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Autor Thema: Räuber, Diebe, Politiker... und jetzt auch noch ihre Unterlinge!  (Gelesen 6436 mal)

G
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Liebe Forengemeinde,

über die GEZ hat sich jeder vernünftige Mensch ohnehin schon immer geärgert, aber da "unserem" Staat für seine Dummheiten inzwischen immer mehr die Kohle ausgeht, knüpft er sein Abzocknetz ja seit Anfang diesen Jahres wesentlich enger.

Vor einigen Tagen flatterte Person A nun Post vom Beitragserpressungsservice ins Haus. Es wurde nach Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt kein Beitragskonto gefunden, und nun solle diese Person doch den Antwortbogen ausfüllen und sich anmelden.

Lust, den horenden Beitrag in Höhe einer vollwertigen Handyflat, bzw. eines richtigen Pay-TV Vertrages (Wo's wenigstens ab und zu mal was wirklich Anschauenswertes gibt, im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk) zu zahlen, hat Person A genauso viel, wie sie Lust hat, sich den linken Zeh mit einer Plastikschere zu amputieren.

Die Situation ist einfach: Person A ist arbeitslos. Bezieht aber keine Leistungen. Kann sich Person A trotzdem irgendwie befreien lassen?

Diese Person A, wer immer das auch ist, wäre sicher für jeden Tip dankbar.


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Das hat man vom hart erarbeiteten Wohlstand seines Landes - Eine Regierung, die die Duldsamkeit seines Volkes dazu missbraucht, jedem Haushalt ein 20 Euro teures Pay-TV per Gesetz vorzuschreiben und es mit aller Gewalt eintreibt.

Wo sonst auf der Welt, erlaubt sich eine Regierung so eine moralische Minderwertigkeit?! Ekelerregend!

S
  • Beiträge: 33
Aber sie werden kommen und sich holen was ihnen "zusteht" :police:


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c

chevignon

Du musst es schaffen mindestens 0,01 Euro Leistung vom Amt zu erhalten. Dann kannst mit deren Schreiben von der Steuer befreit werden


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G
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Nun, moralische Probleme hat Person A sicher nicht damit, dem Staat auf der Tasche zu liegen. Was ist den die einfachste/kleinste zu beziehende Leistung? Oder reicht es, sich einfach arbeitslos zu melden, ohne was zu beziehen?

Was ist eigentlich, wenn Person A kein Geld mehr auf dem Konto hat? Einem Nackten kann man ja nicht in die Tasche fassen... oder Pfänden die sogar?

 >:(


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Wo sonst auf der Welt, erlaubt sich eine Regierung so eine moralische Minderwertigkeit?! Ekelerregend!

k
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  • Wir sind das Volk
GEZocks,wenn die Person arbeitslos ist,kommt es darauf an ob er Arbeitslosengeld oder HIV bekommt,das Arbeitslosengeld kann über dem Mindestsatz liegen,dann hat er sowieso keinen Befreiungsschein,aber als HIV-Empfänger bekommt er die Befreiung.
Was das Konto angeht,ein P-Konto erstellen lassen,am Monatsende abräumen was noch drauf ist,ansonsten kommen die Geyer immer noch.
Für eine Pfändung gibt es bestimmte Freibeträge,die geschützt sind.
Guckst Du hier:http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Also immer schön aufpassen!


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koppi1947

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Vielen Dank für die Hilfe und Eure Beteiligung! Bitte lasst mich nicht dumm sterben, und geht auf folgendes doch auch noch ein:

Zitat
GEZocks,wenn die Person arbeitslos ist,kommt es darauf an ob er Arbeitslosengeld oder HIV bekommt,
das Arbeitslosengeld kann über dem Mindestsatz liegen, dann hat er sowieso keinen Befreiungsschein,aber als HIV-Empfänger bekommt er die Befreiung.

Die Person arbeitet nicht, ist aber auch nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet. Bezieht daher natürlich auch keinerlei Leistungen. Das wird die GEZ daher kaum gelten lassen, oder? Wenn sich die Person nun arbeitslos meldet, aber keine Leistungen bezieht, hilft das aber leider immer noch nicht... nicht wahr? Muss man sich wirklich melden UND erfolgreich Leistungen beziehen, um den Geyern zu entgehen?

Wenn das so einfach wäre... was ist denn die einfachste/kleinste Leistung die man beziehen müsste, um seine Ruhe zu haben?
Person A hat sicherlich keinen Bock, 3 mal pro Woche beim Arbeitsamt aufzutauchen, 12 Bewerbungen pro Woche zu tippen und
dutzende, völlig sinnlose Lehrgänge und Kurse zu besuchen.

Zitat
Was das Konto angeht,ein P-Konto erstellen lassen,am Monatsende abräumen was noch drauf ist,ansonsten kommen die Geyer immer noch.

Auf dem Konto von Person A sind gerade mal 2000 Euro. Die sich aber leicht verlagern/abheben lassen würden.
Die Pfändungstabelle ist sehr aufschlussreich, danke... aber da Person A nicht arbeitet, bekommt sie sowieso kein monatliches Gehalt. Lediglich Geldgeschenke per Überweisung, die aber unter 300 Euro liegen.

Was ist denn ein "P-Konto"? Pfändungskonto, oder?

Nochmal was ganz anderes... in der Stadt von Person A wohnen auch Verwandte, die den selben Nachnamen tragen.
Wieso nicht einfach auf deren Adresse ummelden? Die zahlen schon GEZ, also würden sie für Person A mitbezahlen,
da es sich ja um eine Haushaltsabgabe handelt, korrekt? Die paar Briefe die im Jahr von Staatswegen/Krankenkasse etc.
dann an deren Adresse gehen würden, wäre kein Problem, die kann Person A sich ja aushändigen lassen.

 :angel:


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Wenn Du Dich ummelden kannst,ist das der einfachste Weg mit geringstem Aufwand und Du bist alle Sorgen los und Ruhe vor dem Beitragsservice.


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koppi1947

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P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto.


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koppi1947

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  • Beiträge: 7
Sehr interessant. Vielen herzlichen Dank.  :-*

Abschliessend würde Person A eines noch interessieren: Im Schreiben der Geyer wird erwähnt, dass es den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag seit dem Januar 2013 gibt. Da sich die Geyer mit dem Einwohnermeldeamt kurzschliessen, können sie wahrscheinlich rauskriegen, wie lange Person A schon in seiner aktuellen Wohnung lebt, oder? (Es sind nämlich mehrere Jahre)

Selbst wenn Person A sich nun ummeldet, und den Geyern antwortet, man sei umgezogen, fordern die dann trotzdem die Gebühren die Seit Januar 2013 bis heute angefallen sind/wären? Das wären ja immerhin knappe 180 - 200 Euro.   ???


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn Du Dich ummelden kannst,ist das der einfachste Weg mit geringstem Aufwand und Du bist alle Sorgen los und Ruhe vor dem Beitragsservice.

Ummelden allein würde meines Erachtens nicht reichen.
Wenn, dann müsste schon an die andere Adresse *umgezogen* werden, denn laut der
Neuregelung werden ja auch *ZWEITWOHNUNGEN* mit dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" belegt.

Da als "Beitragsschuldner" der "Inhaber"= "Mieter" der (Erst- bzw. auch Zweit-)Wohnung vermutet wird, würde Person XYZ nach dieser Lesart in jedem Falle auch an der eigentlichen Wohnadresse angeschrieben und belangt werden - früher oder später.... - und zwar für die Vergangenheit (ab 01.01.2013), die Gegenwart und alle Zukunft.

Zumindest ist das so die Absicht der gesetzlichen Regelung.
Aber das bedeutet ja nicht automatisch, dass dieser Regelung auch ohne Gegenwehr einfach so gefolgt wird... ;)


Selbst wenn Person A sich nun ummeldet, und den Geyern antwortet, man sei umgezogen, fordern die dann trotzdem die Gebühren die Seit Januar 2013 bis heute angefallen sind/wären? Das wären ja immerhin knappe 180 - 200 Euro.   ???

Exakt, die würden rückwirkend nachgefordert.
Aber das bedeutet ja nicht automatisch, dass diese auch ohne Gegenwehr einfach so gezahlt werden... ;)

Zum Vorgehen bitte eingehend ins Forum einlesen.
Ein guter, kompakter Überblick findet sich hier:

Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2013, 22:44 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

k
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Lieber Bürger,Du hast zwar Recht in vielen Dingen,aber wenn man sich ummeldet,wohnt man doch meines Erachtens dann auch dort Oder?Denn die Post geht dann an diese Adresse.
Wenn er aber nichts hat,ist ja auch nichts zu holen und die bisherigen Androhungen mit städtischen GV'S und der Creditreform,haben meines Wissens nichts oder nur wenig gebracht.
Aus meiner Erfahrung mit meinem Sohn der H IV-Empfänger ist,sind beide Versuche etwas zu holen ins Wasser gefallen.
Wenn gewünscht,kann ich diese Dinge nochmals einstellen,aber bitte erst von den Moderatoren prüfen lassen!!! ;)


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koppi1947

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Entschuldigt bitte meine späte Antwort...

Nun, wie erwähnt wohnen in der Stadt von Person A noch Verwandte mit dem selben Nachnamen, eine Ummeldung auf deren Adresse wäre also kein Problem... UND: Der offizielle Mieter der Wohnung (also nach Mietvertrag), in der Person A momentan wohnt, ist einer dieser Verwandten, der schon GEZ zahlt.

Jetzt schreibt Ihr aber, dass auch Zweitwohnungen gebührenpflichtig sind. Allerdings wurde ja Person A, und nicht der offizielle Mieter von der GEZ angeschrieben. Wenn sich nun Person A ummeldet, dann steht die Wohnung ja ohne jemanden da, der in ihr wohnt, zumindest nach dem Einwohnermeldeamt.

Dann müsste die GEZ ja eigentlich Ruhe geben. Denn, an den offiziellen Mieter kommt sie ja nicht über's Einwohnermeldeamt ran, sondern nur wenn sie den Vermieter angeht, um den Namen des zahlenden Mieters (also die Verwandten von Person A) zu ermitteln.

Was wäre denn nun nach der Ummeldung von Person A am besten? Auf ein neues Schreiben der GEZ warten? Oder denen mitteilen, dass Person A umgezogen ist?


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Hallo Gezocks,

wer es schafft, pfändungsfrei zu sein, der hat es echt gut: er braucht sich um gar nichts kümmern, kann alle Schreiben wenigstens theoretisch ignorieren und bei Lust und Laune bei dem Gesocks dort anrufen und ankündigen, dass sie nie einen Cent sehen werden. Heute nicht und in 100 Jahren genausowenig. Oh, glücklich, wer diese Freiheit hat. Denn die gibt es. Dazu braucht man bloss gar nichts zu besitzen in diesem Land. Ergo kann auch keiner was holen, da mag der Gerichtsvollzieher kommen, sooft er mag. Was stand vor ewigen Zeiten in einem der intelligentesten Satireblätter, dass dieses graue Land je hervorbrachte? Kommen sie, Herr Gerichtsvollzieher, nun nehmen sie mal Platz, nehmen sie Vernunft an... und sie werden alles genommen haben, was es hier zu holen gibt.

Dabei muss es gar nicht soweit kommen. Man darf durchaus was besitzen, es muss ja nur pfändungsfrei sein. Und dann ist Ruhe vor jeglicher Blutsaugerei seitens eines nimmersatten Staates, der sich schon längst verselbstständigt hat. Ruhe findet in Deutschland also nur jener, der sich vom Wertekanon (übrigens dämlich einfach: mehr, mehr, mehr...) selbst befreit und als arm gilt. Weil er nicht pfändbar ist. Deswegen ein für allemal Ruhe finden wird. So gesehen ist es doch gar nicht so dumm, nichts zu besitzen? Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser ist, und wenn er dann mal alles hat, nun, dann soll er es behalten. Er wird selbst sehen....

Wer nicht so arm ist, es nicht sein kann, sich dazu nicht getraut, dem knöpft nach wie vor der fürsorgliche deutsche Staat alles ab, selbst dann, wenn er es zum Leben braucht. Denn dieser real existierende deutsche Staat hat keinerlei Probleme, auch denjenigen, die weniger als das (staatlich durchaus anerkannte!) Existenzminimum zur Verfügung haben, nein, er geniert sich nicht im Geringsten, auch darauf zuzugreifen, um einen Schwachsinn zu finanzieren, der in der Geschichte der Menschheit zu beispielloser Blüte gekommen ist. Dabei geht es weniger um Schönheit, sondern um knallharte finanzielle Interessen all derer, die an dieser staatlich geförderten Verdummungsmaschinerie ordentlich verdienen. Gut, nebenbei informiert sie noch ein wenig. Aber eben nicht nur.

Also: wenig zu verdienen reicht nicht, um Ruhe vor dieser Erpressungsmaschinerie zu finden. Man muss schon sowas wie Sozialhilfe bekommen. Also warum nicht, so sollen alle, die es können, irgendeine Sozialleistung beantragen, soweit das Gesetz das zulässt. Nur keine falsche Scheu, der Staat hat schliesslich auch keine... mehr!

Das bisher Gesagte eröffnet die möglichen Ausweichstrategien. Dabei dürfte klar sein, dass dieser gegebene Schwachsinn auf gar keinen Fall der Weisheit letzter Schluss sein  kann. An dieser verrückten Situation muss es zu Änderungen kommen. Aber das wird ein schwerer Weg, die Gesetzeslage ändern zu helfen. Logisch, wer lässt sich die Butter vom Brot nehmen. Zudem ist es der Mehrheit der Menschen in diesem Land nach alter Tradition sagen wir mal egal, was Politik mit ihnen macht, aus ihnen macht. Schlechte Aussichten also für die Gegner der GEZ, aber die Geschichte zeigt, naja, sie zeigt vieles, aber vor allem, dass die "da oben" eben nicht automatisch das Richtige tun, sondern genauso wie alle anderen Menschen, ständig Fehler machen. Sie sind nur viel zu arrogant, dies zuzugeben, solange, bis die Tatsachen sie dazu zwingen. In dem Fall: die Gerichte entscheiden. Anders läuft da nichts. Wer nicht so lange warten will, für den bleibt nur die Flucht in die "Armut" (sprich: unpfändbar) oder sich ein wenig ins soziale Netz des Staates zu legen. Bescheuert, aber wahr.

Grüsse

TLB


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Wie Recht Du hast Thomas L.B.aber die Recht haben,müssen leider zahlen in diesem Unrechtsstaat und das sind die Armen.
Wir sind beide Rentner und wenn dieses System Recht bekommen sollte,werden wir uns im Alter noch scheiden lassen,dann leben wir auch unter dem Existenzminimum.Es ist so traurig und zum k...
N8ti


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