Person A hat nach dem Gebührenbescheid fristgerecht einen Widerspruch bei ihrer zuständigen Rundfunkanstalt eingelegt. Nun erhält Person A keinen Widerspruchsbescheid, sondern einen Brief des Beitragsservices mit der Bestätigung, dass "... Ihr Schreiben ..." bei der Rundfunkanstalt eingegangen sei und zur Bearbeitung an den Gebührenservice weitergeleitet worden sei. Dann folgen noch einmal Infos und Argumente für den Zweck des neuen Rundfunkbeitrages. Zum Schluss ein lapidarer Satz mit der bislang aufgelaufenen Forderung und der Bitte, diesen nun zu begleichen.
Dies dürfte dann ja noch kein Widerspruchsbescheid sein, sondern lediglich eine Bestätigung des Einganges und erneute Zahlungsaufforderung.
Person A fragt sich nun, ob und wie sie auf diesen Brief reagieren soll. Soll sie warten, bis der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt? Denn erst dann könnte Person A dagegen klagen.