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Autor Thema: Tiefere TV-Gebühren für alle in der Schweiz «Buebetrickli» des Bundesrats  (Gelesen 5238 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Tiefere TV-Gebühren für alle in der Schweiz

Für Rickli «ganz klar verfassungswidrig»
Die Argumentation der Regierung: Auch wer nur über einen Laptop oder ein Smartphone verfügt, ist in der Lage, die SRG-Programme zu konsumieren. Ausserdem würde der Kontrollaufwand geringer, was auch die Kosten senken soll.
Vor der «Mediensteuer», wie Gegner die Gebühr nennen, soll sich also niemand mehr drücken können. «Das ist ganz klar verfassungswidrig» enerviert sich SVP-Nationalrätin Natalie Rickli.
Schliesslich gehe es nicht mehr um eine Gebühr für eine Leistung, sondern eben um eine flächendeckende Steuer für jeden und jede, egal ob man den Service in Anspruch nimmt.

mehr auf:
http://www.blick.ch/news/politik/natalie-rickli-svp-buebetrickli-des-bundesrats-id2486668.html


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F
  • Beiträge: 204
Ich denke Deutschland ist hier nur das Pilotprojekt. Wenn andere Länder merken, dass sich das hier durchsetzt, ziehen diese nach.


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R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
Die TV-Gebühren sinken auf ca. 400 Franken, aber dafür entgeht ihnen niemand mehr.

400 Franken entsprechen ca. 324 Euro. Was zahlen die denn bisher?

Und warum kommt hier niemand auf die Idee, den Preis zu senken? Mal abgesehen davon, dass die sich mit ihrem Geiz und der Raffgier erst einmal ein paar Probleme ins Haus geholt haben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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