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Autor Thema: Zahlungsaufforderung, aber keine Rechtsbelehrung ??  (Gelesen 6075 mal)

H
  • Beiträge: 6
Hallo liebes Team von GEZ-Boykott.

Zur Zeit verhält es sich wie folgt:

Person A hat Ende letzten Jahres den ersten Brief vom Beitragsservice bekommen mit der Bitte um Prüfung ob bereits eine Anmeldung vorliegt oder eben diese noch erforderlich ist. Nach 3 weiteren Briefen dieser Art erhilet Person A dann den 4. Brief mit der Ankündigung, daß ohne weitere Anwtwort in 4 Wochen davon ausgegangen wird das eine Anmeldung für die Wohnung nötig ist.
Der 5 Brief enthielt dann die sog. Zwangsanmeldung. Weitere Rechtsbelehrungen hat Person A auf keinem Brieg entdecken können. Am 1.3.2014 erhielt Person A dann einen schlciht gehaltenen Brief mit der Aufforderung die Beiträge vom 01.2013 - 03.2015 innerhalb von 15 Tagen zu zahlen.
Auf keinem der Briefe steht etwas von Beitragsbescheid (siehe auch entsprechende Anhänge).
Person A will den Klageweg gehen. Muss Person A nach wie vor den Beitragsbescheid abwarten ?


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t

themob

Ja


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b
  • Beiträge: 28
Hallo Hossi75

sei Gegrüßt und Willkommen  :)
 
In ähnlicher weise hat Person A diesen Brief Gestern auch bekommen, ist nur eine Zahlungsaufforderung
kein Beitragsbescheid mit  Rechtsbelehrung also nur Info.  ;)





 


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i
  • Beiträge: 181
Immer nach einer Rechtsbehelfsbelehrung suchen. Bei einem Rechtsbehelf muß immer gehandelt werden. Ansonsten einfach das Schreiben nur aufheben (damit man einen zeitlichen Überblick hat) und auf weitere Schreiben warten. Und die werden kommen. Ganz sicher.     


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K
  • Beiträge: 15
Hallo an alle,
auch hier verhält es sich ähnlich wie bei den von @Hossi75 beschriebenen Personen.

Person X hat folgende Briefe erhalten:

1. Brief: 27.01.14 Infoschrieb mit Antwortbogen
2. Brief: 26.02.14 Infoschrieb mit Antwortbogen
3. Brief: 27.03.14 Bestätigung der "Zwangs" Anmeldung mit Antwortbogen
4. Brief: 04.04.14: Rundfunkbeträge sind 15.04.14 fällig mit Zahlungsformular.

Alle 4 Briefe enthalten KEINE Rechtsfolgebelehrung.

Was ist zu tun? Abwarten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2014, 21:24 von KlausTäufer«

d
  • Beiträge: 1
Hallo bin auch neu hier!

Angenommen Person A war heute von einem ähnlichen Brief betroffen und will auch klagen.

Es geht um Forderung der Beiträge seit Jan.2013.
Wären die zu erwartenden Kosten des Verfahrens genauso hoch wie die einer Klage gegen die regulären Monatsbeiträge? Konkret: Der Streitwert wäre ja in diesem Fall höher = ggf. höhere Klagekosten?


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Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.420
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Hallo,
schau dich erstmal hier um:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Hallo bin auch neu hier!

Angenommen Person A war heute von einem ähnlichen Brief betroffen und will auch klagen.

Es geht um Forderung der Beiträge seit Jan.2013.
Wären die zu erwartenden Kosten des Verfahrens genauso hoch wie die einer Klage gegen die regulären Monatsbeiträge? Konkret: Der Streitwert wäre ja in diesem Fall höher = ggf. höhere Klagekosten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2014, 06:29 von Bürger«
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A
  • Beiträge: 7
Angenommen Person A war heute von einem ähnlichen Brief betroffen und will auch klagen.

Person A könnte als guter Staatsbürger,
der seine Rechte und Pflichten kennt (und nicht blauäugig dem ersten besten "Nepper, Schlepper und Bauernfänger"
auf den Leim geht) erst einmal Widerspruch einlegen, denn
1.) Ist es Person A nicht möglich den Gesamtbetrag nachzuprüfen, denn es ist kein Einzelbetrag angegeben.
2.) Ist nicht erkennbar auf welcher Rechtsgrundlage die Zahlungspflicht überhaupt bestehen soll.

Das könnte rechtzeitig gegen Ende der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 4 Wochen (bitte noch mal von A prüfen lassen) geschehen.
Es eilt ja nicht A kann ruhig ein wenig Zeit schinden. Es bliebe A aber nicht erspart, damit A keine Nachteile hat,
sich ein wenig tiefer in die Materie einzuarbeiten z.B.: Rechtsbehelf, Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, Widerspruchsbescheid
Das ist alles kein Hexenwerk, und nur ein Sklave kennt seine Rechte nicht.
Bis zu  der Notwendigkeit einer  Klage, ist es noch etwas hin, und bis dahin noch einiges passiert, denn der Unwille der zu Unrecht Geschröpften geht erst noch seinem Höhepunkt entgegen

Zur Ermutigung noch eine Fabel:

Wenn W von G Geld will, und G die Rechtmäßigkeit der Forderung bezweifelt, hat G keinen Grund zur Eile.
Im Gegenteil wird sich W über jede Verschleppung ärgern, während G kein schlechtes Gewissen haben muß,
falls W´s Forderung nicht schlüssig oder gar unbegründet ist. Außerdem gibt W vielleicht ja auch auf,
wenn W nicht zu einem schnellen Erfolg kommt.
Wenn G aber zahlt, sind die Würfel gefallen, und W bestimmt nur noch gieriger.

Willkomen und viel Erfolg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2014, 06:29 von Bürger«

 
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