Hallo!
Person A ist neu hier – hat bereits sehr viel, sehr lange gelesen. A macht das fix und fertig je mehr A liest und weiß trotzdem nicht, was A tun soll.
A möchte nur noch Hilfe, Hilfe rufen. Sein Fall liegt so:
Im privaten Haushalt zahlen A+B ( Mann und Frau) die normalen „Beiträge“. Person B ist freischaffender Künstler mit einem eigenen Atelier, in welchem sich aber weder TV noch Radio befinden. Klar, wie bei vielen anderen auch: ab Jan 2013 wurde er „zwangsangemeldet“. Leider ein wenig A Verschulden, da A auf das Schreiben reagiert hat. Allerdings war seine Reaktion so:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das o.g. Schreiben. Dass Sie keine Anmeldung für die o.g. Anschrift finden können, ist richtig.
In der Vergangenheit wurde der Stand jeweils von der GEZ abgefragt. Und wie Sie den Unterlagen entnehmen können, wurden keine Geräte gemeldet, weil sich dort auch tatsächlich keine Geräte befinden.
Ich bin dort als freischaffender Künstler tätig, der dort
Über keinerlei Personal verfügt
Über kein Auto verfügt (und auch keinen Führerschein hat)
Über keinen PC oder Laptop verfügt
Über kein TV oder Radio verfügt.
Selbst Telefon wurde dort wegen der aufdringlichen Werbeanrufe abgeschafft, da dadurch immer wieder der kreative Prozess gestört wurde.
Die Räume dienen mir dazu, in „klösterlicher“ Stille kreativ zu sein. Vom modernen Schnick-schnack halte ich nichts.
Unter meiner Privatanschrift zahlen meine Frau und ich bereits den Beitrag.
Aus den vorgenannten Gründen schicke ich Ihnen den Antwortbogen nicht zurück, da die Fragen nicht den Gegebenheiten entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen“
Es gab dann ein wenig Geplänkel, letztlich erhielten A+B im Oktober 2013 einen Gebühren/Beitragsbescheid für den Zeitraum Januar bis Juni 2013 über 35,94 Euro (also 5,99 mtl.). Dagegen hat A per Rückschein einen Widerspruch eingelegt auch wieder mit dem vorher zitierten Text. Als Antwort kam dann im Dezember 2013 viel Bla-Bla. Auch darauf hat A wieder brav geantwortet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem o.g. Schreiben bitte ich ausdrücklich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, da ich diese Angelegenheit einer gerichtlichen Überprüfung zuführen möchte.
An den Fakten hat sich nichts geändert und ich möchte für NICHTS zahlen, was ich nicht in Anspruch nehme.
Bitte beachten Sie auch zukünftig die Postanschrift:“
Nun erhielten wir für den Zeitraum Juli bis Sept. 2013 erneut einen Gebühren/Beitragsbescheid über 17,97 Euro. Natürlich sind bei beiden Bescheiden jeweils schon Säumniszuschläge aufgeführt. Was muss ich jetzt tun?
Abgesehen davon, dass dort im Atelier wirklich keine Leistung in Anspruch genommen wird, fühlen wir uns auch doppelt „abgezockt“. Ich komme mir vor wie David (gegen Goliath). Kann Person A mal einer an die Hand nehmen?
Bin gespannt auf Reaktionen.
Die Tastenheidi