Bei ti im Thema gibt es auch eine Teil1.pdf mit einem Schreiben des MDR (Seite8)
Aus dem Schreiben von ti sehe ich das der MDR sogar eine eigene Abteilung: Beitragsservice "Zentrale Aufgaben" in Leipzig hat. Warum erlassen die nicht den Verwaltungsakt?
Ein interessanter Hinweis als Fußnote:
Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der Intendantin Bevollmächtigte verterten werden, Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR
Dazu:
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
Abs. 3 Satz 1
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Auf die Aussage von xrw gestützt, müsste geklärt werden, inwieweit die nicht-rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft die erlassende Behörde erkennen lässt (wohl nur im Satz Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks), evtl. ob die Rechtsbehelfsbelehrung ausreichend wäre wenn der MDR in voller Anschrift vermerkt ist. Hinzu kommt, wer soll ohne entsprechende Nachweise wissen, ob die im Auftrag Unterzeichneten von der Intendantin beauftragt wurden? Alleine der Glaube das alles seine Richtigkeit hat würde ich gerade bei denen nicht gelten lassen
Diese Auskunft kann nur der Juristische Direktor des MDR geben. Also ihn anschreiben und entsprechende Nachweise einfordern über die abgegebenen Vollmachten an die nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft mit Namens-/Unterschiftenlisten.