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Demenzkranke 91-Jährige ohne Fernseher und Radio soll Rundfunkbeitrag zahlen

Begonnen von Uwe, 22. November 2013, 12:06

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Uwe

TV-Gebühr auch ohne Fernseher? fällig
Demenzkranke 91-Jährige ohne Fernseher und Radio soll Rundfunkbeitrag zahlen / Plötzlich Härtefall?


Elli Böttcher hat in ihrem Leben viel aufgebaut und für andere gemacht. Nun, im Alter, braucht die 91-Jährige selbst Hilfe. Sie leidet unter Demenz. Marlies Dembeck, ihre Tochter, und Schwiegersohn Rainer Dembeck sind für sie da, sie regeln den Alltag, rund um die Uhr. Nun wollten sie Elli Böttcher abmelden beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher bekannt unter dem Kürzel GEZ.

mehr auf:
http://www.nw-news.de/owl/bielefeld/mitte/mitte/9704467_TV-Gebuehr_auch_ohne_Fernseher_und_8201_faellig.html
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Rochus

Zitat3. Kann man sich aufgrund einer Behinderung von der Beitragspflicht
vollständig befreien lassen?
Nein, nicht grundsätzlich. Einen Anspruch auf vollständige Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht allein aufgrund des Vorliegens einer Behinderung haben ab
dem 1. Januar 2013 ausschließlich nur noch taubblinde Menschen und Empfänger
von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Darüber hinaus können sich auch solche Menschen mit Behinderung, die nicht in der
Lage sind, das Rundfunkangebot wahrzunehmen, aus besonderen Härtegründen
von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen (wie beispielsweise
Wachkomapatienten oder Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz). Hierfür ist
die Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung über die fortgeschrittene
Erkrankung und ein Antrag auf Beitragsbefreiung aus Härtegründen erforderlich.

bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/GEZab_2013_privat.pdf?

Und wenn ich mich recht erinner, so hat Lutz M. vom NDR auch schon mal durchblicken lassen, dass "das mit den Demenzkranken keine gute Idee" gewesen sei oder ähnlich. Ich finde jedoch den Text zur Zeit nicht. Stand mal im focus. Vielleicht findet es ja jemand anders und kann den Wortlaut hier einstellen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"


Hausverwalter

Ist das ganze System nicht abartig?

Wieso muß eine RUNDFUNKANSTALT!  wissen, dass es in meiner Familie eine Demenzkranke gibt?!?

Das gleiche gilt für Härtefälle. Das ist doch etwas, was ich vielleicht noch nicht mal in meinem Bekanntenkreis rumerzähle, aber die RUNDFUNKANSTALT! Die muß das wissen? Die RUNDFUNKANSTALT hat ein Anspruch auf Zusendung des HarzIV Bescheides???

Was geht es ARD und ZDF an, wie meine persönliche wirtschaftliche Lage ist oder wo ich in den letzten Jahren gewohnt habe.

Unfassbar! Das sind nur Fernsehsender und kein Arzt oder Hilfsverein.

Anonyme Menschen wissen über meine wirtschaftlichen und gesundheitlichen Probleme Bescheid. Wenn man nicht durch Verblödungssendungen abgelenkt ist und sich die Zeit nimmt, darüber nachzudenken....

Man kann gar nicht soviel essen, wie man ko... möchte.

Viktor7

Zitat von: Hausverwalter am 22. November 2013, 13:18
...
Wieso muß eine RUNDFUNKANSTALT!  wissen, dass es in meiner Familie eine Demenzkranke gibt?!?

Das gleiche gilt für Härtefälle. Das ist doch etwas, was ich vielleicht noch nicht mal in meinem Bekanntenkreis rumerzähle, aber die RUNDFUNKANSTALT! Die muß das wissen? Die RUNDFUNKANSTALT hat ein Anspruch auf Zusendung des HarzIV Bescheides???

Was geht es ARD und ZDF an, wie meine persönliche wirtschaftliche Lage ist oder wo ich in den letzten Jahren gewohnt habe.

Unfassbar! Das sind nur Fernsehsender und kein Arzt oder Hilfsverein.

Anonyme Menschen wissen über meine wirtschaftlichen und gesundheitlichen Probleme Bescheid. Wenn man nicht durch Verblödungssendungen abgelenkt ist und sich die Zeit nimmt, darüber nachzudenken....
...

Das sind sehr gute Fragen, die direkt an die Politiker der Medienausschüsse von uns allen gestellt und veröffentlicht werden müssen! 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/index.jsp ->

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/mitglieder.html

kulturausschuss@bundestag.de

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/a22_neue_medien/fotoliste.html

Sophia.Orthoi

Zitat von: Viktor7 am 22. November 2013, 13:49
Das sind sehr gute Fragen, die direkt an die Politiker der Medienausschüsse von uns allen gestellt und veröffentlicht werden müssen! 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/index.jsp ->

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/mitglieder.html

kulturausschuss@bundestag.de

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/a22_neue_medien/fotoliste.html

Die Antwort kennen wir schon, zum Beispiel von Joachim Poß (SPD): Rundfunk ist Sache der Länder.

Warum da Medienausschüsse sind, ist rätselhaft.

Die Verletzung der Verfassung durch die Länder ist dem Bundestag egal.

Viktor7

Zitathttp://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/index.jsp

Ausschuss für Kultur und Medien

Mit Kultur und Medien im Bunde

Ob Hauptstadtkultur oder Gedenkstätten, ob Filmförderung oder der Umgang mit neuen Medien: der Ausschuss für Kultur und Medien befasst sich mit den Angelegenheiten, die in diesen Politikbereichen von nationaler Bedeutung sind. Gleichzeitig versteht sich der Ausschuss als Ansprechpartner für Institutionen, Organisationen und für Künstlerinnen und Künstler

Die aufgeworfenen Fragen sind von nationaler Bedeutung, die Demenz macht nicht vor den Ländern halt. Die "DemokratieAbgabe" und Verfassungswidrigkeit sollte auch von nationaler Bedeutung sein. ;)

In NRW gibt es speziell den Haupt- und Medienausschuss, an den die neuen Fragen gestellt werden können:
http://www.abgeordnetenwatch.de/haupt_und_medienausschuss-290-645.html
(Viele bekannte Gesichter)

Die können sich nicht mehr mit dem Satz "Rundfunk ist Sache der Länder" ausreden.

Sophia.Orthoi

Zitat von: Viktor7 am 22. November 2013, 17:25
Die können sich nicht mehr mit dem Satz "Rundfunk ist Sache der Länder" ausreden.

Ich glaube, das Grundgesetz ist deutlich:

ZitatArt 31. Bundesrecht bricht Landesrecht.

Die Grundrechte sind in einem Gesetz des Bundes garantiert: das Grundgesetz. Aber Abgeordneten des Bundestags wie Poß ist das egal.

Viktor7

Zu Poß:
Bei der Bespitzelung der Abgeordneten, wo er selbst betroffen sein könnte, waren im seine Grundrechte dann doch wichtig. 

Zuletzt hatte er das schlechteste Wahlergebnis seit Jahren reingefahren. Wenn sich noch mehr Bürger vor der Wahl informieren würden, werden solche Gestalten in Zukunft immer schwieriger haben, den Leuten etwas vorzugaukeln.
Die öffentlich-rechtliche Schlaftablette setzt genau da an und hält die Bürger von dem selbständigen Nachdenken und dem  Recherchieren ab. Dafür bekommt der Zuschauer Gehirnwäsche verpasst.

Unsere Energie sollten wir vielleicht besser in Schreiben an die richtigen Stellen investieren.  8)