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Autor Thema: Rechtsanwaltskosten  (Gelesen 2414 mal)

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  • Beiträge: 3
Rechtsanwaltskosten
Autor: 29. Juni 2013, 14:26
Mal angenommen Person A hat eine Rechtschutzversicherung. Durch die telefonische Rechtsberatung der RV erfuhr Person A das Kosten für einen Rechtsanwalt bei Verfassungsschutzklagen nicht übernommen werden. Inwiefern wären später auf dem Klageweg mit Kosten für Person A zu rechnen und in welcher Höhe?

[Edit: Letzter Satz wurde durch Moderator nachbearbeitet. / Viktor - 29.06.2013, 15:23]


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2013, 15:24 von Viktor7«

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themob

Re: Rechtsanwaltskosten
#1: 29. Juni 2013, 17:18
Ich glaube nicht das hier jemand diese Frage beantworten kann.

Wenn Person A mit dem Verfassungsschutz Probleme hat sollte man wohl direkt einen Anwalt zu Rate ziehen  :D

Wenn ich annehme das Person A Verwaltungsrecht meint, gibt es eine Tabelle wo sich jeder informieren kann.

Anwaltsgebühren
Zumindest als Basis sollte es reichen: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/

Person A hätte diese Kosten in etwa (ohne Anwalt und Kosten der Gegenseite bei Niederlage)

Also reine Gerichtskosten

Klage nach Ablehnungsbescheid des Widerspruch - normales Verwaltungsrecht - Faktor 3 der Gebührentabelle ausgehend vom Streitwert
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/tabelle_gkg/index.php

Antrag auf Eilrechtschutz ca. 50% eines normalen Verfahren im Verwaltungsrecht

Untätigkeitsklage, dasselbe wie Antrag auf Eilrechtsschutz (Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim VG)

Darum sollte jeder der den Klageweg beschreitet auf schriftliche Verhandlung hinweisen, dass erspart die Rechtsanwaltskosten

Natürlich nur solange kein Anwaltszwang besteht


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