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Autor Thema: Widerspruchsbescheid: Klagen oder Ignorieren?  (Gelesen 2631 mal)

N
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Widerspruchsbescheid: Klagen oder Ignorieren?
Autor: 04. April 2014, 20:36
Hallo zusammen,

Ich bin hier neu und hätte gern eine Auskunft bezüglich der GEZ-Klage. Ich hab auch zuvor schon zwei Widersprüche zurückgeschickt. Nun kam leider der Widerspruchsbescheid. Ich hab generell keine Probleme damit auch meine Klage zu begründen, nur frage ich mich ob die Klage nicht doch irgendeinen Schuldeingeständnisscharakter hat.


Warum sollte man gegen die GEZ Klagen (unabhängig von der Gewissensbestätigung und Genugtuung) . Immerhin wollen die doch etwas von mir?

Kann es sein, dass dies der Plan der GEZ-Schergen ist? ... um dann mit meiner verlorenen Klage juristische Fakten zu schaffen um die Gebühren nun notfalls Pfändbar zu deklarieren?

Wäre es nicht besser nach Erhalt des Widerspruchsbescheid die GEZ einfach zu ignorieren?

Welcher juristische unterschied besteht zwischen beiden Varianten. Hat die GEZ mit der verlorenen Klage mehr Möglichkeiten als ohne Klage?

Weiss da jemand bescheid?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2014, 20:53 von NewWorldOrder«

  • Beiträge: 586
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Moin.

... Nun kam leider der Widerspruchsbescheid. ... Wäre es nicht besser nach Erhalt des Widerspruchsbescheid die GEZ einfach zu ignorieren? ...
So wie ich das hier im Forum verstanden habe, würde der Gebührenbescheid dann rechtkräftig und könnte (bzw. würde) dann ganz legal (?), notfalls sogar durch einen Gerichtsvollzieher, vollstreckt werden.

Frei 8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

N
  • Beiträge: 2
Danke erst mal... muss mir noch überlegen was ich nun mache... Die Klage würde wahrscheinlich das ganze GEZ-GV-Prozedere nur um ein oder 2 Monate verzögern... aber das Zeitfenster bezüglich der Klage von Emanuel Geuer erweitern.  hmmmmm

Scheiss Mediendiktatur

GV = Gerichtsvollzieher


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