassen vollstrecken ... völlig Wurst ob dort jemand wohnt.

Da hast Du was falsch verstanden: Gegen Bescheide ist natürlich Widerspruch einzulegen, da sind hier im Forum schon genug Leute auf die Schnauze gefallen, die diese ignoriert haben.

Wie aber ein Bescheid an jemanden zugestellt werden kann, der an der Bescheidadresse nicht wohnt, ist erklärungsbedürftig.

Wenn bei mir an der Tür ein Gerichtsvollzieher klingelt und die Sachen von Ede Schulze pfänden will, da muß ich ihm ordnungsgemäß Auskunft geben, daß ich weder einen Ede Schulze kenne, noch daß er mit meiner Wohnung oder Meldeadresse was zu tun hat, das wird der GV wohl einsehen, daß das ein Versehen war.


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Ich bekomme auch schreiben an Firma XXX ( ohne Vornamen )(Einzelunternehmen) .. das ist mir jedoch Wurst....
Diese PERSON existiert nicht.
Die Nachforderung kommt sowieso in obigen Fall ( egal ob totgestellt ) Müsste man halt das übliche (  bis Klage etc ) durchziehen. Aber als Hartz4 Empfänger wäre es dumm sich nicht (ab heute ) befreien zu lassen.. ( und sich totzustellen)


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