Hallo Bürger,
Ich danke dir für deinen Link, allerdings möchte ich etwas selbst formulieren, denn nur so ist es mir möglich, den Inhalt auch zu vertreten. Bei der von dir angesprochenen Petition habe ich u.a. das Problem, dass dieses nur darauf ausgerichtet ist, dem entsprechenden Bundesland zu erklären, dass Sie doch bitte den Rundfunkstaatsvertrag in der jetzigen Fassung zu kündigen und darauf wird sich, mit Verlaub gesagt, niemand einlassen.
Ich bin daher der Meinung, dass man den Vertrag selbst zur Überprüfung geben sollte, denn wie bereits auch in der von dir verlinkten Petition indirekt mitgeteilt wurde in Verbindung mit dem von mir zitierten Text aus der Präambel geht schon deutlich hervor, dass bereits jetzt eine Doppel- bzw. Mehrfachversorgung stattfindet und es den Eindruck erweckt als wollten die öffentlich rechtlichen Sender hier mit den privaten Sender mithalten wollen, um Ihre Daseinsberechtigung zu behalten, sollte dieser Zustand mit zum Beispiel den Spartenkanälen anhalten.
Ich weiß nun nicht, wie das bei euch bzw. anderen ist, aber hier bei mir wird u.a. zum Beispiel beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter §2 auf §44 der Abgabenverordnung verwiesen und das ist so nach §1 der Abgabenverordnung nicht möglich, weil es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag ja angeblich nicht um eine Steuer handeln soll.
Aber wie schon erwähnt, ich lese mich da mal durch und dann entscheiden was ich mache oder was nicht.