Das Ehepaar "Muster", "Frau A" und "Herr B", sind schon seit den 70ger Jahren erfolgreich Medienverweigerer. Kein TV-Konsum, weder öffentlichrechtlich noch privat, kein Radio-Konsum und vor allem keine Rundfunkgebühren.
Seit Mitte 2013 wurde zunächst "Herr B" aufgefordert, sich beim neuen Beitragsservice anzumelden. "B" sammelt die Schreiben, reagiert aber nicht. Ab Oktober 2013 wendet sich der Beitragsservice dann an "Frau A", das selbe Prozedere:
Okt. 2013: Für alle - von allen: der neue Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Nov. 2013: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Dez. 2013: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Jan. 2014: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (mit Antwortbogen)
Doch dann:
Feb. 2014: Bestätigung der Anmeldung, Vergabe einer Beitragsnummer, (aber KEIN Bescheid mit Widerspruchsmöglichkeit)
Mär. 2014: Zahlung der Rundfunkbeiträge rückwirkend ab 01.2013 bis 03.2014 mit angehängtem Zahlungsträger.
Wie sollten sich Herr und Frau Muster nun verhalten?
Es gibt weder eine Adresse, an die ein eventuelles Schreiben per Einschreiben mit Rücksendeschein versandt werden könnte.
Es gibt keinen Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.
Abwarten und nichts tun, oder vorsorglich Kontakt aufnehmen?
Und wenn Kontakt aufnehmen, mit welchen Anliegen und Inhalten.
Sollte ein ähnlicher Fall bereits im Forum diskutiert werden, bitte ich um einen Link, da ich nach mehreren Stunden lesen im Forum nichts vergleichbares finden konnte.