Die beiden Hauptstadtstudios von ARD und ZDF sind in der Nähe der Mahnwache. Die Unterdrückung der Berichterstattung geschah sicherlich nicht ohne Grund und gegen geltendes Gesetz, den Rundfunkstaatsvertrag §10 und §11.
Im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages (§10 und §11) werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen. Die Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Zur Tagesordnung überzugehen, heißt Missstände akzeptieren.