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Autor Thema: Kurz vor Beitragsbescheid - Weg - Kosten- Chancen - Zusammenfassung  (Gelesen 1610 mal)

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Hallo,

Person A ließt seit einigen Monaten hier mit und weiß das vor einem BeitregsBESCHEID nichts unternommen werden kann.

Person A hat von Aufforderungen und Zwangsanmeldungen alles miterlebt und ignoriert.
Person A hat heute 11.06. datiert auf 01.06. und eingeliefert am 07.06. eine Zahlungserinnerung bekommen über ca. 330 Euro mit Aufforderung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ansonsten kommt der Bescheid.

Person A hat heute noch viel im Forum gelesen damit Person A auf dem neusten Stand ist.

Folgende Fragen möchte Person A dennoch beantwortet bekommen:

Person A fragt sich ob ein Anruf / Melden der GEZ und "Nachfrage zum Bescheid" jetzt sinnvoll ist den Bescheid hinauszuzögern oder ob Person A hiermit seine Adresse bestätigt.

Person A hat wenig Geld und möchte dieses zum Klagen nutzen. Person A würde nun Widerspruch gegen Bescheid einlegen und Aussetzung beantragen. Person A müsste dann auf den die Ablehnung des Widerspruchs warten, Person A fragt sich hier:

Werden derzeit keine Widerspruchs Bescheide versendet im Bezug auf Argumentation zum Grundrecht?

Weiterhin möchte Person A wissen ab wann man erste Urteile zur Argumentation Grundrecht erwarten kann?

Person A sieht hier die größten Chancen ist jedoch sehr frustriert das alle anderen Klagen derzeit abgelehnt wurden.

Person A wohnt weiterhin in NRW und kann hier keine Klagen sehen komisch oder neue Chance?

Person A sucht noch eine Seiten wo Kosten aufgelistet sind für Widerspruch und VG da Streitwert über 300 Euro sind.

Person A möchte auch wissen, ob er zahlen muss wenn Klage von VG abgelehnt wird?

Danke!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Den Beitragsbescheid kann man abwarten, wenn man klagen will.
Es scheint so, dass nur sehr wenige Widerspruchsbescheide ausgestellt werden, nach welchen Kriterien ist zwar nur zu erraten, aber die wissen auch, dass Grundrechte nicht verhandelbar sind. Alles andere kann offensichtlich beliebig zur Disposition gestellt werden.
Hier habe ich einiges zu möglichen Widersprüchen und Klagen geschrieben, wie es seit 2014 Erfolgreich sein kann:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67874/topicseen.html#msg67874

Zu den Kosten:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/

Und üblicherweise muss man bezahlen, wenn man verliert.


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