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Autor Thema: Nachträgliche Gebührenforderung  (Gelesen 3958 mal)

m
  • Beiträge: 2
Nachträgliche Gebührenforderung
Autor: 26. Februar 2014, 22:49
Hallo Forum,

zunächst möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass es doch eine scheinbar rege community gibt, die gegen die unverschämte (da ungerecht) und in keiner weise nachvollziehbare Gebühren Erhebung vorgeht.  Also zunächst ein mal Danke dafür.

Im folgenden möchte ich einen Fall erläutern bei  dem der Betreffende nicht mehr weiter weiß. Ich danke schon mal vorab für die Hilfe.

Die betreffende Person (Person A), ist Student und erhält BAföG.
Person A war nie bei der GEZ gemeldet, da keine Rundfunkgeräte vorhanden sind und der Empfang von Öffentlich rechtlichen Sendern ungewünscht ist (Betrifft TV und Radio allgemein).

Vor wenigen Tagen (Februar 2014) erhält Person A ein schreiben vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem Verweis, dass seit dem 01.01.2013 alle Haushalte beitragspflichtig sind.
Da Person A Student und BAföG Empfänger ist sollte Sie doch von einer solchen Gebührenerhebung befreit sein? Nach eigenen Recherchen die Person A unternommen hat, erfolgt die Befreiung aber nicht rückwirkend.
Muss die Person jetzt rückwirkend für die Rundfunkgebühren bezahlen, nur weil Sie versäumt hat sich Anzumelden, bzw. ist eine rückwirkende Forderung überhaupt Rechtens (Forderung über ein Jahr)?

Besteht die Möglichkeit sich auch Rückwirkend von den Gebühren befreien zu lassen?

Natürlich würde Person A dies nur unter Vorbehalt tun um bei einer erfolgreichen klage, dem Beispiel des Klägers zu folgen.


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Re: Nachträgliche Gebührenforderung
#1: 26. Februar 2014, 23:03
Hier habe ich schon versucht ein ähnliches Thema zu erklären. Wenn noch Fragen bleiben, nochmal hier melden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8426.msg60068.html#msg60068

Wer Bafög erhält, kann sich 2 Monate rückwirkend befreien lassen. Anmelden zum 01.02.2014 und ab da rückwirkend befreien lassen ist also eine gute Idee.


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Re: Nachträgliche Gebührenforderung
#2: 26. Februar 2014, 23:17
Hey Roggi,

danke für die Info. Das beruhigt erst mal.
Eine weitere Frage Person A noch, wenn die Bezahlung unter Vorbehalt erfolgen soll, reicht dann dafür ein Formloser Zweizeiler oder gibt es Vorlagen bzw. einen eigenen Thread für?


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Re: Nachträgliche Gebührenforderung
#3: 26. Februar 2014, 23:27
Bezahlung unter Vorbehalt ist Sinnlos, keiner rechnet damit, dass man das Geld ohne Probleme wiederbekommt, das Thema wurde hier oft diskutiert. Ein Formular dafür gibt es nicht, Zweizeiler reicht. Informationen dazu hier:
http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/zahlen-unter-vorbehalt/


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Re: Nachträgliche Gebührenforderung
#4: 27. Februar 2014, 00:01
Bezahlung unter Vorbehalt ist Sinnlos, keiner rechnet damit, dass man das Geld ohne Probleme wiederbekommt, das Thema wurde hier oft diskutiert. Ein Formular dafür gibt es nicht, Zweizeiler reicht. Informationen dazu hier:
http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/zahlen-unter-vorbehalt/

Ja, Bezahlung unter Vorbehalt ist Sinnlos - ist ein *zahnloser Tiger* - und finanziert den Gegner beim Kampf gegen einen selbst.

"Zweizeiler" reicht nicht ganz, um es wenigstens halbwegs "wasserdicht" zu machen.

Statt VDGN ist hier akademie.de die vermutlich kompetentere Informationsquelle, die u.a. auch hier herangezogen wurde:

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber insbesondere auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


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