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Autor Thema: Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 9528 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
Autor: 18. August 2013, 15:33
Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag

Erneuter Versuch einer Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag. Ein Steuerrechtler wird vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage einreichen, weil er das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sieht.

 Nun versucht man dem neuen Modell mal wieder juristisch beizukommen. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer kündigte gegenüber dem "Focus" an, vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eine sogenannte Popularklage im Namen einer Münchner Mandantin einzureichen.

mehr auf:
http://www.dwdl.de/nachrichten/42171/erneut_verfassungsklage_gegen_rundfunkbeitrag/


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Allgemeine Handlungsfreiheit  8)

Kommt mir so bekannt vor ;) http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5492.0.html

Das Kartenhaus wackelt langsam gewaltig.



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p
  • Beiträge: 647
Oder es war von vorne herein geplant...
Nicht das, das Kartenhaus Betonfundament bekommt und hoch wehst wie World Trade Center.
Dank Unterstützung von dem Staat, Steuer machts möglich.  :-\

Na gut die Rechnung machen die dann ohne uns, wir rechnen aber gerne zum Schluss ab...

Es bestätigt sich immer mehr, das der widerstand sich nicht nur im Internet und nicht nur auf dieser
Seite sich verbreitet. Wir sind hier eine Minderheit, die auch keine Angst hat hier was zu schreiben.

Denn Ihr wisst ja selber BND oder Amerikaner lesen alles mit... Aber wisst Ihr was, drauf geschi***en...  >:D


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t

themob

In diesem Zusammenhang folgenden Bericht vom 19.8.2013 gefunden: Neue Klage gegen TV-Gebühr

Daraus interessante Absätze mit für mich neuen Infos:

Zitat
Beim Verwaltungsgerichtshof in München hängen bereits einige Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag in der Warteschleife. „Neben weiteren, eher diffusen Eingaben“ sind laut Generalsekretärin Dagmar Ruderisch „neun ernsthafte Klagen vorerst nicht angenommen worden“. Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass zunächst die Hauptsache-Entscheidung über die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Handelskette Rossmann abgewartet werde. Der Gerichtshof hat die beiden „fundiert begründeten Fälle“ aus dem privaten sowie dem gewerblichen Bereich zu einem Pilotverfahren zusammengezogen. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht absehbar, sagte Ruderisch zu FOCUS.

Zitat
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.

Zitat
Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage.

Dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag für nichtig erklären werden, glaubt Steuerrechtler Koblenzer nicht. Schließlich würde dem öffentlichrechtlichen Rundfunk dadurch rückwirkend die Finanzierungsgrundlage entzogen. Sämtliche seit Januar 2013 gezahlten Beiträge müssten zurückgezahlt werden, „ein schier unvorstellbares Szenario“, so Koblenzer.

Wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe. In bisherigen Fällen sei dem Gesetzgeber dabei stets nur eine knappe Frist eingeräumt worden, um eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.

Zitat
Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht.

Zitat
Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen, mahnt Koblenzer. Dieser Weg eröffnet sich, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt nach Zahlungsaufforderung, Erinnerung und Mahnungen dem Zahlungsverweigerer einen Beitragsbescheid schickt. Erst gegen diesen Bescheid kann und muss der Adressat innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, kann Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Nur in Bayern besteht die Möglichkeit, ohne das Widerspruchsverfahren unmittelbar gegen den Beitragsbescheid zu klagen.

Zitat
Auf die Frage, ob sich dieser mühsame Weg überhaupt lohnt, meint Rechtsanwalt Koblenzer:
„Eine Änderung wird man nur erzwingen können, wenn sich eine breite Masse zur Wehr setzt.“


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke, themob!
Das ist in der Tat ein ausgezeichneter, gut verständlicher und - im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ -
*umfassend* informierender Artikel!

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

und mein ganz persönliches Fazit:

STREIKEN, was das Zeug hält!
Allen Einschüchterungs- und Beschwichtigungsversuchen die Stirn bieten!
Diesbezüglichen Vollstreckungsandrohungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren o.ä. gelassen entgegensehen! :)

Rundfunkbeitrags-Zahlungsstreik
www.zahlungsstreik.net


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Zitat
Dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag für nichtig erklären werden, glaubt Steuerrechtler Koblenzer nicht. Schließlich würde dem öffentlichrechtlichen Rundfunk dadurch rückwirkend die Finanzierungsgrundlage entzogen. Sämtliche seit Januar 2013 gezahlten Beiträge müssten zurückgezahlt werden, „ein schier unvorstellbares Szenario“, so Koblenzer.

Warum ist das so unvorstellbar? Wenn die werten Herrschaften derartigen Bockmist fabrizieren, mit dem Gutachten eines Ex-Verfassungsrichters herumwedeln und so tun, als sei nun alles einfach für alle, dann müssen sie auch in den sauren Apfel beißen. Ich würde so etwas im Bereich "ungerechtfertigte Bereicherung" ansiedeln. Und da gibt es einen ganz klaren Herausgabeanspruch. Natürlich nicht für die, die die Füße still gehalten haben.

Aber da Herr Koblenzer wohl aus Erfahrung spricht und man diese Erfahrung ruhig in seine Überlegungen mit einfließen lassen sollte, gilt von nun an:

Einfach für alle - es wird nix mehr gezahlt, bis eine klare Entscheidung der Gerichte vorliegt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Ich habe da mal was exhumiert:

http://www.welt.de/fernsehen/article2866865/Wie-ein-Baeckermeister-zum-Steuer-Helden-wurde.html

Zitat
Heino Hambrecht, eigentlich Bäckermeister, hat seit vergangenen Dienstag einen neun Job: Steuer-Held. Im Oktober 2006 klagte der 37-Jährige gegen sein Finanzamt in Mosbach wegen der Kürzung bei der Pendler-Pauschale. Diese Woche gelang im der finale Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kürzung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so urteilten die Richter. Der Staat müsse das Geld zurückerstatten. Insgesamt werden etwa 2,5 Milliarden Euro zurück an die Bürger fließen.



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  • Beiträge: 22
  • Angst ist schlecht
richtig so das er klagt es sind noch viel zu wenig. :(


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