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Autor Thema: Flugblätter - was ist erlaubt?  (Gelesen 9527 mal)

S
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Flugblätter - was ist erlaubt?
Autor: 14. Mai 2013, 18:02
Es wird ja langsam Sommer, daher fahre ich jetzt meist mit dem Fahrrad. Ich dachte mir man könnte dabei ja mal den ein oder anderen Flyer "verlieren". Am besten soll gez-boykott.de auch draufstehen, daher die Frage wo man Flugblätter abwerfen darf:
- Gehweg
- Straße
- Park
- an Baumstämme heften
- gar nicht legal wegen Vermüllung?


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V
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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#1: 14. Mai 2013, 18:32
...
Wo können die Flyer am besten wirken?

 - An den Türen (Firma, …),
 - Whiteboards,
 - Autoscheiben,
 - Infotafeln in Geschäften,
 - Schulen, Universitäten.
...

Bitte nicht da aufhängen, wo es verboten ist. Aber schwarze Bretter (z. B. Schule, Uni, Supermarkt usw.) dürften kein Problem darstellen. Auch persönlich aushändigen oder in Arztpraxen usw. An die eigene Autoscheibe, im/an eigenen Laden... Aber bitte nicht da, wo es verboten ist.
...



Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Flugblatt#Werbung
Werbung
Neben den o.g. Aspekten ist die Verteilung von Flyern zu gewerblichen Zwecken in Deutschland genehmigungspflichtig
Wir verteilen die Flyer zu nicht gewerblichen Zwecken!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 18:38 von Viktor7«

S
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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#2: 14. Mai 2013, 18:41
Danke für die Antwort aber das beantwortet nicht direkt die Frage ob man welche auf die Straße werfen darf oder auf die Wiese im Park.


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t

themob

Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#3: 14. Mai 2013, 18:48
Wo lebst Du denn ?  :D

Einfach auf die Strasse oder die Wiese werfen:

Beispiel für Berlin:

http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/ordnung/ordnung006.html

http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnStrReinG%2Fcont%2FBlnStrReinG%2EP8%2Ehtm

Alles was auf einen "Verursacher" hinweist der zur Rechenschaft gezogen werden kann, also hier gez-boykott.de, sollte unterlassen werden.

Es gibt ja nicht nur arbeitswütige Ordnungsämter bzw Mitarbeiter sondern mitunter auch seltsame Mitbürger die jemanden an den Karren p***** könnten.


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F

Fritzi

Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#4: 14. Mai 2013, 20:05
themob, so kenne ich dich ja gar nicht: an den Karren p.....n könnten. Und das zu lesen von deiner Tastatur. ;) ::)

Nu aber mal im Ernst:
@Schwarzsurfer, die Leute sind eher weniger geneigt, ihren Kopf zu heben, weil etwas im Park am noch lebenden Baum angenagelt wurde. Auch sind solche Zettel auf dem Straßenboden nicht so geeignet, auf unseren Boykott aufmerksam zu machen. Die Pinwand im Baumarkt will eher auf Jobs oder auf Kindermöbelverkauf hinweisen.

Ich finde, es braucht uns, die wir schon viel hier gelesen haben oder uns generell mit dem blöden Beitrag auseinander gesetzt haben. Nimm dir doch die Zeit und rede mit deinen Mitmenschen. Lächel sie an, sei empört oder am besten beides gleichzeitig. Dann hast du sie motiviert. ;D ;D ;D

Oder wie gehst du mit den kleinen Kärtchen um, die ständig am Autofenster kleben, weil man dein Auto gerne nach Afrika verschiffen möchte? Das kann nicht die Verfahrensweise von unserem Rundfunkboykott sein, oder?


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J

Jan

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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#5: 14. Mai 2013, 22:54
Hallo Schwarzsurfer,

nicht entmutigen lassen.

Ich habe auch schon überlegt. Die Uni finde ich perfekt. Da sind meist schwarze Bretter und Tische mit Auslagen für Veranstaltungen, für Demos, Workshops usw. - eine Bücherei. Hochschulen.
Alternative Kneipen, Jugendzentren so in der Art.

Das ist erlaubt.

Autobahn- und Eisenbahnunterführungen sind oft mit vielen Plakaten tapeziert.






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J

Jan

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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#6: 14. Mai 2013, 23:06
Du kannst auch im Internet nachschauen, ob die Uni etc ein Forum oder einen Blog betreibt. Da sind sicher schon Einträge, was die GEZ betrifft. Darüber lassen sich Kontakte knüpfen. Frage, wer Interesse hat zu einer GEZ-Boykott-Gruppe. Oder poste einfach was zur GEZ.

Eine eigene Gruppe zu haben, ist immer das beste. In alternativen Vierteln lassen sich die Leute leicht ansprechen.  Die Wirte da sind meist für sowas aufgeschlossen. Frage den Wirt, ob Du einen Flyer an die Tür machen darfst. Da bist Du dann schon mit der Fuß in der Tür. Fange einfach ein Gespräch an mit dem, der als nächstes reinkommt. Andere gesellen sich dazu.

Gegen die GEZ zu sein, ist schließlich keine Privatveranstaltung.









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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#7: 15. Mai 2013, 02:12
Liebe Leute,
ich vermute, dass in den kommenten Tagen/ Wochen die Aufmerksamkeit für das Thema in der Bevölkerung (erneut) geweckt sein dürfte, wenn
- die neuen Quartalsrechnungen eintrudeln
- die ersten Bescheide zugestellt werden

Diese Aufmerksamkeit müssen wir aktiv nutzen!!!
Auf gehts! Alle mitmachen!!


Hinweis:
Zumindest im Falle von DEMOs besteht wohl bei der Verteilung von Flyern Impressumspflicht. (?)
Beim Beispiel-Flyer unten sind die Kontaktdaten noch nicht enthalten.


Flyer - am besten *gemeinsam* mit Petitions-Listen/ Abreißzetteln aushängen/ -legen
(in Sachsen:
Unterschriften-Liste https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem
Abriss-Zettel https://www.openpetition.de/pdf/abrisszettel/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem
>>> Nicht vergessen, Unterschriftenlisten einzusammeln
(bessere Kontrolle, dass diese auch wirklich hochgeladen werden)

Verteilen/ auslegen - am besten immer in Absprache (incl. Kurz-Aufklärung!) mit leitenden Verantwortlichen z.B.:
- Bibliotheken & Büchereien (für die Bücherwürmer + Fernsehabstinenzler)
- Bürgerämter/ Einwohnerämter/ Meldeämter/ Sozialämter/ ... (als Bürger-Information - von Bürgern - für Bürger)
- Eisbude/ Kiez-Kneipe/ Steh- und Sitz-Imbiss um die Ecke/ SuppenBars/ ... (Begängnis + Verweilen)
- Berufsschulen/ Hochschulen/ Kantinen/ Mensen/ StuRa/ Clubs/ ...
- Friseur/ Apotheken/ ...
- Kioske/ Lotto-Buden/ ...
- Verbände/ Vereine/ Gemeinde/ ...
- ...

außerdem:
- kostenlose Kleinanzeigen in Stadtmagazinen, Anzeigenblättern, etc.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Beispiel Info-Flyer (Vorder- und Rückseite) ähnlich diesem Demo-Flyer für Dresden mit

1) allerwichtigsten GRUNDINFOs
(insbes. für die Gutgläubigen, Bequemen, ...)
2) MOTIVATION
("Du, Leser, bist nicht allein!")

3) FORDERUNGEN
(Position beziehen)

Zitat
KEINE ZWANGSFINANZIERUNG von ARD-ZDF-GEZ (ÖRR)
„ÖRR“ = „Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk“
„GEZ“ = „Gebühreneinzugszentrale“, seit 01.01.2013 umbenannt in „Beitragsservice“

„Wer Wahlfreiheit durch Zwang ersetzt, der hat aufs falsche Pferd gesetzt!“

Mit dem zum 01.01.2013 eingeführten sogenannten „Rundfunkbeitrag“ („Haushaltsabgabe“/ „Betriebsstättenabgabe“)
gipfelt die jahrzehntelange Reformverschleppung nunmehr in den Zwang, den ÖRR zu finanzieren –
unabhängig davon, ob und in welchem Umfang man ihn nutzen möchte
oder überhaupt dazu in der Lage ist.
vgl. 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV)/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Dies ist in unseren Augen ein gravierender Fehler und verfehlt die Absicht,
die rapide im Schwinden begriffene Akzeptanz des ÖRR zu retten!

Zahlreiche juristische Gutachten bescheinigen diesem als
„zeitgemäß“ angepriesenen Rundfunkfinanzierungsmodell  eklatante Rechtsverstöße.
Verfassungsbeschwerden sowie eine Popularklage in Bayern sind anhängig.
Erste Verwaltungsklageverfahren und Musterklagen sind in Vorbereitung.
Bundesweit reißen die Unterschriftensammlungen und Petitionen nicht ab.
Doch Politik und Justiz reagieren bisher nur verhalten.
Der Proteststurm der Bürger wird abgewiegelt/ ausgesessen/ ignoriert.
ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) erbringen hierüber keine umfassende Berichterstattung.
ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) fahren derweil Imagekampagnen ohne Augenmaß.


WIR FORDERN

- freie Wählbarkeit an der Teilnahme & Finanzierung des ÖRR
- Mitspracherecht durch Bürgervertreter im Rundfunkrat
- keine Anknüpfung der Beitragspflicht an Internetnutzung
- Transparenz & sorgsamen Umgang bei der Mittelverwendung,
   konsequente Ahndung diesbezüglicher Vergehen
- Bürger-Beteiligung am Reformprozess


Dem Sächsischen Landtag werden nach
Ablauf der Zeichnungsfrist am 09.07.2013 unsere
Forderungen in Form einer Petition zugestellt.

Über Ihre baldige & zahlreiche Unterstützung der Petition unter
www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem
würden wir uns sehr freuen.

3) weiteren (wichigsten) LINKs
(nicht nur online-boykott.de, denn die faulen Leute müssen wir auch erreichen!)
Zitat
www.gez-boykott.de
www.online-boykott.de
www.rundfunk-protest.de

www.natuerlich-klag-ich.de
www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]

www.akademie.de/thema/gez-rundfunkgebuehren
www.vdgn.de/ihr-problem/gez/

www.wohnungsabgabe.de
www.betriebsstaettenabgabe.de

www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.rfbz.de

www.rundfunkbeitrag.blogspot.de





Nachmachen!
Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#8: 16. Mai 2013, 02:37
Verteilen/ auslegen - am besten immer in Absprache (incl. Kurz-Aufklärung!) mit leitenden Verantwortlichen z.B.:
- Bibliotheken & Büchereien (für die Bücherwürmer + Fernsehabstinenzler)
- Bürgerämter/ Einwohnerämter/ Meldeämter/ Sozialämter/ ... (als Bürger-Information - von Bürgern - für Bürger)
- Eisbude/ Kiez-Kneipe/ Steh- und Sitz-Imbiss um die Ecke/ SuppenBars/ ... (Begängnis + Verweilen)
- Berufsschulen/ Hochschulen/ Kantinen/ Mensen/ StuRa/ Clubs/ ...
- Friseur/ Apotheken/ ...
- Kioske/ Lotto-Buden/ ...
- Verbände/ Vereine/ Gemeinde/ ...
- ...

außerdem:
- kostenlose Kleinanzeigen in Stadtmagazinen, Anzeigenblättern, etc.

Ich ergänze:
- Arztpraxen (für die Däumchen drehenden Patienten im Wartezimmer)
- Copy-Shops (insbesondere in der Nähe größerer Bildungsanstalten wie Hochschulen)
- ...


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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#9: 24. Mai 2013, 01:35
Verteilen/ auslegen - am besten immer in Absprache (incl. Kurz-Aufklärung!) mit leitenden Verantwortlichen z.B.:
- Bibliotheken & Büchereien (für die Bücherwürmer + Fernsehabstinenzler)
- Bürgerämter/ Einwohnerämter/ Meldeämter/ Sozialämter/ ... (als Bürger-Information - von Bürgern - für Bürger)
- Eisbude/ Kiez-Kneipe/ Steh- und Sitz-Imbiss um die Ecke/ SuppenBars/ ... (Begängnis + Verweilen)
- Berufsschulen/ Hochschulen/ Kantinen/ Mensen/ StuRa/ Clubs/ ...
- Friseur/ Apotheken/ ...
- Kioske/ Lotto-Buden/ ...
- Verbände/ Vereine/ Gemeinde/ ...
- ...

außerdem:
- kostenlose Kleinanzeigen in Stadtmagazinen, Anzeigenblättern, etc.

Ich ergänze:
- Arztpraxen (für die Däumchen drehenden Patienten im Wartezimmer)
- Copy-Shops (insbesondere in der Nähe größerer Bildungsanstalten wie Hochschulen)
- ...

Ich ergänze:
- Videotheken (für diejenigen, die sich ihr Programm selbst zusammenstellen)
- ...


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Re: Flugblätter - was ist erlaubt?
#10: 01. Juni 2013, 20:27
Verteilen/ auslegen - am besten immer in Absprache (incl. Kurz-Aufklärung!) mit leitenden Verantwortlichen z.B.:
- Bibliotheken & Büchereien (für die Bücherwürmer + Fernsehabstinenzler)
- Bürgerämter/ Einwohnerämter/ Meldeämter/ Sozialämter/ ... (als Bürger-Information - von Bürgern - für Bürger)
- Eisbude/ Kiez-Kneipe/ Steh- und Sitz-Imbiss um die Ecke/ SuppenBars/ ... (Begängnis + Verweilen)
- Berufsschulen/ Hochschulen/ Kantinen/ Mensen/ StuRa/ Clubs/ ...
- Friseur/ Apotheken/ ...
- Kioske/ Lotto-Buden/ ...
- Verbände/ Vereine/ Gemeinde/ ...
- ...

außerdem:
- kostenlose Kleinanzeigen in Stadtmagazinen, Anzeigenblättern, etc.

Ich ergänze:
- Arztpraxen (für die Däumchen drehenden Patienten im Wartezimmer)
- Copy-Shops (insbesondere in der Nähe größerer Bildungsanstalten wie Hochschulen)
- ...

Ich ergänze:
- Videotheken (für diejenigen, die sich ihr Programm selbst zusammenstellen)
- ...

Ich ergänze:
- Kinos (für diejenigen, die einen guten Film dem Fernsehabendprogramm vorziehen)
- Verbraucherzentralen (obwohl - oder gerade *weil* - diese den Anschein erwecken, mit den ÖRR *gegen* die Verbraucher zu kooperieren)
- ...


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