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Autor Thema: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .  (Gelesen 33756 mal)

T
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@Heiko,
Zitat
Zur Unschuldsvermutung und GEZ. Pass mal auf, die werden da noch die Beweislast umkehren.

"noch" liegt diese bei der GEZ und wird hoffentlich auch dort bleiben.
Und selbst wenn diese umgekehrt werden würde....ich kann nicht vorweisen,was ich offiziell nicht besitze oder habe.
Wer dazu fähig ist,der möge mir gegenteiliges beweisen.

In manchen Autos gibts mittlerweile fest eingebaute Radios bzw Teile davon,die sich z.b. das Display mit anderen Fahrzeugkomponenten teilen (z.b. Opel Astra-Reihe),dennoch dürfte es kein allzu großes Problem sein,das entsprechende Radioempfangsteil auszubauen,im Falle eines Defektes dieses Teiles muß ja ein Wechsel auch möglich sein.
Aufgrund des Technikaufbaus im Amaturenbrett entsteht bei ausgebautem Radioteil nicht mal mehr eine häßliche Lücke,es fällt also nicht einmal auf,dass da kein Radio verbaut ist.

Das Argument Radio ist also leicht widerlegbar.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

g
  • Beiträge: 26
Sucht mal DIE KÜRZESTE MÖGLICHE FASSUNG im Internet.

Bisher UNWIDERSPROCHEN, Juristen müssen sich daran versuchen, werden es aber nicht schaffen, denn

am Ende zählt die WAHRHEIT


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Folgende Anlage unbedingt der An/Ummeldung beifügen:
(Auf der Original-Anmeldung zuerst ein *1) hinzufügen)

*1) Diese Anlage ist Bestandteil meiner Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
"Anlage zum Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Diese Anmeldung wird als Nötigung empfunden und entspricht nicht einer freien Willensäußerung und erfolgt unter Zwang in Erwartung rechtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Anmelders.
Die Bereitstellung von Medien und Informationen, bei denen keine Nutzungsabsicht vom Kunden vorliegt, kann nicht zwangsweise kostenpflichtig sein. Hiermit wird bestätigt, dass keine Medien öffentlich-rechtlicher Sender verwendet/angesehen/angehört werden, oder beabsichtigt wird, diese jemals zu verwenden, anzusehen oder anzuhören. Somit wird eine Gebühr ohne Gegenleistung gefordert.
Ebenso handelt es sich hier um Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern. Zudem wird die Religionsfreiheit verletzt, diese ist aber verfassungsmäßig garantiert, bei Personen mit Lebenskonzepten ohne Einkommen und ohne den Wunsch, Leistungen vom Staat oder anderen Einrichtungen zu beantragen, werden sie zu Schuldnern des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich protestiere hiermit förmlich gegen diese Diskriminierung und behalte mir Klagen insbesondere vor dem EuGH vor, sollten diese erfolgreich sein müssen alle eventuell gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Alle Zahlungen erfolgen unter Zwang und unter Vorbehalt.
Alle Mitarbeiter des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie Mitarbeiter oder Begünstigte öffentlich-rechtlicher Sender und andere Personen, die davon in irgendeiner Weise profitieren erhalten hiermit dauerhaftes Hausverbot und sind hiermit von einer weiteren Zusammenarbeit mit mir oder meinen Geschäftspartnern ausgeschlossen. Die Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten untersage ich Ihnen hiermit."


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  • It isn't a bug it's a feature.
Hallo Sunshine.
Ich glaube im heutigen Zeitalter kauft es einem keiner mehr ab das man kein Rundfunkgerät hat. Schon wer ein Auto hat wird bestimmt nicht sein Radio ausbauen. Man soll ja auch nicht für die Geräte Beiträge zahlen. Nein, man soll für eine Leistung bezahlen die man nicht nutzt. Und dagegen muss man angehen.


Hier möchte ich mal erwähnen das es Firmen gibt die jene Geräte aus dem Auto entfernt haben, somit konnten sie diesen Gebühren weichen.
Nun sollen Sie trotzdem zahlen. Ich habe meine erste Warnung erhalten und soll doch bitte bezahlen.  ;)

Dies werde ich nicht tun da ich keine Geräte besitze. Widerspruch geht diese Woche noch raus.


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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Hallo Sunshine.
Ich glaube im heutigen Zeitalter kauft es einem keiner mehr ab das man kein Rundfunkgerät hat. Schon wer ein Auto hat wird bestimmt nicht sein Radio ausbauen. Man soll ja auch nicht für die Geräte Beiträge zahlen. Nein, man soll für eine Leistung bezahlen die man nicht nutzt. Und dagegen muss man angehen.


Hier möchte ich mal erwähnen das es Firmen gibt die jene Geräte aus dem Auto entfernt haben, somit konnten sie diesen Gebühren weichen.
Nun sollen Sie trotzdem zahlen. Ich habe meine erste Warnung erhalten und soll doch bitte bezahlen.  ;)

Dies werde ich nicht tun da ich keine Geräte besitze. Widerspruch geht diese Woche noch raus.

Hast du denn schon einen Bescheid erhalten?
Wenn nicht wäre es ein Widerspruch auf eine Zahlungsaufforderung. Dieser wäre völlig sinnfrei und schade um das Papier und die Briefmarke  ;)


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

j

jetzt_reicht_es

Das Argument Radio ist also leicht widerlegbar.
Rundfunkgeräte spielen KEINE ROLLE!
Sie sagen, dass die ÖRR ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland ist. Da du hier wohnst, muss du das mit finanzieren.

Jetzt beweis mal, dass Deutschland keine Demokratie ist.
Oder dass ÖRR kein Bestandteil der Demokratie ist.
Oder dass du nicht von der Demokratie profitierst.

Wird alles schwierig!
Jedenfalls viel viel schwieriger als: ich habe keine Rundfunkgeräte!
Diese habe ich ja seit 20 Jahren nicht! ???


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w
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Schreiben:
 
An das
Verwaltungsgericht Augsburg
Postfach 11 23 43,
86048 Augsburg 15.01.2013
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

In Sachen

.......................
.......................
.......................

gegen
 
die Gebühreneinzugszentrale
(Rundfunkbeitragsservice)
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

1. Ich beantrage dem Antragsgegner zu untersagen, die Bezahlung des zwangsverordneten Rundfunkbeitrags von mir zu verlangen.

Begründung:
 
a) Ich benutze aus vielerlei Gründen diese damit unterstützten Medienquellen nicht.
 
b) Gemäß verankertem Recht (Grundgesetz) kann ich nicht gezwungen werden eine Abgabe zu leisten für eine Institution - inzwischen zum Staatsfernsehen á la DDR mutiert - von der ich keine Leistung beziehe, noch den geringsten Einfluß auf Verwendung meiner Mittel habe. Dies ist typisch für eine Diktatur. In einer Demokratie kann ich nicht zu einer Zwangsabgabe verpflichtet werden, es sei denn durch eine vom Parlament beschlossene Steuer.
 
c) Informationen bzw. Kommunikationsaustausch via Internet dürfen nicht besteuert bzw. mit einer Strafgebühr belegt werden, das widerspricht dem anerkannten demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationskanälen. Diese Zwangsabgabe dient nur dazu, den aufgeblähten Apparat der öffentlichen Sender länger unverändert am Leben zu erhalten, obwohl sein Publikum kontinuierlich abnimmt.

 
Anstatt sich weiter zu entwickeln hin zu zeitgemäßen Formen des Konsums von Bildern bzw. Nachrichten, soll ein wirtschaftliches Zwangspolster dies hinfällig machen und widerspricht somit jeder notwendigen marktwirtschaftlichen Erkenntnis. Ludwig Erhard, der Vater der Marktwirtschaft, würde diese Zwangsabgabe zu verhindern wissen.

2. der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.


Hochachtungsvoll

...........................


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

j

jetzt_reicht_es


Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war...

Du redes hier von Bundesregierung und Bundeswahlgesetz. Wir haben in Deutschlan ein föderalistisches System und RF ist die Sache der Länder.
Länderwahlgesetze sind m.E. nicht verfassungswidrig.



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ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Widerspruch gegen den geforderten Rundfunkbeitrag

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom , Aktenzeichen (aktenzeichen hier einfügen) Widerspruch ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen handelt es sich bei den 'Beiträgen' um eine sogenannte Zwecksteuer ('Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält'), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen
Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.
Hiermit entziehe ich ausdrücklich auch die Einzugsermächtigung für sämtliche auf mich lautenden Konten.
Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches innerhalb von 14 tagen anzuordnen!

Mit freundlichen Grüßen


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D
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Ich glaube nicht, dass der Widerspruch der richtige Weg ist.
Wenn die Rundfunkgebührenpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum, sondern aus rechtlichen Gründen generell bestritten wird. Man muss wissen, dass bei der weiteren rechtlichen Verfolgung durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage die GEZ immer nur einen Bescheid für die rückständige Gebührenforderungen erlässt. In diesem Fall müsste für ein Quartal erlassenen – Rundfunkgebührenbescheide mit einem Widerspruch und danach mit der Anfechtungsklage angreifen werden, um die bestandskräftige Festsetzung der Rundfunkgebühren zu verhindern. Man müsste dann mehrere Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls mehrere Anfechtungsprozesse führen, um die grundsätzliche Klärung seiner Gebührenpflicht zu erreichen.

Daher ist das Widerspruchsverfahren mit der danach kommenden Gestaltungs- oder Leistungsklage, bei der grundsätzlichen Feststellung  der Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe der falsche weg.

Allein bleibt die Feststellungsklage, als zweckmäßiges Rechtsmittel, wo festgestellt wird, dass eine Rundfunkgebührenpflicht nicht besteht. Die "Begründung" hierfür können unterschiedlich sein.


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gebuehren-igel

In diesem Fall müsste für ein Quartal erlassenen – Rundfunkgebührenbescheide mit einem Widerspruch und danach mit der Anfechtungsklage angreifen werden, um die bestandskräftige Festsetzung der Rundfunkgebühren zu verhindern. Man müsste dann mehrere Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls mehrere Anfechtungsprozesse führen, um die grundsätzliche Klärung seiner Gebührenpflicht zu erreichen.

In der Praxis ist es so, dass die GEZ in der Vergangenheit das Mahnverfahren für die Folgequartale ausgesetzt hat, entweder von selbst oder wenn sie auf die Klage hingewiesen wurde. Und selbst wenn sich das änderte, würde meiner Meinung nach die Folgequartale nur an das erste Verfahren angehängt.


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Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
#26: 02. November 2013, 13:45
Hallo liebes Forum!

habe letzten monat online (leider zu spät gelesen, dass man die Sache schriftlich machen sollte...) der Einzugsermächtigung wiedersprochen und auf "Selbstüberweisung" umgestellt.

nun kam gestern der brief:

"Sehr geehrter TV86,

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.11.2013 fällig.

Bitte zahlen Sie den Beitrag von 53,94€.
Vielen Dank."

Wie viele andere hier im Forum, werde ich keinerlei Beiträge mehr zahlen und auf den Bescheid warten.

Wenn der Bescheid da ist, werde ich einen Wiederspruch formulieren.

Verstanden habe ich nicht den Punkt der "Zahlung unter Vorbehalt"???

Kann man nicht einfach die Zahlung aussetzen und auf die folgenden Mahnungen etc. warten?

Ich hoffe der Beitrag ist nicht zu "deplatziert".

liebe Grüße

TV86


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
#27: 02. November 2013, 16:14
Wie viele andere hier im Forum, werde ich keinerlei Beiträge mehr zahlen und auf den Bescheid warten.
Wenn der Bescheid da ist, werde ich einen Wiederspruch formulieren.
Wenn sich Person XYZ für diesen offiziellen Weg des legalen Widerstands entscheidet und somit perspektivisch auch willens ist zu Klagen, dann ist das nicht nur zu begrüßen, da das dazu beiträgt, den juristischen und politischen Druck aufrechtzuerhalten bzw. zu erhöhen...

...sondern dann ist auch das Thema "Zahlung unter Vorbehalt" ("zahnloser Tiger") faktisch bedeutungslos ;)
Die Zahlungen werden durch Person XYZ komplett eingestellt - ohne "Vorbehalt" - ohne irgendetwas.

Verstanden habe ich nicht den Punkt der "Zahlung unter Vorbehalt"???
Kann man nicht einfach die Zahlung aussetzen und auf die folgenden Mahnungen etc. warten?

WICHTIG:
Alle Personen XYZ, welche die Zahlungen einstellen, sollen sich bitte eintragen beim
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

um die Dunkelziffer der Verweigerer öffentlich zu machen!

WEITERSAGEN!!!

Gratulation an Person XYZ für das Erkennen dieser Bürgerpflicht
und weiterhin gute Erfolge uns allen!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss!!! ;)


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