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Autor Thema: "Opting out", was in Deutschland fehlt  (Gelesen 4025 mal)

G

Gast

"Opting out", was in Deutschland fehlt
Autor: 01. März 2015, 20:31
In Deutschland gibt es für alles die Ausstiegsklausel!
Wenn ich keine KFZ-Steuern bezahlen will, dann melde ich mein KFZ ab. Punkt!
Wenn ich die Umsatzsteuer nicht bezahlen will, dann kaufe ich nichts mehr. Punkt!
Wenn ich keine Lohnsteuer mehr zahlen will, dann geh ich nicht mehr arbeiten. Punkt!
Wenn ich keine Gewerbesteuer mehr zahlen will, dann melde ich die Firma ab. Punkt!

Und wenn ich keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen will, dann muss ich doch nur meine Wohnung kündigen (Kündigungsfrist je nach Mietdauer!) und lebe unter der Sonne und dem Mond. Lasse mich von dem Wolkenbett oder dem Sternenhimmel zudecken und genieße die mollige Geborgenheit der Sonne und des Sternenhimmels. Punkt!

Ist doch ganz einfach!
Keinen Rundfunkbeitrag, kein Dach über den Kopf!
In Deutschland!
Punkt!

Komisch, dass die Schweizer wohl aus der Zwangsabgabe für die mollige Absicherungen der molligen Rundfunkmitarbeiter in Deutschland, etwas gelernt haben.
Denn die machen ab 2018 auch die Haushaltsabgabe, jedoch mit der "Opting out Möglichkeit" und nur dies wäre wohl EU konform oder sogar menschenrechtlich gesehen, machbar!
Denn jeder Mensch darf selber entscheiden, was er sich antut oder antuen lässt!

http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/03026/04299/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfXt9fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#1: 02. März 2015, 01:56
Ein "opting out"/ eine "opt-out"-/ "Exit"-Option wie sie u.a. auch im
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats bei Bundesministerium der Finanzen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974
http://online-boykott.de/de/nachrichten/126-expertengutachten-des-bundesministeriums-stellungnahme-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-einfordern
thematisiert wird...
S. 11
Zitat
Das neue deutsche Modell ist allerdings insofern ungewöhnlich, als es zumindest begrifflich am Beitrag festhält, aber wie die Steuerlösungen keine Ausstiegsoption (als mögliche politische Reaktion des Individuums im Sinne von Albert O. Hirschman9) vorsieht.
Auch durch Verzicht auf Empfangsgeräte im eigenen Haushalt kann man sich nicht von der Zahlung befreien. Dieser Verzicht auf eine Ausstiegsklausel wurde mit der technischen Entwicklung begründet, da praktisch nicht mehr kontrollierbar ist, wer auf welchem Wege (Mobiltelefone, Tablets, PCs, …) Rundfunksendungen konsumiert10. Allerdings fehlt damit eine polit-ökonomische Bremse für Gebührenerhöhungen.
S. 36
Zitat
Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.

ist im Sinne der
"Ausweichlichkeit"/ "Vermeidbarkeit" (selbst von Steuern!) ebenfalls Thema in diversen Ausarbeitungen - u.a. auch im Aufsatz von Bölck ausgiebig behandelt:
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.msg71047.html#msg71047
Zitat
"Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis einer Abgabenregelung gehört es, dass die gesetzliche Regelung so gestaltet ist, dass man der Abgabenpflicht dadurch ausweichen kann, dass man den Tatbestand, der die Zahlungspflicht auslöst, nicht verwirklicht"

und findet sich nicht zuletzt wieder im dem sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) zugrundegelegten (Auftrags-)Gutachten von Prof. Kirchhof, Verfassungsrichter a.D. - und zwar in Form der dort als "der Akzeptanz und Rechtssicherheit willen" als "geboten" angesehenen "Widerlegbarkeit der Regelvermutung"
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72732.html#msg72732
3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf

Der Gesetzgeber hat dies (vorsätzlich?) ignoriert - und zwar einseitig zugunsten einer willkürlich privilegierten Mediensparte (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) und einseitig zulasten des Bürgers.

Diese/s fehlende "opting out"/ "opt-out"-Option/ "Ausweichlichkeit"/ "Vermeidbarkeit"/ "Widerlegbarkeit"
ist eines der Kernprobleme - wenn nicht sogar *das* Kernproblem - dieses unsäglichen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV).

Es ist ein Paradigmenwechsel, ein Novum - um genau zu sein:
Ein absoluter, ungeheuerlicher Tabubruch im Abgabenrecht.

Die lässt eigentlich nur eine Option zu:

Kategorische ZahlungsVERPFLICHTUNG
verlangt
kategorische ZahlungsVERWEIGERUNG!


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Gast

Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#2: 02. März 2015, 20:04
Wenn man diese "Opting out" Variante einfach mal weiterverfolgt, kommt man zu dem Schluß:

Jeder kommt für alles auf, was die Rundfunkanstalten sich gönnen!

Die Rundfunkanstalten können nicht insolvent gehen!
Also müssen als erstes die Mitglieder das "Gesamtkunstwerk Rundfunk" tragen.
Ich bin nun aber "Zwangsmitgliede" und muss alle Veranstaltungen dieses Gesamtkunstwerkes tragen?

Ja!

Denn laut RBStV bin ich dort Zwangsmitglied und komme mit meinem gesamten Vermögen dafür auf, was dieser Laden an Kosten hat!
Die Beitragshöhe, die ich zu zahlen habe, spielt keine Rolle, ich habe zu zahlen und werde notfalls alles abgeben müssen, bis ich den Grad eines ALG2 oder Grundsicherungsempfängers erhalten haben.
Erst dann bin ich "befreit" von der Last!

Was auch sehr bedenklich ist, dass mein Beitrag an die Rundfunkanstalt gezahlt werden muss, in deren Sendebereich ich meine Wohnung inne habe.
Wenn mir aber der BR  nicht passt, dann muss ich trotzdem an den zahlen, nur weil ich in dessen Bereich wohne?
Ich würde aber lieber an den HR zahlen.
Dies geht nicht, ist auch blöd...oder ein Ansatz????

In der Krankenversicherung ist dies irgendwie anders...


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#3: 02. März 2015, 22:38
In der Krankenversicherung ist dies irgendwie anders...

Nicht wirklich.
Um der Krankenversicherungspflicht zu entgehen musst Du Dich beim Einwohnermeldeamt abmelden.

Ist schon eine Weile her. Als ich die Gesetzestexte dazu gelesen hatte, stand dort sinngemäß "Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss sich krankenversichern bei einer Krankenversicherung mit Sitz in DEUTSCHLAND." Was faseln die Politiker immer von Europa? Wenn's um die Kohle der Deutschen geht, gibt kein kein "uns" mehr.


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LeckGEZ*

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Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#4: 03. März 2015, 08:59
In der Krankenversicherung ist dies irgendwie anders...
Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die, wie jede Versicherung, erst dann für Dich tätig wird und ihre Versicherungsbeiträge dafür bei Dir einfordert, wenn Du Dich für diese Versicherung bewusst entschieden und einen Vertrag mit ihr abgeschlossen hast.

Selbst die gesetzliche Krankenversicherung ist als Pflichtversicherung nicht anders aufgebaut, da Dir der Staat zwar diese Versicherung, aber nicht die Versicherungsgesellschaft vorschreibt und Du hier eine bewusste Wahlmöglichkeit hast. Und selbst auf die finanzielle Belastung hast Du Einfluß, da die detailierten Konditionen bei allen Versicherungsgesellschaften variieren.

@LeckGEZ
Versicherung und Steuern sind weitestgehend noch nationales Recht, wird wohl mit daran liegen, daß eine deutsche Versicherung gewählt werden muß.


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Gast

Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#5: 03. März 2015, 17:00
Selbst die gesetzliche Krankenversicherung ist als Pflichtversicherung nicht anders aufgebaut, da Dir der Staat zwar diese Versicherung, aber nicht die Versicherungsgesellschaft vorschreibt und Du hier eine bewusste Wahlmöglichkeit hast. Und selbst auf die finanzielle Belastung hast Du Einfluß, da die detailierten Konditionen bei allen Versicherungsgesellschaften variieren.
Darum geht es mir ja.
Man kann die Krankenkasse wechseln wie man will und wenn man die Sozialabsicherung satt hat, dann macht man sich selbständig und geht zu einem privaten Versicherungsunternehmen.
Bei der Rundfunkanstalt muss ich bleiben oder ich ziehe zu der von mir bevorzugten... :'(


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Re: "Opting out", was in Deutschland fehlt
#6: 03. März 2015, 20:23
Bei der Rundfunkanstalt muss ich bleiben oder ich ziehe zu der von mir bevorzugten... :'(
Ja; im Grunde erfüllt es den Straftatbestand der Erpressung, etwas zu tun, was man bei freier Auswahl nicht tun würde, da die Konsequenz aus der Ignorierung dieser Erpressung die völlige Selbstaufgabe wäre? 

Der Teufel steckt im Detail.

Nicht ohne Grund ist im Staatsvertrag eine Schickschuld vereinbart; schickst Du jemandem aber etwas, nimmst Du dessen Angebot an und akzeptierst dessen Vertragskonditionen; insofern kommt, wenn man den formulierten Zwang mal unbeachtet läßt, bei jedem Bürger ein die Zahlungspflicht auslösender öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande, wenn auf deren Angebote auch nur annähernd reagiert wird. Freilich wäre dieser öffentlich-rechtliche Vertrag kein wirklicher, da wesentliche Bestandteile eines schriftlichen Vertrages fehlen, bspw. die eigene handschriftliche Unterschrift.

Auf jedem Überweisungsträger, so man doch zahlen sollte, gehört mindestens, daß diese Zahlung keinen öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Vertrag begründet.


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