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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: RudolphRene am 30. Dezember 2012, 10:45

Titel: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: RudolphRene am 30. Dezember 2012, 10:45

Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. Es ist davon auszugehen das
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustandegekommen ist und damit von einem illegitimen
Gesetzgeber stammt. Dies gilt in jedem Fall für die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011.
Da der Gesetzgeber in diesen Fällen nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann unter diesen
Umständen auch keine legitimer "Vertrag" geschaffen worden
sein.

Es liegt Nichtigkeit vor.

Jedes seriöse Gericht würde ein Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen.

Im übrigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.
Desweiteren liegt beim sogenanntenen "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.

Die grundgesetzwidrige Forderung der Landesrundfunkanstalt kann auch nicht mit einem Verwaltungsakt erpresst werden.
Ein Verwaltungsakt(Vollstreckungsvorankündigung), sowie die zugrunde liegenden Forderungen der Landesrundfunkanstalt sind nichtig - gem. §§ 43, 44 VwVfG !
Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Nichtige Verwaltungsvorgänge können keine wie auch immer geartete Gebührenforderungen
und auch Fristen auslösen, da sie nichtig sind. Solange der dem nichtigen Verwaltungsakt entgegenstehende Beweis nicht erbracht wurde,
ist dieser nichtig und unwirksam.

Desweiteren sollte erwähnt sein das ich keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte.

Davon abgesehen liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird vor.

Im üprigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.

Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Sollte Ihr Unternehmen mich weiterhin mit unbegründeten verfassungswidrigen Forderungen nötigen,
werde ich prüfen müssen ob hier Strafanzeige gegen Sie zu erstatten ist.

Hiermit erteile ich den Mitarbeitern des Mitteldeutschen Rundfunk oder vom Mitteldeutschen Rundfunk oder der
Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen, die mein Grundstück betreten wollen - HAUSVERBOT.

Sollten Sie mir weitere "Zahlungsaufforderungen" zusenden werde ich prüfen lassen ob gegen Ihr Unternehmen
"Landesrundfunkanstalt" beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen ist.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: dimugi am 02. Januar 2013, 12:15
Wichtig ist aber auch, das wir alle zusammenhalten.

Es ist nicht typisch deutsch, da hier die Mitmenschen eher gegeneinander als miteinander sind.

Wurden wir z.Bsp. gemeinsam zu Ämtern, Behörden, Gerichten gehen, als Begleiter zur Hilfe oder als Zeuge, könnten wir unsere Rechte eher durchsetzen.
Nicht jeder kann gut reden und seine Rechte fordern, da ist Hilfe oft angebracht. Auch Zeugen wären oft hilfreich.

Unsere Gesetze, wären diese den gültig, sind eigentlich gar nicht so schlecht. Deutschland hätte eines der ausgeklügelsten Gestze weltweit, wenn diese eingehlten würden.

Erstens sind viele Gesetze nicht mehr alle gültige, vielen wurde durch das Bundesbereinigungsgestz z.Bsp. in 2006 und 2007 der Geltungsbereich entnommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das ein Gestz ohne Geltungsbereich ungültig ist. Es muß schon dringend gestgelegt werden in welchen Bereich ein Gestz gültig ist um Rechtsicherheit zu erlangen. Sonst könnten ja deutsche Gesetze auch in Mallorca oder sonst wo auf der Welt gültig sein, zum Beispiel auch auf dem Mond;-)

Nehmen wir aber die Gestze als gültig an, müsten diese aber von allen eingehallten werden.

Dann wären z.Bsp. auch ordnungsgemäße Unterschriften auf Schreiben. Beschlüssen, Strafbefehlen u.a. notwendig um Rechtskraft zu erlangen.
Leider werden kaum noch Schreiben ordnungsgemäß nach BGB (§126) unterschrieben oder nach Beurkundungsgesetz (BVwVfG §34) beurkundet bzw. beglaubigt.
Das gilt insbesondere Schreiben die der Schriftform unterliegen BGB §126. BGB §126a (ZPO $130a )ist nur bei reinen elektronisch erstellten Schreiben zulässieg und muß mit einer elektronischen Signatur nach Signaturgestz versehen sein. Das wäre z.Bsp. bei E-mails der Fall. Auch wenn normale Schreibern am PC erstellt werden, genügen diese meist nicht dem § 126a BGB.

Ordnungsgemäße Urteile bekommt man hier zu Lande auch nicht mehr (StPO § 275).

Schreiben werden in der Regel nur dann richtig unterschrieben wenn diese unwichtig sind.

Es wäre schon viel gesonnen, würden die Gestze wieder eingehlten und Schreiben ordnunggemäß unterschrieben.
Letztlich soll unterschrieben werden damit sich die hinter jedem Schreiben die verantwortliche Person zu erkennen gibt.
Diese Person wäre dann der Ansprechpartner bei Fragen und Unstimmigkeiten. Es soll auch dadurch Rechtsicherheit entstehen.

Schreiben die der Schriftform nicht genügen weisen einen Formmangel (BGB § 125)auf. Solche Schreiben sind ungültig und bringen keinen Fristen in Gang.
Unterschriften können auch nicht nachgeholt werden, der Verwaltungsakt muß wiederholt werden (BVwVfG § 45).

Die GEZ unterschreibt die Gebührenbescheide nícht, so sind auch deren Schreiben nichtig, wenn gleich die GEZ keine Behörde oder ein Amt ist.

Bisher habe ich nur in sozielen Netzwerken eine Gruppe erstellt in der sich Menschen zusammen finden. Ich werde aber ein offenes Portal im Internet erstellen worin sich Menschen zusammen tun und sich unterstützen können.

Es sollte wieder möglich sein das sich die Menschen in diesem Land wieder gegenseitig helfen anstatt sich zu bekämpfen. Bisher machen wir das System nur stärker gegen uns alle. Eigentlich sollte das System für uns da sein und da fangen wir am besten bei uns allen an. Wir sind doch letztlich eigentlich das System.

LG
Dimugi
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: dimugi am 02. Januar 2013, 12:27
Der Bund für das Recht (http://www.bund-fuer-das-recht.de/) hat übrigens einen wunderbaren Grundkurs in Sache "Unterschriften" erstellt.
Darin geht es aber nicht nur um Unterschriften, es werden auch Beamte als Garant für den Rechtsstaat, Angestllte, Gerichte und Gerichtsprotokolle u.a. besprochen.

Es gibt auch ein Heft aus dem Verlag Books on Demand GmbH unter 9 783837 072860 (Tue Deine Pflicht) bzw.:

http://books.google.de/books?id=4xGlALDXpYgC&pg=PA153&lpg=PA153&dq=9+783837+072860&source=bl&ots=9g9SKtiXHh&sig=kHXGJON3P2z0ZcZEK0-NmwrOazE&hl=de&sa=X&ei=3BjkUN31O8GftAbe-4G4BA&ved=0CDMQ6AEwAA#v=onepage&q=9%20783837%20072860&f=false

Zu den behandelten Themen gibt es aber auch eine Menge im IN z.Bsp. bei youtube.

LG.
Dimugi
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Taucherle am 02. Januar 2013, 20:05
Wenn eine fehlende Unterschrift der Weg dazu ist,diesem Kraken das Handwerk zu legen,dann sollte man sich dem annehmen.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: CamilloF am 06. Januar 2013, 02:18

Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. Es ist davon auszugehen das
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustandegekommen ist und damit von einem illegitimen
Gesetzgeber stammt. Dies gilt in jedem Fall für die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011.
Da der Gesetzgeber in diesen Fällen nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann unter diesen
Umständen auch keine legitimer "Vertrag" geschaffen worden
sein.

Es liegt Nichtigkeit vor.

Jedes seriöse Gericht würde ein Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen.

Im übrigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.
Desweiteren liegt beim sogenanntenen "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.

Die grundgesetzwidrige Forderung der Landesrundfunkanstalt kann auch nicht mit einem Verwaltungsakt erpresst werden.
Ein Verwaltungsakt(Vollstreckungsvorankündigung), sowie die zugrunde liegenden Forderungen der Landesrundfunkanstalt sind nichtig - gem. §§ 43, 44 VwVfG !
Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Nichtige Verwaltungsvorgänge können keine wie auch immer geartete Gebührenforderungen
und auch Fristen auslösen, da sie nichtig sind. Solange der dem nichtigen Verwaltungsakt entgegenstehende Beweis nicht erbracht wurde,
ist dieser nichtig und unwirksam.

Desweiteren sollte erwähnt sein das ich keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte.

Davon abgesehen liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird vor.

Im üprigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.

Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Sollte Ihr Unternehmen mich weiterhin mit unbegründeten verfassungswidrigen Forderungen nötigen,
werde ich prüfen müssen ob hier Strafanzeige gegen Sie zu erstatten ist.

Hiermit erteile ich den Mitarbeitern des Mitteldeutschen Rundfunk oder vom Mitteldeutschen Rundfunk oder der
Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen, die mein Grundstück betreten wollen - HAUSVERBOT.

Sollten Sie mir weitere "Zahlungsaufforderungen" zusenden werde ich prüfen lassen ob gegen Ihr Unternehmen
"Landesrundfunkanstalt" beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen ist.

Kann man darum nicht sagen "Daher spielt es auch keine Rolle, ob ich Rundfunkgeräte in welcher Form auch immer bereit halte."? Denn niemand kann mir ja verbieten PRO7 zu schauen oder SKY oder..., aber dazu brauch ich ja nun mal ein Rundfunkgerät. Ich denke, es geht ja darum, daß die ÖRR einen neuen Finanzierungsweg suchen müssen und wir uns selbst nicht generell das Fernsehen und Radio verbieten. Ich denke, die Argumentation muß mehr dahin gehen, ja ich habe Radio und Fernsehen und Computer und was weiß ich, Handy usw. Ja, ich nutze auch die Möglichkeit, über diese Geräte Rundfunksendungen (eben die privaten) zu empfangen.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Heiko H. am 14. Januar 2013, 12:17
ARD  ZDF  Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln





Widerspruch gegen Zahlungsaufforderung


Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen ihre Zahlungsauforderung lege ich hiermit Widerspruch ein.
Ich stelle fest, ich soll für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme.
Öffentlich rechtliche Sender höre und sehe ich mir nicht an. Ferner hatte ich auch nur einen PC angemeldet. Schon das ist eine Dreistigkeit dafür zu bezahlen.
Im Übrigen weise ich darauf hin das die sogenannte „Haushaltsabgabe“ eine Steuer und somit
Verfassungswidrig ist.
Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den „Rundfunkbeitrag“ (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Senden sie verschlüsselt. Dann kann jeder, der die öffentlich- rechtlichen Sender sehen möchte, einen Decoder beziehen und dafür zahlen.

Ehe sie mich mit weiteren Schreiben behelligen, warten sie erst einmal die Klageflut und Gerichtsurteile ab.

Mit freundlichen Grüßen,
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Sunshine15041977 am 14. Januar 2013, 12:32
Frech von der Mafia, die Rücklastschriftkosten einem mit aufzubrummen...
>Kotzsmilie<
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Taucherle am 14. Januar 2013, 12:43
Heiko,
gegen die PC-Gebühr kannst du vorgehen, Simon hat es vorgemacht,wie es geht.

Man sollte in allen Schreiben an die LRA bzw die GEZ dran denken,dass nicht erwähnt wird,dass dennoch Geräte bereitgehalten werden,auch nicht hintenrum und über 3 Ecken.
Man hat keine Geräte,fertig aus Punkt.
Man informiert sich ausschließlich über Printmedien,die es an Kiosken oder Zeitungsläden zu bekommen gibt,hierfür fallen keine Steuern an,nur der Preis für die entsprechende Zeitung.

Bedenkt,dass die Typen dort so "schlau" zu sein scheinen,dass sie selbst zwischen den Zeilen lesen und da ein TV-Gerät herauslesen können,welches es gar nicht gibt.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Heiko H. am 14. Januar 2013, 13:26
Hallo Sunshine.
Ich glaube im heutigen Zeitalter kauft es einem keiner mehr ab das man kein Rundfunkgerät hat. Schon wer ein Auto hat wird bestimmt nicht sein Radio ausbauen. Man soll ja auch nicht für die Geräte Beiträge zahlen. Nein, man soll für eine Leistung bezahlen die man nicht nutzt. Und dagegen muss man angehen.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Taucherle am 14. Januar 2013, 13:34
Heiko,
in der heutigen Zeit kann man sich auch mittels MP3/MP4/CD/DVD usw die Fahrt unterhaltsam gestalten.
Es genügt ein einfaches Abspielgerät ohne Radio-Tuner,dafür wären nicht einmal Gebühren fällig.


Wieso soll einem das keiner mehr abkaufen?
Wenn ich sage,ich hab nix, muß man mir ersteinmal das Gegenteil beweisen.
Wir leben immer noch in einem Land,in dem die Unschuldsvermutung gilt. Solange einem etwas nicht explizit nachgewiesen worden ist,gilt er als unschuldig und ist auch so zu behandeln.

Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Sunshine15041977 am 14. Januar 2013, 13:37
Heiko,
in der heutigen Zeit kann man sich auch mittels MP3/MP4/CD/DVD usw die Fahrt unterhaltsam gestalten.
Es genügt ein einfaches Abspielgerät ohne Radio-Tuner,dafür wären nicht einmal Gebühren fällig.


Wieso soll einem das keiner mehr abkaufen?
Wenn ich sage,ich hab nix, muß man mir ersteinmal das Gegenteil beweisen.
Wir leben immer noch in einem Land,in dem die Unschuldsvermutung gilt. Solange einem etwas nicht explizit nachgewiesen worden ist,gilt er als unschuldig und ist auch so zu behandeln.

Wie recht du doch hast... Spricht mir aus der Seele ;)
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Heiko H. am 14. Januar 2013, 13:59
Zitat
Heiko,
in der heutigen Zeit kann man sich auch mittels MP3/MP4/CD/DVD usw die Fahrt unterhaltsam gestalten.
Es genügt ein einfaches Abspielgerät ohne Radio-Tuner,dafür wären nicht einmal Gebühren fällig.


Wieso soll einem das keiner mehr abkaufen?
Wenn ich sage,ich hab nix, muß man mir ersteinmal das Gegenteil beweisen.
Wir leben immer noch in einem Land,in dem die Unschuldsvermutung gilt. Solange einem etwas nicht explizit nachgewiesen worden ist,gilt er als unschuldig und ist auch so zu behandeln.

Da hast du schon Recht. Nur in vielen Autos kannst nicht einfach so ein Radio ausbauen. Das würde auch niemand machen. Aber lassen wir mal das Autoradio.
Zur Unschuldsvermutung und GEZ. Pass mal auf, die werden da noch die Beweislast umkehren.   ;D
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: dago am 14. Januar 2013, 14:50
hallo ich lasse momentan meine Beitrag vom Konto per lastschrift abbuchen. Jetzt bin ich am überlegen den Einzug zu widerrufen, und nur Radio zu überweisen.

Hat jemand schon was ähnliches gemacht, oder gibts eine Sammelklage oder Widerruf und Musterschreiben.

dank
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Frankie am 14. Januar 2013, 15:10
hallo ich lasse momentan meine Beitrag vom Konto per lastschrift abbuchen. Jetzt bin ich am überlegen den Einzug zu widerrufen, und nur Radio zu überweisen.

Hat jemand schon was ähnliches gemacht, oder gibts eine Sammelklage oder Widerruf und Musterschreiben.

dank

Halte ich für unsinnig.
Entweder bist du der Auffassung, dass die Haushaltsabgabe rechts -und Verfassungswidrig ist, dann solltest du überhaupt nichts zahlen.
Der Aufwand(Klageverfahren) wird amEnde der selbe sein, ob du nun halb oder gar nicht bezahlst.

Ist aber nur meine Meinung. ;) Muss jeder selber wissen

Was das Schreiben angeht:

Sehr geehrte ARD-Zwangssteuereinzugszentrale!
hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für das Konto-Nr. XXXXXX, Bankleitzahl XXXXX bei der NAMEDERBANK mit sofortiger Wirkung . Meine Kundennummer lautet XXXX.

Mit freundlichen Grüßen
Hanswurst

Angaben zur Versandart: Einschreiben Einwurf

Dann werden die dir erstmal irgendwas zurückschreiben ;)
Wenn trotzdem weiter abgebucht einfach zurückholen.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Heiko H. am 15. Januar 2013, 11:06
Oder einfach zurückbuchen. Dann erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. So hatte ich es gemacht.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Taucherle am 15. Januar 2013, 12:31
@Heiko,
Zitat
Zur Unschuldsvermutung und GEZ. Pass mal auf, die werden da noch die Beweislast umkehren.

"noch" liegt diese bei der GEZ und wird hoffentlich auch dort bleiben.
Und selbst wenn diese umgekehrt werden würde....ich kann nicht vorweisen,was ich offiziell nicht besitze oder habe.
Wer dazu fähig ist,der möge mir gegenteiliges beweisen.

In manchen Autos gibts mittlerweile fest eingebaute Radios bzw Teile davon,die sich z.b. das Display mit anderen Fahrzeugkomponenten teilen (z.b. Opel Astra-Reihe),dennoch dürfte es kein allzu großes Problem sein,das entsprechende Radioempfangsteil auszubauen,im Falle eines Defektes dieses Teiles muß ja ein Wechsel auch möglich sein.
Aufgrund des Technikaufbaus im Amaturenbrett entsteht bei ausgebautem Radioteil nicht mal mehr eine häßliche Lücke,es fällt also nicht einmal auf,dass da kein Radio verbaut ist.

Das Argument Radio ist also leicht widerlegbar.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: geznein2013 am 17. Januar 2013, 17:48
Sucht mal DIE KÜRZESTE MÖGLICHE FASSUNG im Internet.

Bisher UNWIDERSPROCHEN, Juristen müssen sich daran versuchen, werden es aber nicht schaffen, denn

am Ende zählt die WAHRHEIT
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: vonreuter am 21. Januar 2013, 23:30
Folgende Anlage unbedingt der An/Ummeldung beifügen:
(Auf der Original-Anmeldung zuerst ein *1) hinzufügen)

*1) Diese Anlage ist Bestandteil meiner Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
"Anlage zum Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Diese Anmeldung wird als Nötigung empfunden und entspricht nicht einer freien Willensäußerung und erfolgt unter Zwang in Erwartung rechtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Anmelders.
Die Bereitstellung von Medien und Informationen, bei denen keine Nutzungsabsicht vom Kunden vorliegt, kann nicht zwangsweise kostenpflichtig sein. Hiermit wird bestätigt, dass keine Medien öffentlich-rechtlicher Sender verwendet/angesehen/angehört werden, oder beabsichtigt wird, diese jemals zu verwenden, anzusehen oder anzuhören. Somit wird eine Gebühr ohne Gegenleistung gefordert.
Ebenso handelt es sich hier um Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern. Zudem wird die Religionsfreiheit verletzt, diese ist aber verfassungsmäßig garantiert, bei Personen mit Lebenskonzepten ohne Einkommen und ohne den Wunsch, Leistungen vom Staat oder anderen Einrichtungen zu beantragen, werden sie zu Schuldnern des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich protestiere hiermit förmlich gegen diese Diskriminierung und behalte mir Klagen insbesondere vor dem EuGH vor, sollten diese erfolgreich sein müssen alle eventuell gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Alle Zahlungen erfolgen unter Zwang und unter Vorbehalt.
Alle Mitarbeiter des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie Mitarbeiter oder Begünstigte öffentlich-rechtlicher Sender und andere Personen, die davon in irgendeiner Weise profitieren erhalten hiermit dauerhaftes Hausverbot und sind hiermit von einer weiteren Zusammenarbeit mit mir oder meinen Geschäftspartnern ausgeschlossen. Die Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten untersage ich Ihnen hiermit."
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Xtravaganz am 24. Februar 2013, 19:46
Hallo Sunshine.
Ich glaube im heutigen Zeitalter kauft es einem keiner mehr ab das man kein Rundfunkgerät hat. Schon wer ein Auto hat wird bestimmt nicht sein Radio ausbauen. Man soll ja auch nicht für die Geräte Beiträge zahlen. Nein, man soll für eine Leistung bezahlen die man nicht nutzt. Und dagegen muss man angehen.


Hier möchte ich mal erwähnen das es Firmen gibt die jene Geräte aus dem Auto entfernt haben, somit konnten sie diesen Gebühren weichen.
Nun sollen Sie trotzdem zahlen. Ich habe meine erste Warnung erhalten und soll doch bitte bezahlen.  ;)

Dies werde ich nicht tun da ich keine Geräte besitze. Widerspruch geht diese Woche noch raus.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Hailender am 24. Februar 2013, 20:02
Hallo Sunshine.
Ich glaube im heutigen Zeitalter kauft es einem keiner mehr ab das man kein Rundfunkgerät hat. Schon wer ein Auto hat wird bestimmt nicht sein Radio ausbauen. Man soll ja auch nicht für die Geräte Beiträge zahlen. Nein, man soll für eine Leistung bezahlen die man nicht nutzt. Und dagegen muss man angehen.


Hier möchte ich mal erwähnen das es Firmen gibt die jene Geräte aus dem Auto entfernt haben, somit konnten sie diesen Gebühren weichen.
Nun sollen Sie trotzdem zahlen. Ich habe meine erste Warnung erhalten und soll doch bitte bezahlen.  ;)

Dies werde ich nicht tun da ich keine Geräte besitze. Widerspruch geht diese Woche noch raus.

Hast du denn schon einen Bescheid erhalten?
Wenn nicht wäre es ein Widerspruch auf eine Zahlungsaufforderung. Dieser wäre völlig sinnfrei und schade um das Papier und die Briefmarke  ;)
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Februar 2013, 20:06
Das Argument Radio ist also leicht widerlegbar.
Rundfunkgeräte spielen KEINE ROLLE!
Sie sagen, dass die ÖRR ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland ist. Da du hier wohnst, muss du das mit finanzieren.

Jetzt beweis mal, dass Deutschland keine Demokratie ist.
Oder dass ÖRR kein Bestandteil der Demokratie ist.
Oder dass du nicht von der Demokratie profitierst.

Wird alles schwierig!
Jedenfalls viel viel schwieriger als: ich habe keine Rundfunkgeräte!
Diese habe ich ja seit 20 Jahren nicht! ???
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: wegbegleiter am 19. März 2013, 18:41
Schreiben:
 
An das
Verwaltungsgericht Augsburg
Postfach 11 23 43,
86048 Augsburg 15.01.2013
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

In Sachen

.......................
.......................
.......................

gegen
 
die Gebühreneinzugszentrale
(Rundfunkbeitragsservice)
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

1. Ich beantrage dem Antragsgegner zu untersagen, die Bezahlung des zwangsverordneten Rundfunkbeitrags von mir zu verlangen.

Begründung:
 
a) Ich benutze aus vielerlei Gründen diese damit unterstützten Medienquellen nicht.
 
b) Gemäß verankertem Recht (Grundgesetz) kann ich nicht gezwungen werden eine Abgabe zu leisten für eine Institution - inzwischen zum Staatsfernsehen á la DDR mutiert - von der ich keine Leistung beziehe, noch den geringsten Einfluß auf Verwendung meiner Mittel habe. Dies ist typisch für eine Diktatur. In einer Demokratie kann ich nicht zu einer Zwangsabgabe verpflichtet werden, es sei denn durch eine vom Parlament beschlossene Steuer.
 
c) Informationen bzw. Kommunikationsaustausch via Internet dürfen nicht besteuert bzw. mit einer Strafgebühr belegt werden, das widerspricht dem anerkannten demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationskanälen. Diese Zwangsabgabe dient nur dazu, den aufgeblähten Apparat der öffentlichen Sender länger unverändert am Leben zu erhalten, obwohl sein Publikum kontinuierlich abnimmt.

 
Anstatt sich weiter zu entwickeln hin zu zeitgemäßen Formen des Konsums von Bildern bzw. Nachrichten, soll ein wirtschaftliches Zwangspolster dies hinfällig machen und widerspricht somit jeder notwendigen marktwirtschaftlichen Erkenntnis. Ludwig Erhard, der Vater der Marktwirtschaft, würde diese Zwangsabgabe zu verhindern wissen.

2. der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.


Hochachtungsvoll

...........................
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 19. März 2013, 19:06

Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war...

Du redes hier von Bundesregierung und Bundeswahlgesetz. Wir haben in Deutschlan ein föderalistisches System und RF ist die Sache der Länder.
Länderwahlgesetze sind m.E. nicht verfassungswidrig.

Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: GEZ Morpheus am 29. März 2013, 17:38


ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Widerspruch gegen den geforderten Rundfunkbeitrag

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom , Aktenzeichen (aktenzeichen hier einfügen) Widerspruch ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen handelt es sich bei den 'Beiträgen' um eine sogenannte Zwecksteuer ('Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält'), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen
Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.
Hiermit entziehe ich ausdrücklich auch die Einzugsermächtigung für sämtliche auf mich lautenden Konten.
Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches innerhalb von 14 tagen anzuordnen!

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Dr. Zorn am 29. März 2013, 20:33
Ich glaube nicht, dass der Widerspruch der richtige Weg ist.
Wenn die Rundfunkgebührenpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum, sondern aus rechtlichen Gründen generell bestritten wird. Man muss wissen, dass bei der weiteren rechtlichen Verfolgung durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage die GEZ immer nur einen Bescheid für die rückständige Gebührenforderungen erlässt. In diesem Fall müsste für ein Quartal erlassenen – Rundfunkgebührenbescheide mit einem Widerspruch und danach mit der Anfechtungsklage angreifen werden, um die bestandskräftige Festsetzung der Rundfunkgebühren zu verhindern. Man müsste dann mehrere Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls mehrere Anfechtungsprozesse führen, um die grundsätzliche Klärung seiner Gebührenpflicht zu erreichen.

Daher ist das Widerspruchsverfahren mit der danach kommenden Gestaltungs- oder Leistungsklage, bei der grundsätzlichen Feststellung  der Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe der falsche weg.

Allein bleibt die Feststellungsklage, als zweckmäßiges Rechtsmittel, wo festgestellt wird, dass eine Rundfunkgebührenpflicht nicht besteht. Die "Begründung" hierfür können unterschiedlich sein.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: gebuehren-igel am 29. März 2013, 21:02
In diesem Fall müsste für ein Quartal erlassenen – Rundfunkgebührenbescheide mit einem Widerspruch und danach mit der Anfechtungsklage angreifen werden, um die bestandskräftige Festsetzung der Rundfunkgebühren zu verhindern. Man müsste dann mehrere Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls mehrere Anfechtungsprozesse führen, um die grundsätzliche Klärung seiner Gebührenpflicht zu erreichen.

In der Praxis ist es so, dass die GEZ in der Vergangenheit das Mahnverfahren für die Folgequartale ausgesetzt hat, entweder von selbst oder wenn sie auf die Klage hingewiesen wurde. Und selbst wenn sich das änderte, würde meiner Meinung nach die Folgequartale nur an das erste Verfahren angehängt.
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: TV86 am 02. November 2013, 13:45
Hallo liebes Forum!

habe letzten monat online (leider zu spät gelesen, dass man die Sache schriftlich machen sollte...) der Einzugsermächtigung wiedersprochen und auf "Selbstüberweisung" umgestellt.

nun kam gestern der brief:

"Sehr geehrter TV86,

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.11.2013 fällig.

Bitte zahlen Sie den Beitrag von 53,94€.
Vielen Dank."

Wie viele andere hier im Forum, werde ich keinerlei Beiträge mehr zahlen und auf den Bescheid warten.

Wenn der Bescheid da ist, werde ich einen Wiederspruch formulieren.

Verstanden habe ich nicht den Punkt der "Zahlung unter Vorbehalt"???

Kann man nicht einfach die Zahlung aussetzen und auf die folgenden Mahnungen etc. warten?

Ich hoffe der Beitrag ist nicht zu "deplatziert".

liebe Grüße

TV86
Titel: Re: Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .
Beitrag von: Bürger am 02. November 2013, 16:14
Wie viele andere hier im Forum, werde ich keinerlei Beiträge mehr zahlen und auf den Bescheid warten.
Wenn der Bescheid da ist, werde ich einen Wiederspruch formulieren.
Wenn sich Person XYZ für diesen offiziellen Weg des legalen Widerstands entscheidet und somit perspektivisch auch willens ist zu Klagen, dann ist das nicht nur zu begrüßen, da das dazu beiträgt, den juristischen und politischen Druck aufrechtzuerhalten bzw. zu erhöhen...

...sondern dann ist auch das Thema "Zahlung unter Vorbehalt" ("zahnloser Tiger") faktisch bedeutungslos ;)
Die Zahlungen werden durch Person XYZ komplett eingestellt - ohne "Vorbehalt" - ohne irgendetwas.

Verstanden habe ich nicht den Punkt der "Zahlung unter Vorbehalt"???
Kann man nicht einfach die Zahlung aussetzen und auf die folgenden Mahnungen etc. warten?

WICHTIG:
Alle Personen XYZ, welche die Zahlungen einstellen, sollen sich bitte eintragen beim
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

um die Dunkelziffer der Verweigerer öffentlich zu machen!

WEITERSAGEN!!!

Gratulation an Person XYZ für das Erkennen dieser Bürgerpflicht
und weiterhin gute Erfolge uns allen!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss!!! ;)