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Autor Thema: Doppelt Widerspruch?  (Gelesen 2330 mal)

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Doppelt Widerspruch?
Autor: 06. März 2014, 10:15
Guten Morgen zusammen,

kurz zum Sachverhalt:
Person A und Person B leben seit 1,5 Jahren zusammen. Person A ist dabei Hauptmieter. Im Laufe des Jahres 2013 trudelten die ersten Briefe der für Hamburg zuständigen Rundfunkanstalt ein. Es kamen immer sowohl für Person A, als auch für Person B Briefe.

Gestern bekamen nun Person A und Person B Ihren Beitragsbescheid (vor 2 Wochen bekamen Sie bereits Ihre "Zwangsanmeldungen", auf diesen Sie nun im ersten Schritt mit einem Widerspruch reagieren wollen.

Was dabei noch ein wenig für Verwirrung sorgt ist der Punkt, ob nun beide einen Widerspruch einlegen müssen, obwohl Person A ja Hauptmieter ist und nur eine Person "zahlen müsste". Zudem ist Person B ab Montag dem 10. März 2014 Studentin und erhält Bafög, wäre demnach so oder so befreit!?

Viele Grüße


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themob

Re: Doppelt Widerspruch?
#1: 06. März 2014, 10:54
Guten Morgen zusammen,

kurz zum Sachverhalt:
Person A und Person B leben seit 1,5 Jahren zusammen. Person A ist dabei Hauptmieter. Im Laufe des Jahres 2013 trudelten die ersten Briefe der für Hamburg zuständigen Rundfunkanstalt ein. Es kamen immer sowohl für Person A, als auch für Person B Briefe.

Gestern bekamen nun Person A und Person B Ihren Beitragsbescheid (vor 2 Wochen bekamen Sie bereits Ihre "Zwangsanmeldungen", auf diesen Sie nun im ersten Schritt mit einem Widerspruch reagieren wollen.

Was dabei noch ein wenig für Verwirrung sorgt ist der Punkt, ob nun beide einen Widerspruch einlegen müssen, obwohl Person A ja Hauptmieter ist und nur eine Person "zahlen müsste". Zudem ist Person B ab Montag dem 10. März 2014 Studentin und erhält Bafög, wäre demnach so oder so befreit!?

Viele Grüße

Hallo und herzlich Willkommen,

handelt es sich wirklich um die Gebühren-/Beitragsbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung, wie hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

oder mehr um die Zahlung der Rundfunkbeiträge, wie hier abgebildet: Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung


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Re: Doppelt Widerspruch?
#2: 06. März 2014, 11:55
Es sieht aus wie dieser hier:
ist das immer noch nur ein Einschüchterungs-Brief?


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themob

Re: Doppelt Widerspruch?
#3: 06. März 2014, 12:07
Nein, es ist eine Information. So wie es dort steht.

Kein Bescheid - also auch kein Widerspruch.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

auf den Bescheid warten. Oder andere Ansätze finden, dazu helfen die Links, um sich in die Thematik einzulesen und sich evtl. leichter entscheiden zu können.



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Re: Doppelt Widerspruch?
#4: 06. März 2014, 12:43
Ok, vielen Dank für die Infos. Aber wenn dann Person A und Person B den Beitragsbescheid bekommen, stehen die beiden ja immer noch vor den selben geschilderten Problem-stellungen !?

VG,


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nr2

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Re: Doppelt Widerspruch?
#5: 07. März 2014, 08:19
Hallo,

wir sind auch zu zweit und haben die exakt gleichen Briefe im gleichen Zeitraum bei gleichem Sachverhalt erhalten.
A ist der Mieter und regelt das. B soll sich raushalten.

Unsere Vogehensweise wenn wirklich die Bescheide eingehen (2 Stück für 1 Wohnung)

1. A widerspricht mit allen erdenklichen Begründungen und verweist mit einem von vielen Punkten auf die unrechtmäßige Doppelbelastung die zu klären ist. + Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.

2. B wiederspricht dem Bescheid mit dem Hinweis das A mit Teilnehmernummer XYZ der Beitragszahler ist, verweist auf unrechtmäßigkeit der Doppelbelastung, wiederspricht daher eine Anmeldung der nie zugestimmt wurde sowie den Forderungen und kündigt Anzeige wg. Betrugsversuch und Gebührenüberhebung an, sollte der positive Widerspruchsbescheid nicht binnen 4 Wochen vorliegen.

So würde ich es machen.


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