Hatte mir heute für den Nachtdienst überlegt, doch mal mit den neuartigen Empfangsgeräten = PCs
des Betriebes erlaubterweise mal in den Genuss des so gepriesenen Empfangs der verschiedenen Rundfunk- und Fernsehangebote zu kommen.
Ich glaube, da habe ich jetzt ein Problem.
Die Bildschirme haben keine Lautsprecher. Ist eigentlich auch für das Arbeiten mit den PCs nicht notwendig, da Textverarbeitung etc. ja keine Lautuntermalung braucht.
Ja, an allen Rechnern können wir ins Internet, aber dies nur ohne Ton. Email-Abrufen ist ja auch hauptsächlich aufs Lesen orientiert.
Dies kann ich für 4 Betriebsstätten, in denen ich arbeite, sagen.
Hatte mir bis heute darüber noch keine Gedanken gemacht.
Wie heißt es doch gleich im RBStV:
Voraussetzung für eine Befreiung/Ermäßigung aus gesundheitlichen Gründen
Gründe:
432 …..hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichene Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist........
Ich habe kein Hörproblem und könnte trotzdem nur Stummfilmqualität erhalten!