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Autor Thema: Haupt- und Nebenwohnsitz  (Gelesen 3124 mal)

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Haupt- und Nebenwohnsitz
Autor: 28. Januar 2014, 14:19
Hallo GEZ boykott Gemeinde,

folgender hypotetischer Fall:

Person A + B sind verheiratet und erzielen eigenes Einkommen. Person C ist der Vater von Person A. Person C führt die Rundfunkgebühr seit 2013 ab. Vor 2013 konnten sich Person A + B erfolgreich jegliche Zwangsabgabe verhindern. Zwar hatten diese ab und an Briefe bekommen, diese aber ignoriert bzw. einmalig mit dem Hinweis zurückgesendet, da bei Nichtvorhandensein von Geräten keine Rückmeldung erforderlich ist. Besucher vor Ort wurden aus dem Haus verwiesen.

Person A und B wohnen an Ort 1 und pendeln an Wochenenden zum Ort 2 in das Haus von Person C. Person A und B haben ihren Hauptwohnsitz an Ort 2 im Haus von Person C gemeldet und können hier auch eigene Zimmer nutzen. Bad- und Küche, Fernsehzimmer werden gemeinsam genutzt. Es ist faktisch ein gemeinsamer Hauhalt der Personen A,B und C an Ort 2 gegeben.
Person B war bis Juni 2013 auch nebenwohnsitzlich an Ort 1 in der Wohnung von Person A gemeldet. Nach der Geburt von Nachwuchs ist Person B nun hauptsächlich auch in der Woche an Ort 2 und hat sich an Ort 1 abgemeldet. Person A ist berufsbedingt weiterhin an Ort 1 nebenwohnsitzlich gemeldet und pendelt weiterhin an Wochenenden zu Ort 2.
Nun haben Person A und B in den letzten Tagen an Ort 1 einen Brief zur Anmeldeaufforderung für Ort 1 erhalten. An Ort 2 kam bisher nichts.

Fragen

1. Wäre es sinnvoll, dass sich Person A und B im gemeinsamen Haushalt mit Person C an Ort 2 melden oder ist es  besser an Ort 2 keinerlei Aktionen zu veranlassen (keine schlafenden Hunde wecken)? Durch den Beitrag von Person C wäre ja die Gebührenpflicht sowieso abgegolten.

2. Ist die Annahme in 1. richtig, dass mit der Zahlung von Person C die Gebühren von A und B an Ort 2 abgegolten sind?

3. Wäre es sinnvoll, dass Person B eine Rückmeldung an die Rundfunkanstalt gibt, dass diese mit Person A verheiratet ist und bis Juni 2013 in einem gemeinsamen Haushalt mit Person A gelebt hat und dieser für die Regelung des Sachverhalts zuständig ist? Damit wäre diese Baustelle vom Tisch.

4. Da A und B verheiratet sind und gemeinsam leben, wäre sowieso nur eine Person beitragspflichtig. Interessant wäre also nur eine Gebühr am Nebenwohnsitz?

5. Sollte A hinsichtlich Ort 1 also das hier empfohlene Standardverfahren (Warten, Ingnorieren, Widerspruch, Klage) anwenden?

6. Es ist denkbar, dass A und B Mitte 2014 ins Ausland verziehen. Könnte man also mittels 5. eine entsprechende Verzögerung bewirken. Danach wäre A und B ja nicht mehr greifbar.

Danke.

Grüße 


 


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Re: Haupt- und Nebenwohnsitz
#1: 02. Februar 2014, 22:32
A B C D E F G  ;)

Grundsätzlich gilt: Jede Wohnung ist einmal durch eine Person Beitragspflichtig.

Hier wird von 2 Wohnungen gesprochen, also muss für jede Wohnung einmal die Zwangsabgabe i.H.v. knapp 18 Euro im Monat gezahlt werden. Von wem ist denen egal. Erst- oder Zweitwohnsitz spielt auch keine Rolle.

Solang es bisher nur Anmeldeaufforderungen gibt, kann man natürlich einfach gar nichts machen. Selbst eine "Zwangsanmeldung" könnte noch ignoriert werden. Erst, wenn ein offizieller Beitragsbescheid kommt muss gezahlt werden oder der hier besprochene Klageweg mit einem Widerspruch eingeleitet werden  8)


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Re: Haupt- und Nebenwohnsitz
#2: 11. Februar 2014, 22:32

Grundsätzlich gilt: Jede Wohnung ist einmal durch eine Person Beitragspflichtig.

Von wem ist denen egal. Erst- oder Zweitwohnsitz spielt auch keine Rolle.


Das ist bekannt.

Allerdings zahlt ja Person C bereits an Ort 2 (ebenfalls Hauptwohnsitz der Personen A + B). Es ist dem Beitragsservice ja nicht bekannt wie genau die Wohnsituation an Ort 2 ist. Bei gleicher Anschrift bleibt denen ja nichts übrig, als von einem Haushalt mit mehreren Personen ( also A + B + C) auszugehen.

Die erste Kernfrage wäre also: Sobald an Ort 2 die Schreiben des "Service" kommen geben Person A und B an, dass C bereits zahlt und dies wäre für hier erledigt. Richtig?

Für den Nebenwohnsitz wären dann die entsprechenden Wege zu gehen.


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