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Autor Thema: 2x Post vom Verwaltungsgericht Karlsruhe  (Gelesen 3475 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
2x Post vom Verwaltungsgericht Karlsruhe
Autor: 24. Mai 2014, 21:48
2 x Post vom Verwaltungsgericht Karlsruhe


Gestern: 1. Brief vom VG Ka


Mein Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

den oben genannten Schriftsatz erhalten Sie zur Kenntnis

daran angetackert der Brief vom SWR an das VG Ka:

….

beantragen wir den Antrag abzuweisen.

Begründung......

3 Seiten Text dazu

Zusammenfassend ergibt sich somit, dass der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen ist.

Unterschrift
J. H.


Das heißt doch, dass dies nur ein Antrag des SWR an das VG Ka ist und doch aber noch etwas richterliches darüber befinden muss?



2. Brief vom VG Ka heute:


Festsetzung des Streitwertes..........

Dieser Beschluß ist gemäß.............unanfechtbar.


Und nun kommt dann doch noch ein Bescheid, was ich an Gerichtskosten vorlegen muss?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2014, 21:57 von Uwe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w

wtfacow

Ja, so wie ich das lese hast du nur die Stellungsnahme vom SWR zu deinem Antrag erhalten. Das Gericht wird nun darüber entscheiden.
Mein Antrag (§ 80 Abs. 5 VwGO)  wurde abgelehnt vom Gericht.  Da das Urteil nicht anfechtbar ist, muss gezahlt werden. Für mich ein weiterer Grund nicht weiter zu klagen , da ich nun vorab zur Zahlung unabhängig davon wie das Urteil ausfällt gezwungen werde!
Eigentlich eine große Schweinerei, da immerhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Runfunkgebühr bestehen. Seit dem Urteil aus München wird es für Totalverweiger nun sehr schwer meiner Meinung nach ...


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Warum nicht weiter klagen, mensch.
Nicht einfach aussteigen.

Die Kosten sind doch noch überschaubar und es ist einfach Sand im Getriebe.

Auch ich werde mit meiner  Klage vor einem unteren Gericht kein Erfolg haben.

Aber wenn das 1,2,3, ganz viele so machen? >:D


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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wtfacow

Hast gleich eine PN von mir ;-)


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Entscheidend ist doch A)wie hoch ist der Streitwert festgesetzt,um weiterhin dagegen vorzugehen und B)kannst Du Dir das leisten?
Ich bin kein H IV Empfänger,denn diese betrifft es nicht,aber ich werde diesen Weg gehen,auch wenn ich nur trockenes Brot essen muss.
Bisher bin ich von allen Zwangsanmeldungen oder Bescheiden verschont geblieben,aber es wird schon noch kommen.
Vielleicht bin ich durchgerutscht,weil ich mich 11/2011 abgemeldet habe ;)
So wie in vielen Beiträgen dargestellt,ein Streichholz kann man brechen,aber ein ganzes Bündel nicht.
Wir sind das Volk und entscheiden,nicht der BS oder die verrätirischen Politiker,die gewählt wurden,von mir nicht,ich habe anders gewählt.
Steh auf,wenn Du dagegen bist gegen die Verletzung des Grundgesetzes.


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koppi1947

U
  • Beiträge: 147
Das heißt doch, dass dies nur ein Antrag des SWR an das VG Ka ist und doch aber noch etwas richterliches darüber befinden muss?

Richtig.

Und nun kommt dann doch noch ein Bescheid, was ich an Gerichtskosten vorlegen muss?

Auch richtig. Würde ich aber positiv sehen. Das schafft Klarheit und hält sich nach meiner Erfahrung in verträglichen Grenzen.


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  • Beiträge: 3.236
Wie heisst es doch im Kampf:
Man kann eine Schlacht verlieren, aber den Krieg trotzdem gewinnen.

Wenn ein Verwaltungsgericht etwas entscheidet, kann ein höheres Gericht dieses Urteil immer noch korrigieren. Gilt aber auch für beide Seiten, nur ist deren Kriegskasse und Armee besser ausgestattet. Wenn das Geld wegen den Rundfunkbeiträgen für die Klage fehlt, wäre das ein Grund mehr für Widerstand. Mein Ziel ist das Bundesverfassungsgericht, da werden wohl die Gerichtsgebühren keine unüberwindliche Hürde sein.


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P
  • Beiträge: 207
Auch ich werde mit meiner  Klage vor einem unteren Gericht kein Erfolg haben.
Ich ebensowenig.

Man kann eine Schlacht verlieren, aber den Krieg trotzdem gewinnen.
Eben !

Ich mache auf jeden Fall weiter !


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