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Autor Thema: Doppelter Beitrag für "kleinen" Freiberufler  (Gelesen 7018 mal)

T
  • Beiträge: 2
Doppelter Beitrag für "kleinen" Freiberufler
Autor: 17. März 2014, 16:50
Hallo!
Person A ist neu hier – hat bereits sehr viel, sehr lange gelesen. A macht das fix und fertig je mehr A liest und weiß trotzdem nicht, was A tun soll.
A möchte nur noch Hilfe, Hilfe rufen. Sein Fall liegt so:
Im privaten Haushalt zahlen A+B ( Mann und Frau) die normalen „Beiträge“. Person B ist freischaffender Künstler mit einem eigenen Atelier, in welchem sich aber weder TV noch Radio befinden. Klar, wie bei vielen anderen auch: ab Jan 2013 wurde er „zwangsangemeldet“. Leider ein wenig A Verschulden, da A auf das Schreiben reagiert hat. Allerdings war seine Reaktion so:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das o.g. Schreiben. Dass Sie keine Anmeldung für die o.g. Anschrift finden können, ist richtig.
In der Vergangenheit wurde der Stand jeweils von der GEZ abgefragt. Und wie Sie den Unterlagen entnehmen können, wurden keine Geräte gemeldet, weil sich dort auch tatsächlich keine Geräte befinden.
Ich bin dort als freischaffender Künstler tätig, der dort
Über keinerlei Personal verfügt
Über kein Auto verfügt (und auch keinen Führerschein hat)
Über keinen PC oder Laptop verfügt
Über kein TV oder Radio verfügt.
Selbst Telefon wurde dort wegen der aufdringlichen Werbeanrufe abgeschafft, da dadurch immer wieder der kreative Prozess gestört wurde.
Die Räume dienen mir dazu, in „klösterlicher“ Stille kreativ zu sein. Vom modernen Schnick-schnack halte ich nichts.
Unter meiner Privatanschrift zahlen meine Frau und ich bereits den Beitrag.
Aus den vorgenannten Gründen schicke ich Ihnen den Antwortbogen nicht zurück, da die Fragen nicht den Gegebenheiten entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen“


Es gab dann ein wenig Geplänkel, letztlich erhielten A+B im Oktober 2013 einen Gebühren/Beitragsbescheid für den Zeitraum Januar bis Juni 2013 über 35,94 Euro (also 5,99 mtl.). Dagegen hat A per Rückschein einen Widerspruch eingelegt auch wieder mit dem vorher zitierten Text. Als Antwort kam dann im Dezember 2013 viel Bla-Bla. Auch darauf hat A wieder brav geantwortet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem o.g. Schreiben bitte ich ausdrücklich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, da ich diese Angelegenheit einer gerichtlichen Überprüfung zuführen möchte.
An den Fakten hat sich nichts geändert und ich möchte für NICHTS zahlen, was ich nicht in Anspruch nehme.
Bitte beachten Sie auch zukünftig die Postanschrift:“


Nun erhielten wir für den Zeitraum Juli bis Sept. 2013 erneut einen Gebühren/Beitragsbescheid über 17,97 Euro. Natürlich sind bei beiden Bescheiden jeweils schon Säumniszuschläge aufgeführt. Was muss ich jetzt tun?
Abgesehen davon, dass dort im Atelier wirklich keine Leistung in Anspruch genommen wird, fühlen wir uns auch doppelt „abgezockt“.  Ich komme mir vor wie David (gegen Goliath). Kann Person A mal einer an die Hand nehmen?
Bin gespannt auf Reaktionen.
Die Tastenheidi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2014, 17:24 von Uwe«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Die Beitragsbescheide müssen immer innerhalb 4 Wochen widersprochen werden, sonst werden sie rechstkräftig.
Wenn du vom Betrugservice die Widerspruchbescheide erhalten hast mußt du klagen oder derren Geschäft eingehen und sich versclaven lassen.

Es kommt oft vor, dass zwischen widersprochenen Beitragsbescheiden Briefe wie z.B Mahnung oder Zwangsanmeldung kommt auf die du nicht reagieren brauchst. Normalerweise gilt aus meiner Sicht  goldene Regel: nur Beitrags, bzw.Widerspruch Bescheide sind ernst zu nehmen, auf die man auch reagieren sollte.
Also alles, wo Rechstmittelbelehrung oder ähnliches steht, alles andere braucht nicht widersprochen werden, da kein Widerspuch zulässig ist.
Es spielt keine Rolle, ob du in deinem Atelier Radio, TV oder sonstiges hast oder auch nicht. Die Rundfunkanstalten bekommen ab 2013 von jeder baulicher Einrichtung ob´s nun Wohnung, Atelier oder Werkstatt die Summe in der Höhe von 17,89 pro Monat.
Es sei denn, du setzt dich zur Wehr ;)


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Im privaten Haushalt zahlen A+B ( Mann und Frau) die normalen „Beiträge“.
Wieder ein prächtiges Beispiel des doppelten Abkassierens. Es wird bereits privat gezahlt , damit bekommt man aber in Köln den gierigen Rachen nicht voll genug . Selbst wenn man dann noch ein Wohnmobil auf dem Campingplatz stehen hat , zahlt man noch ein weiteres mal. Selbst wenn man dann noch einen gemeinnützigen Verein unterhält , zahlt man noch ein weiteres mal. Bis hierher ist man schon viermal dabei und das wäre noch "ausbaufähig". Klar  , ist doch auch alles noch voll im Rahmen des Möglichen. Man kann sich ja auch vierteilen und seinen jeweils "für 24Stunden-rundumdieUhr-gezahlten Beitrag" an allen vier Orten zur selben Zeit vollständig ausnutzen. Oder anders , man kann selbstverständlich überall gleichzeitig sein  , denn man hat ja auch vier mal 2 Augen und 4 mal 2 Ohren.
Eigentlich müsste man denen zurück antworten und fragen  , ob sie denn total bescheuert sind ?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Räume dienen mir dazu, in „klösterlicher“ Stille kreativ zu sein.

Person XYZ hat zwar ein gar nicht mal so verkehrtes Stichwort geliefert und könnte prüfen, ob nicht evtl. eine Betriebsstätte vorliegt, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet" ist... ;)

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 5
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten.
Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der
neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte
1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
[...]
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein
Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
siehe auch
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html


...allerdings dürfte das wie auch beim normalen Widerspruch etwas an Begründungsarbeit kosten - ohne tatsächliche Sicherheit des Erfolgs - und wäre darüber hinaus ohnehin nur ein Widerstand zweiter Klasse, denn die Idee der Mehrfachzahlung ist ansich schon aufs Schärfste zu geißeln.

Dann doch lieber gleich richtig, oder...?

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Gute Erfolge! :)


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
die Idee der Mehrfachzahlung ist ansich schon aufs Schärfste zu geißeln.
Wenn man diese Erkenntnis endlich zu einem Durchbruch bringen könnte , wären wir schon den größten Schritt weiter.
Und der Rundfunkbeitrag hätte zumindest einen Hauch von Gerechtigkeit. Aber bis dahin fällt eher Weihnachten und Ostern auf das gleiche Wochenende.
Zuvor wird erst noch die Supermarkt-Eintrittsgebühr eingeführt. Natürlich handfest ausformuliert und per Gesetz geregelt. Dann wird auch dieser Nonsens von der Mehrheit akzeptiert.


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DANKE! für die vielen Antworten in so kurzer Zeit! Person A wird also zweiten Widerspruch einlegen und auf einen Widerspruchsbescheid warten - bisher liegt so etwas noch nicht vor. Person A hat auch sehr viel über "Zahlung unter Vorbehalt" gelesen und dabei unsicher geschwankt. Mit Eurer Hilfe traue ich mich aber jetzt langsam an den Klageweg. Person A ist nicht allein  ;D


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zahlung unter Vorbehalt ist nichts richtiges und nichts ganzes. Entweder zahlen und damit Ruhe haben (mit lange nachwirkenden schlechtem Bauchgefühl) oder nicht zahlen und Widerstand mit Ehre und gutem Gewissen gegen diesen verordneten Schwachsinn übelster Sorte.
Dein Fall ist ja die absolute Frechheit und gehört bekämpft.


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