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Autor Thema: Brauche Hilfe jung und unerfahren  (Gelesen 4163 mal)

B
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Brauche Hilfe jung und unerfahren
Autor: 11. März 2014, 16:37
Grüße euch,

Ich habe leider absolut keinen Plan was erlaubt ist und was nicht.
Zur Geschichte Person a erhält Aufforderung zur Beitragszahlung reagiert auf kein Schreiben. Person b lebt mit im Haushalt 1 Kind zusammen unverheiratet und bezieht kein Einkommen. Person a muss also voll für beide Aufkommen.

Beide Personen ziehen um jetzt kommt der Beitragsbescheid vom 4.2013 bis 3.2014 von 223,76 inkl 8 Euro Säumniszuschlag.

Wie soll man Vorgehen. Oder normal Wiederspruch einlegen?

Person a besitzt keine Rechtsschutz :-(

Hoffe es passt alles so und danke für jede Antwort  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2014, 17:18 von Uwe«

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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#1: 11. März 2014, 22:52
Widerspruch einlegen ist wichtig, aber erstmal weitere Fakten klären für uns.
Fraglich ist, woher der Beitragsbescheid seine Berechtigung hat, erlassen zu werden. Wenn man angemeldet war, ist es problematisch, wenn man sich nicht abgemeldet hat.
Genaue Infos hierher schreiben, dann ist es einfacher genaue und gezielte Hilfe zu geben:
Wer hat wen wann angemeldet? Selbst oder durch Zwangsanmeldung?
Wann kamen welche Schreiben an wen? A oder B oder beide? Vor oder nach dem Umzug?
Wann wurde umgezogen? Wofür soll bezahlt werden? Verlassene Wohnung oder neue Wohnung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist erstmal nicht nötig.


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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#2: 12. März 2014, 00:54
Danke für die Antwort.

Also es wurde nie auf Briefe reagiert. Ab den 04.2013 zwangsangemeldet.

Person a und b wurden angeschrieben den Haushalt anzumelden. Ca 11.2013 der Umzug. Dann wurden beide angeschrieben den Haushalt anzumelden.
Kurz darauf ein schreiben das Person a den austehenden Betrag der alten Wohnung zahlen soll Plus.
Sprich in jeden schreiben steht das der Betrag noch zusteht für den Zeitraum 2013 in der alten Wohnung und für 2014 in der neuen.
Zwischendurch wird Person b angeschrieben den Haushalt anzumelden aber es wird seltener. Sogar das neugeborene von a und b wurde angeschrieben.

Alle Personen sind nur noch auf der neuen Adresse gemeldet. Beide Personen haben Datenauskunft beim Anmelden der neuen Wohnung verweigert.


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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#3: 18. März 2014, 15:09
Hallo

Hier ist das schreiben eine rechtsbelehrung liegt ebenfalls bei. Da nie auf einen schreiben reagiert wurde gehe ich davon aus das sie mich letztes Jahr zwangsangemeldet haben

http://www.directupload.net/file/d/3565/nqpm7nvt_png.htmftp://9


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2014, 16:39 von themob«

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themob

Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#4: 18. März 2014, 17:18
Hallo

Hier ist das schreiben eine rechtsbelehrung liegt ebenfalls bei. Da nie auf einen schreiben reagiert wurde gehe ich davon aus das sie mich letztes Jahr zwangsangemeldet haben

http://www.directupload.net/file/d/3565/nqpm7nvt_png.htmftp://9

Nie reagieren ist eine Sache. Aber es muss die Zeit vor dem 1.4.2013 gegeben haben. Also 1.1.2013 - 31.3.2013. Wer hat da bezahlt?

Mit wenigen Ausnahmen war die Zwangsanmeldungen immer zum 1.1.2013 rückwirkend

Bei einer Zwangsanmeldung muss ja auch ein Brief gekommen sein:
Bestätigung der Anmeldung (wann in etwa kam der Brief - kann der anonymisiert hochgeladen werden?)
Brief Zahlung der Rundfunkbeiträge

Der Beitragsbescheid lässt im Moment nicht erkennen, dass er durch die Direktanmeldung (Zwangsanmeldung) erfolgte.

Zitat
Bei einem Beitragsbescheid wie hier zuhauf im Forum beschrieben, mit der Forderung von 269,70€, durch die Zwangsanmeldung, würde ein Beitragsbescheid eher so aussehen, dass
der gesamte Zeitraum 1.1.2013 - 31.12.2013 = 215,76€ festgesetzt wird + 8€ Säumniszuschlag, also gesamt 223,76€.

Und das offene Quartal 1.1.2014 - 31.3.2014 mit 53,94€ als zusätzliche offene Forderung aufgeführt wird. Somit die gesamte offene Forderung als PS: mit 277,70 € im Gebühren-/Beitragsbescheid genannt wird.

Hier den genauen Vorgang zu kennen wäre hilfreich. Der Widerspruch auf den Beitragsbescheid zum normalen Vorgang kann sich unterscheiden zu dem, wenn eine Zwangsanmeldung durchgeführt wurde. (Von den Begründungen)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung




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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#5: 18. März 2014, 19:25
Habe die Briefe leider nicht mehr :-( ja es ist post gekommen in der drin stand das sie den Haushalt zum xxx angemeldet haben. Vorher hat auch niemand bezahlt


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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#6: 21. März 2014, 02:00
Was soll ich jetzt machen. Widerspruch einlegen nach zwangsangemeldung? ?


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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#7: 21. März 2014, 11:32
Es ist ohne vorherige Kenntnis der Schreiben schwierig zu helfen. Wenn sogar das Neeugeborene eine Anmeldeaufforderung erhält, sieht das sehr nach Datenmissbrauch aus.
Es ist also anzuraten, die folgenden Briefe zu sammeln, es kommen sicherlich noch weitere.
Gegen die Zwangsanmeldung kann man nicht wirklich vorgehen, siehe dazu den Thread zur
Nötigung bei Zwangsanmeldung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Es wird also empfohlen, nur noch auf einen Beitragsbescheid zu warten. Vorher nichts unternehmen ist ok, es ist möglicherweise sogar einfacher sich dagegen zu wehren, weil der Beitragsservice zu Fehlern neigt. Wenn die ein Neugeborenes anmelden, ist das auf jeden Fall Nötigung und Datenmissbrauch, wenn die ein früheres Datum verwenden ist das möglicherweise auch Datenmissbrauch.


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themob

Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#8: 21. März 2014, 12:14
Was soll ich jetzt machen. Widerspruch einlegen nach zwangsangemeldung? ?

Der Beitragsbescheid liegt ja vor, gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen (Frist beachten).



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Re: Brauche Hilfe jung und unerfahren
#9: 24. März 2014, 14:58
Wollte jetzt Widerspruch einegen. Kann ich diesen Schriftsatz 1 zu 1 Kopieren ?? http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#oben

Gab es eine Sammung von Gründen ?? Wollte noch dazu schreiben das ein Vertrag zu lasten 3 unwirksam ist.


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