13€ Säumniszuschlag! Also wirklich, man ist sich in Köln für keine "Abzieherei" zu schade.
Danke für die Scans. Für den 2. Bescheid kannst du deinen Widerspruch gleich noch einmal versenden.
Auf die Widerspruchsbescheide darfst du dann noch ein Weile warten.
Die Abzieherei hat einen gesetzlich festgelegten Hintergrund:
http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4umniszuschlag
Seit die Abgabe nunmehr Beitrag genannt wird, müssen die den sogar nehmen. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass sie damit letztendlich durchkommen. Würden sie von Anfang an Bescheide verschicken und geht man davon aus, dass der Abgabenpflichtige dann auch zahlt, wäre ja der Säumniszuschlag nicht notwendig. Aber hier musste man die ersten beiden Schreiben aussitzen, um quasi den Erlass des Bescheides zu erzwingen. So aber geht es nicht. Zumindest nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten.
Das ist aber im Ansatz schon pervers:
bei Steuern oder Beiträgen (kenne das vom Steuerbescheid oder Kindergartenbeitrag usw.) werden die sogenannten "Beiträge oder Steuern" erst "fällig", wenn der Bescheid da ist. Kommt man den Zahlungsaufforderungen des Bescheides nicht nach (mit oder ohne Rechtsweg; in der Regel hat nämlich Rechtsweg keine aufschiebende Wirkung!), so wird es (zu recht) ein Säumniszuschlag geben!
Es ist recht "pervers", dass ein Bescheid (der bei anderen Fällen die Regel ist!) erst nach verspäteter Zahlung ausgestellt wird. Zahlt man vorher ohne Bescheid, hat man kein Recht mehr auf dem "Rechtsweg" (selbst, wenn man zu viel gezahlt haben sollte; hierzu gibt es genügend Beispiele!). Zahlt man nicht, so kommt ein Bescheid, aber mit Säumniszuschlag!
Ich bin mir relativ sicher, dass niemand bisher wegen diese Zuschläge geklagt hat!
Jeder der ohnehin gegen diesen Unrecht (Rundfunkgebühren) klagt, sollte auch eine entsprechende Prüfung der Säumniszuschläge verlangen.
1) die LRAs müssen beweisen, dass sie vor dem Ausstellen des Bescheides die Person vergebens aufgefordert haben freiwillig zu zahlen. Das wird schwierig, wenn man von ihnen keine Post bekommen hat.
2) selbst, wenn sie es nachweisen (was kaum möglich ist, es sei denn, man gibt es mündlich oder schriftlich irgendwo selbst zu), hat man ein Recht auf grichtliche Prüfung des Sachverhaltes, was ohne Ausstellung eines Bescheides kaum möglich sein dürfte.
In jedem Fall (selbst wenn die Beiträge rechtens wären) sind diese Säumniszuschläge nach m. E. keinesfalls rechtens.