Hallo GEZ boykott Gemeinde,
folgender hypotetischer Fall:
Person A + B sind verheiratet und erzielen eigenes Einkommen. Person C ist der Vater von Person A. Person C führt die Rundfunkgebühr seit 2013 ab. Vor 2013 konnten sich Person A + B erfolgreich jegliche Zwangsabgabe verhindern. Zwar hatten diese ab und an Briefe bekommen, diese aber ignoriert bzw. einmalig mit dem Hinweis zurückgesendet, da bei Nichtvorhandensein von Geräten keine Rückmeldung erforderlich ist. Besucher vor Ort wurden aus dem Haus verwiesen.
Person A und B wohnen an Ort 1 und pendeln an Wochenenden zum Ort 2 in das Haus von Person C. Person A und B haben ihren Hauptwohnsitz an Ort 2 im Haus von Person C gemeldet und können hier auch eigene Zimmer nutzen. Bad- und Küche, Fernsehzimmer werden gemeinsam genutzt. Es ist faktisch ein gemeinsamer Hauhalt der Personen A,B und C an Ort 2 gegeben.
Person B war bis Juni 2013 auch nebenwohnsitzlich an Ort 1 in der Wohnung von Person A gemeldet. Nach der Geburt von Nachwuchs ist Person B nun hauptsächlich auch in der Woche an Ort 2 und hat sich an Ort 1 abgemeldet. Person A ist berufsbedingt weiterhin an Ort 1 nebenwohnsitzlich gemeldet und pendelt weiterhin an Wochenenden zu Ort 2.
Nun haben Person A und B in den letzten Tagen an Ort 1 einen Brief zur Anmeldeaufforderung für Ort 1 erhalten. An Ort 2 kam bisher nichts.
Fragen
1. Wäre es sinnvoll, dass sich Person A und B im gemeinsamen Haushalt mit Person C an Ort 2 melden oder ist es besser an Ort 2 keinerlei Aktionen zu veranlassen (keine schlafenden Hunde wecken)? Durch den Beitrag von Person C wäre ja die Gebührenpflicht sowieso abgegolten.
2. Ist die Annahme in 1. richtig, dass mit der Zahlung von Person C die Gebühren von A und B an Ort 2 abgegolten sind?
3. Wäre es sinnvoll, dass Person B eine Rückmeldung an die Rundfunkanstalt gibt, dass diese mit Person A verheiratet ist und bis Juni 2013 in einem gemeinsamen Haushalt mit Person A gelebt hat und dieser für die Regelung des Sachverhalts zuständig ist? Damit wäre diese Baustelle vom Tisch.
4. Da A und B verheiratet sind und gemeinsam leben, wäre sowieso nur eine Person beitragspflichtig. Interessant wäre also nur eine Gebühr am Nebenwohnsitz?
5. Sollte A hinsichtlich Ort 1 also das hier empfohlene Standardverfahren (Warten, Ingnorieren, Widerspruch, Klage) anwenden?
6. Es ist denkbar, dass A und B Mitte 2014 ins Ausland verziehen. Könnte man also mittels 5. eine entsprechende Verzögerung bewirken. Danach wäre A und B ja nicht mehr greifbar.
Danke.
Grüße