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Autor Thema: Gerichtskosten - Wucher ?  (Gelesen 2551 mal)

b
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Gerichtskosten - Wucher ?
Autor: 14. Juli 2014, 13:27
Person A hat beim Verwaltungsgericht Antrag auf vorzeitigen Rechtsschutz gestellt, da der Beitragsservice auf den Widerspruch nicht reagiert hat.

Antrag wurde abgelehnt und der Streitwert auf knapp über 15 EUR (1/4 von Betrag x) festgesetzt. Nun erhielt Person A eine Rechnung von der Justizkasse mit Gebühren von rund 55 EUR.

Person A fragt sich nun, ob dies nicht Wucher ist - Gebühren von über 300 % über den Streitwert....


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Re: Gerichtskosten - Wucher ?
#1: 14. Juli 2014, 17:02
Und ich frage mich , warum Person A diesen Schritt erst getan hat. Hat sie es denn besonders eilig , den Widerspruchsbescheid zu bekommen ? Andere warten bereits über ein Jahr auf einen Widerspruchsbescheid , haben bereits mehrere Widersprüche auf dementsprechend mehrere Beitragsbescheide versendet.
Ich würde mich hüten , da auch nur einen Cent zusätzlich zu investieren.
Solche Anträge sind ein Glücksspiel und die ÖRR-gleichgeschaltete Justiz verdient sich daran auch noch eine goldene Nase. Muss das sein ?


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Re: Gerichtskosten - Wucher ?
#2: 14. Juli 2014, 17:22
Man muss leider viel lesen, verinnerlichen und versuchen zu verstehen...

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. auch unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen - Infosammlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Gerichtskosten - Wucher ?
#3: 14. Juli 2014, 17:56
Person A hat kurz nach seinem Widerspruch einen Brief erhalten, das Zwangsvollstreckungen drohen - der Beitragsservice hat auf den Antrag bei Gericht auch mitgeteilt, das dies automatisiert erfolgt und dies kein Grund wär, hier diesen Antrag zu stellen. Nur auf Grundlage dessen hat Person A aus Angst einen Antrag gestellt. Dieser Beschluss hat auch ein halbes Jahr gebraucht.

Kann es denn sein, das nach einem Beitragsbescheid, in dem Person A widerspruch einlegt - zufällig eine Woche später ein Brief kommt mit dem eventl. Maßnahmen angedroht wird und Person A nun versucht "Schutz" zu suchen. - Nov./ Dez. '13

Bis heute ist weder ein Entscheid über den Antrag auf aufschiebende Wirkung noch auf den Widerspruch bei Person A angekommen.
Außer weitere Rechnungen passiert nix. Person A wurde zu Mai '13 zwangsangemeldet und hat bis heute nur einen Beitragsbescheid für Mai - Juli '13 erhalten.


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Re: Gerichtskosten - Wucher ?
#4: 14. Juli 2014, 18:05
...alles nicht so neu, wie mir scheint
und eigentlich alles in obigen Links und im Rest des Forums schon mehrfach ähnlich gelaufen.

Bitte also noch mal obige Links konsultieren.

Nur kurz:
Eine ledigliche "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens des "Beitragsservice" scheint offensichtlich kein ausreichender Grund für einen Antrag auf Eilrechtsschutz zu sein. Die Zwangsvollstreckung muss augenscheinlich "akut drohen", und dies scheint wohl erst der Fall zu sein, wenn von der örtlichen Vollzugsstelle die Vollstreckung eingeleitet wurde/ wird.


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Re: Gerichtskosten - Wucher ?
#5: 14. Juli 2014, 20:59
Die perfide Masche der Einschüchterung und Angstverbreitung mit der Androhung von Zwangsvollstreckung hat hier leider ihren gewünschten Erfolg erzielt. Es wurde zwar trotzdem nicht gezahlt  , aber dafür wurde eine völlig unnötige Reaktion ausgelöst.
Die Rechnung der Justizkasse muss nun als Lehrgeld beglichen werden .


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