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Autor Thema: Vorschlag für Liste  (Gelesen 26300 mal)

M
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Re: Vorschlag für Liste
#30: 13. Dezember 2013, 02:04
Huhu Namensvetter ! Klar hab ich noch Zeit, hat mich nur etwas verunsichert. Die 500 Euronen find ich eigentlich recht erschwinglich, wenn das so ist. Wenn ich dran denke daß die Anwältin hier in Frankfurt 290 Euro für nur das allererste Beratungsgespräch wollte.
Aber wenn man in der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht sowieso durchfällt, ist es ja eigentlich egal, wie doof man sich anstellt, könnt ich vielleicht doch alleine hin :laugh:


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Re: Vorschlag für Liste
#31: 28. Dezember 2013, 06:44
Brief Nr. 4.

Oben rechts steht "Serviceschreiben" und neu an diesem Brief (für mich) ist ein Absatz weiter unten:

Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen.

Zwar heißt es hier im Forum ganz klar, ignorieren und warten bis ein Brief mit Rechtshilfsbelehrung kommt. Aber dieser Absatz, heißt der nicht, daß die einen automatisch anmelden ? Oder wollen die genau diesen Eindruck erwecken um einen mutlos zu machen, sozusagen: Gibst du uns deine Infos nicht freiwillig holen wir sie eben und du zahlst einfach, ob mit oder ohne Einwilligung.
?


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Re: Vorschlag für Liste
#32: 28. Dezember 2013, 10:22
Solche Briefe gehören zu deren Geschäftsmodell. Abwarten was in 4 Wochen kommt. Es wird der gleiche Brief mit noch mehr Tamtam sein. Solange keine Rechtsbehelfsbelehrung in diesen Schreiben erfolgt, ist es Infopost, Werbesendung, Bettelbrief, überflüssig darauf zu reagieren. Wer nicht Standhaft bleibt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, die Beiträge ab 01.01.2013 nachzahlen zu müssen. Was sollte sonst passieren, wenn man nicht antwortet, um sich nicht selbst zu belasten mit diesem unsäglichen Zwangsbeitrag? Die Möglichkeiten des Beitragsservice sind sehr begrenzt, sonst wäre schon ein deutlicheres Schreiben von denen gekommen. Ein Einschreiben wäre das Mindeste, selbst das bekommen die nicht hin.


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Re: Vorschlag für Liste
#33: 28. Dezember 2013, 12:23
Dank dir für die Info; hab auch vor standhaft zu bleiben. Evtl wenn der Gerichtsvollzieher droht nicht mehr, aber der kommt ja meines Wissens erst, wenn man den Insanzenweg ausgeschöpft hat und gar nichts mehr geht und die Zahlung dann erzwungen wird und so weit zu gehen bin ich fest entschlossen. Ich hab nicht viel aber mich so erniedrigen lassen wie die es vorhaben, seine Abschaffer und Beschimpfer auch noch zu finanzieren, NIX GIBTS :o >:(


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Re: Vorschlag für Liste
#34: 05. Januar 2014, 20:59
Bei der Suche nach einsatzbereiten Anwälten ist Herr Pfefferle (Karlsruhe) sicher auch erwähnenswert.
(MarkusB, ist aber vielleicht auch zu weit von Dir weg.)

Mal zur Vollständigkeit, weil seine Meinung zum Rundfunkbetrug auch interessant ist:

http://www.thomas-pfefferle.de/page3.html



Markus


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Re: Vorschlag für Liste
#35: 30. Januar 2014, 07:49
Danke für den link Markus, werde mir das ansehen !

Bei mir gibts soweit wenig Neues, der 5. Brief ist überfällig, die kamen immer am Ende des Monats, ich bin sehr ungehalten über diese Schlamperei :o

Aber was Gutes doch auch: grad hab ich mit Hilfe eines ehrenwerten Nachbarn und Kollegen meinen völlig verstaubten, seit 3 Jahren ungenutzten Röhrenfernseher('89, Siemens seufz) rausgeschafft und unten an die Straße gestellt, jetzt bin ich endlich diese Sünde auch los ;D


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Re: Vorschlag für Liste
#36: 02. Februar 2014, 06:53
Als hätten dies gelesen ;)

Brief Nr. 5 gerade aufgemacht, immer noch keine Rechtsbelehrung drinnen.
War das nicht so - zumindest eine Zeitlang - daß bereits der 3. Brief eine Rechtsbelehrung, auf die man dann mit Widerspruch reagieren musste, dabeihatte ?
Ist vermutlich die mehrfach erwähnte Hinhaltetaktik, weil sie Urteile abwarten wollen oder ?
Empfiehlt sich dann eine Untätigkeitsklage oder braucht man das nicht so dringlich zu machen ?

Zur Sicherheit erzähl ich mal, was dem Brief beiliegt:

Vorderseite heißt "Bestätigung der Anmeldung", auf der Rückseite noch "einige Informationen für Sie", informieren wenn sich Anschrift geändert hat, daß man Beitragsnummer angeben soll usw, sieht alles nicht nach Rechtshilfebelehrung aus.

Dann noch ein Bogen den man ausfüllen soll,  ob man bereits angemeldet ist oder ein Mitbewohner, Inhaber des Beitragskontos..auf der Rückseite dann wollen sie Angaben zur Zahlungsweise und Erteilung einer Einzugsermächtigung..was mich freut die haben ja noch gar gar nix von mir :)

Also zu den Akten das Dingen oder ?


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Re: Vorschlag für Liste
#37: 02. Februar 2014, 08:47
Das "3. Schreiben" - dann mit "Rechtsbehelfsbelehrung" - betrifft wohl eher die
vorher bereits schon angemeldeten Bürger, denn diese erhielten und erhalten:
1. ZahlungsAUFFORDERUNG
2. ZahlungsERINNERUNG
3. BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung

Diejenigen, die noch nicht angemeldet waren/ sind, erhalten eine noch nicht so konkret auszumachende Anzahl an Anmelde-Schreiben - das letzte dieser Art (selbst bei stringenter Ignoranz aller Schreiben) offensichtlich eine Art "Zwangsanmeldung" mit der wieder einmal euphemistischen Bezeichnung
"Bestätigung der Anmeldung" oder so ähnlich, in welcher auch noch "gedankt" wird...

Generell gilt:

Eine "Anmeldung" in vorauseilendem Gehorsam - selbst mit dem Ansinnen, dann Widerstand zu leisten - ist aus jetziger und meiner Sicht nicht zielführend, da das dann erst mögliche Widerspruchs- und Klageverfahren derzeit ohnehin über Monate gestreckt ist.

Bis dahin sind aber schon erste höherrichterliche Entscheidungen zu erwarten - die mglw. und hoffentlich schon die Lösung des Problems mit sich bringen ;) :D

Eine "Zwangsanmeldung" - euphemistisch auch "Direktanmeldung" genannt - käme (falls die das wirklich durchziehen sollten) - ohnehin noch früh genug. Dann kann man immernoch Widerstand leisten.

Deswegen momentan:
Füße hoch - und Entscheidungen abwarten ;)

analytisch-klar herleitende Worte zur Frage der Reaktion auf die "ANMWELDESCHREIBEN", zur Frage der "AUSKUNFTSPFLICHT" und "ZWANGSANMELDUNG" u.ä.

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Die Antwort lautet: ...selbst lesen ;)


Wer sich "meldet" - egal wie - wird ANgemeldet...
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben"
= Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304


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Re: Vorschlag für Liste
#38: 02. Februar 2014, 17:34
Geantwortet hat Person A noch gar nicht, mit keinem Schreiben, nix, getreu dem Rat der Experten hier.
 Person A ist nur etwas im Zweifel weil sie ja schon eine Beitragsnummer zugewiesen bekommen hat, die machen wirklich den Endruck als hätte man keine Wahl und alles wäre schon über den Tisch, man soll jetzt halt endlich zahlen und nicht solche Zicken machen.

Solche Gangster :o


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Re: Vorschlag für Liste
#39: 04. Februar 2014, 22:51

Mal zur Vollständigkeit, weil seine Meinung zum Rundfunkbetrug auch interessant ist:

http://www.thomas-pfefferle.de/page3.html


Habe gerade den link auch nochmal aufgerufen, kommt nur die "telekom-vertippt"-meldung.


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Re: Vorschlag für Liste
#40: 05. Februar 2014, 05:08
Hallo MarkusB, ich hab mal ein bisschen nach Thomas Pfefferle gegoogelt, selbst dort funktionierte der erste Treffer (Anwaltskanzlei Pfefferle - Willkommen!
www.thomas-pfefferle.de/?) nicht.

Der zweite Treffer brachte mich dann zu folgender Veröffentlichung vom Rechtsanwalt Thomas Pfefferle:
http://www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html

Ganz entscheidend und von hoher Gewichtung finde ich diesen Satz in der Ausführung von Herrn Pfefferle.
Sie sollten also dem “Beitragsservice” nach Erhalt eines nur formlosen Schreibens per Einschreiben erneut einen Brief schicken und darin unter Fristsetzung auf den Erlass eines förmlichen Widerspruchsbescheids bestehen.


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Re: Vorschlag für Liste
#41: 05. Februar 2014, 16:27
Telefonnummer des obigen Anwaltes lässt sich durch einen Blick in "Das Telefonbuch" herausfinden.
Die obige Homepage funktioniert momentan wohl nicht.


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