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Autor Thema: Der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands  (Gelesen 16898 mal)

B
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Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich zitiere hier einen Artikel von mir vom 7. April letzten Jahres und bitte, den Kommentar zu beachten:



Grundversorgung

Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Kommentar:

Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit 10 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?

STERBEN!  >:(


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www.rundfunk-frei.de

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Strom erzeugen natürlich. Den braucht JEDES haus.

Ich meine, welchen Auftrag hat der ÖRR? Wo finde ich eine genaue Auflistung der einzigen Punkte, die der ÖRR erfüllen muss?
Das wüsste ich auch gerne.

Der von dir zitierte artikel beschreibt es gut. Vom letzten jahrhundert. Seitdem das internet wichtiger als jede zeitung geworden ist, versucht man auch seitens des gesetzgebers nicht den auftrag klar zu definieren. Was man eigentlich vom ÖRR damals bei dem prozess mit dem VPRT gefordert hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 00:22 von Zasz«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

B
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Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

Die Versorgung für die "gesamte" Bevölkerung ist somit die Begründung für den Rundfunkzwangsbeitrag. "Man" wird versorgt, ohne das man die Rundfunkversorgung will.

Wie kommt man da raus?

STERBEN!  >:(

Verstößt dies nicht gegen Artikel 1 Grundgesetz?


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B
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Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

"Alle interessierten Bürger" reduzieren den Kreis der Betroffenen auf "alle interessierten Bürger" ein.

Dies bedeutet, daß diejenigen Bürger, die nicht interessiert sind, auch nicht von der Grundversorgung betroffen sind. Aufmerksam sollte man den Begriff "Bürger" wahrnehmen. Die Quelle [4] ist sicherlich noch aus der Zeit vor 1990, so daß noch nicht die "Dienstleistungssprache" in der Literatur um sich gegriffen hat. Es sind also keine "Kunden" von der Grundversorgung betroffen.


Der Kreis "aller interessierten Bürger" wird nochmals um den Begriff "möglichst" erweitert.

Das bedeutet wiederum, daß nicht "alle interessierten Bürger" von der Grundversorgung betroffen sind, sondern ein kleinerer Kreis von Bürger, der allerdings auch 100 Prozent "aller interessierten Bürger" ausmachen kann.

Diese "interessierten Bürger" sollen "zu sozialen Bedingungen" grundversorgt werden.

Es ist somit nicht von den nichtinteressierten Bürger die Rede.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab es wesentlich mehr "nichtinteressierte Bürger" als heute.

Es gibt also keine Vollmacht, den "nichtinteressierten Bürger" grundzuversorgen.

Deshalb setzt Hagen Brandstätter (RBB-Verwaltungsdirektor) laut Protokoll des Abgeordnetenhauses an anderer Stelle an: An der Entbürokratisierung.

Die Entbürokratisierung ist ja nur eine Entbürokratisierung für die Verwaltung des RBB u.a. Für den "nichtinteressierten Bürger" ist die Entbürokratisierung eine Bürokratisierung.

Die Entbürokratisierung der ÖRR-Verwaltungen ist der Grund für die Pauschalisierung der "sozialen Bedingungen", was nach Aussagen Brandstätters laut der "Juristen" bei einem Versorgungsgrad mit Fernsehgeräten von 90 Prozent möglich sei. Deshalb spielt die Zahl 90 bei der ARD eventuell so eine große Rolle.

Die Zahl der "interessierten Bürger" spielt bei dieser Überlegung keine Rolle, da ja das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpflichtigkeit von Geräten bestätigt hat. Die Zahl der "interessierten Bürger" ist aber tatsächlich viel geringer, da die Zuschauerquote kontinuierlich zurückging. Es gibt also immer weniger "interessierte Bürger" als es sie sowieso schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab.

Da aber die Zahl der Geräte stieg, übertrug man die Zahl der Geräte auf die Zahl der angeblich "interessierten Bürger", obwohl der Gesetzgeber es aufgrund der bekannten Zuschauerquoten besser wußte.

Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3]

Das Element der "Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen" wird nicht näher beschrieben.

Aus "allen interessierten Bürger" läßt sich aber schließen, daß demjenigen Teil "der gesamten Bevölkerung" "Rundfunkprogramme" zur Verfügung gestellt werden soll, der daran "interessiert" ist. Dies kann theoretisch die "gesamte Bevölkerung" sein, wobei 10 Millionen (Kinder und Jugendliche) eigentlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu gehören sollten, da diese besonders zu schützen sind. Die Grundversorgung hat somit zumindest diesbezüglich eine Überversorgung zur Folge.

Berechnet man 10 Millionen von 80 Millionen prozentual, so kommt auf einen Prozentsatz von 12,5 Prozent der Bevölkerung, der nicht zu den "interessierten Bürgern" gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürger

100 % - 12,5 % = 87,5 %.

Also ist die Zahl der "interessierten Bürger" aufgrund der behaupteten Gleichheit mit der Geräteanzahl unter 90 %.

Diese Vorgehensweise ist insofern nachvollziehbar, als daß auch die gemeinsame Werbefirma von ARD und ZDF lediglich von 70 Millionen potentiellen Zuschauern ausgeht und nicht von 80 Millionen. Dennoch werden 90 Prozent behauptet.

Wenn man dann die Aussagen von Brandstätter heranzieht, wird auch deutlich, warum 90 Prozent behauptet werden: Man will die von den Juristen gesetzte Marke von 90 Prozent für die Pauschalisierung der Rundfunkgerätegebühr in Form des Rundfunkzwangsbeitrags mit Hilfe dieser Behauptung untermauern.

Aber es sind ja im Grunde genommen nicht nur die 10 Millionen Kinder und Jugendlichen, die aus den Kreis der "interessierten Bürger" herausfallen: Es kommen ja auch noch die Nichtfernsehgerätebesitzer hinzu. Und zu den "nichtinteressierten Bürger" gehört natürlich auch der Kreis dazu, die den ÖRR gar nicht anstellen.

Aber wie dem auch sei, gibt es auch für die Entbürokratisierung das Übermaßverbot, das dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit innewohnt.

Die Überlegung der Juristen rührt daher, daß im Bereich der Sozialpolitik Pauschalisierungen die Verwaltung entlasten sollen. Auch in der Steuerpolitik kennt man ein solches Vorgehen.

Dabei geht es jedoch entweder um Sozialleistungen - also Zahlungen des Staates an seinen Bürger/in - oder aber Pauschalisierung von Absetzbeträgen bei Steuerzahlungen, die passiv auf die Höhe der Steuerzahlungen wirken. Bei der Pauschalisierung des Rundfunkzwangsbeitrags geht es aber um eine aktive Zahlung des Bürgers an den "staatsfernen" Staat.
Die Pauschalisierung betrifft nicht nur den "interessierten Bürger", sondern auch den "nichtinteressierten Bürger". Der Grundrechtseingriff kann aber nur durch das "Interesse" des Bürgers begründet werden - so wie dies beispielsweise auch bei Stromzahlungen üblich ist. Zahlt man nicht, kann der Staat benutzt werden, um die Zahlung durchzusetzen. Diese Durchsetzung der Zahlung ist mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden. Kommt es zu keinem Stromverbrauch und ist der Zähler auf eigenen Wunsch demontiert worden, kommt es auch zu keinen solchen Grundrechtseinschränkungen.

Die Pauschalisierung führt somit zu einer unverhältnismäßigen Maßregelung, wenn "Nichtinteresse" existiert.


Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.


Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange dies nicht auf Kosten der Rechte der Bürger geschieht.

Abwehrrechte gegen den Staat sind Bürgern vorbehalten. Kann eine juristische Person "Menschenwürde" haben?

Für den Katastrophenschutz wird es allemal reichen.



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obelix

Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen rund 323.000 Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro monatlich aufstockende Hartz IV Leistungen.

Hartz 4 Haushalte 323.000 * 53 GEZ * 4 = 68.476.000 Euro

Bafög-Bezieher 386.000 * 53 GEZ * 4 = 81.832.000 Euro

In Summe 150.308.000 Euro

Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können. Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt? Die Sozialleistungen werden ja auch zweckentfremdet, was nicht im Sinne des Erfinders ist und sicher dem einen und anderen Gesetz widerspricht?

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekommt Claus Kleber für die Moderation des heute-journals 480.000 Euro im Jahr! Ist Claus Kleber damit der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands?

Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.
Vielleicht verhindert die Röhre ja die Arbeitssuche? Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig. Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Es geht nicht um das Problem der Arbeitslosigkeit, welches hier auch gar nicht gelöst werden kann. Es soll sich auch niemand diskriminiert fühlen. Denn dick, dumm und gefräßig ist ein allgemeines Fernsehgesellschaftsproblem. So gesehen sollten sich die Arbeitslosen eingebunden fühlen mit dieser Diskussion und als ganz normale Bürger anerkannt.


Die Gedanken sind noch unfertig. Bitte berücksichtigen. Das sind nur Anhaltspunkte, sozusagen ein brain storm.

Ich bin nicht auf dem neuesten Stand und Teilweise uninformiert, deshalb ein bisschen Nachsicht.

Vor Hartz 4 zahlte jeder Arbeitslosenversicherung und nur wenn dieses Geld nicht ausreichte musste das durch den Bundeshaushalt ausgeglichen werden.

- Zur Erinnerung- Zu dieser Zeit wurden sehr viele Arbeitsämter Neu Gebaut ausschließlich mit dem Geld der Versicherten und wie jeder heute Sehen kann es wurde nicht Gespart, zum teil wurden es Paläste. Und nur wenige sahen die tiefere Bedeutung in - Sein eigenes Grab schaufeln - Voraus.

Alles wurde irgendwie umgemodelt bis keiner mehr verstand wie-wo-was aber alle Experten waren überzeugt das es seine Richtigkeit hat.

-Zur Erinnerung- Ex Arbeitsminister Blüm Verteidigte seine Versicherung ("Die Renten sind Sicher") erstmals mit dem Kommentar (Sinngemäß) Egal wie es sich weiterentwickelt, es ist immer genug da, es müsse nur entsprechend umgeschichtet und/oder verteilt werden, (darauf warten wir).

Mit Harz 4 kenne ich mich nicht aus deshalb der Anhang wo ich sehr nachdenklich werde und bitte euch über das von mir unterstrichene eure Meinung zu sagen.

Zu dem was Jan schrieb ist auch wichtig zu sehen, das durch Sanktionen der Staat sich durch Strafe aus den Sozialen Pflichten schleicht.

Schöne Feiertage wünsche ich allen   ;)    8)
 









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k
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Hallo obelix,da Du Dich,wie Du sagst,mit der Materie nicht auskennst,sind Deine unterstrichenen Erkenntnisse aber sehr gut und treffend.
Wer kann von H IV noch Rücklagen bilden?Was die Fallmanager angeht,kann man das sicher nicht pauschalisieren,aber die Meisten sind so überflüssig,wie der ÖRR.
Von einer vernünftigen Beratung,um wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen,kann keine Rede sein,denn diese sogenannten Beratungen,sind von vernünftig und sinnvoll,so weit voneinander entfernt,wie Erde und Mond.
Ich habe für meinen Sohn, mit diesen unfähigen Typen jahrelange Grabenkämpfe durch,die immer noch nicht beendet sind,denn der letzte Prozeß am Sozialgericht,steht noch aus,aber auch Diesen,wie alle anderen,werden wir gewinnen.


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koppi1947

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Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen rund 323.000 Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro monatlich aufstockende Hartz IV Leistungen.

Hartz 4 Haushalte 323.000 * 53 GEZ * 4 = 68.476.000 Euro

Bafög-Bezieher 386.000 * 53 GEZ * 4 = 81.832.000 Euro

In Summe 150.308.000 Euro

Im gesamten Jahr 2012 sind 1,025 Millionen Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher ausgesprochen worden, was schon zeigt, daß die Zahlen, welche ich oben verwende, nur ein Anhaltspunkt sein können. Manche bekommen vielleicht auch Wohngeld ohne aufstockende Leistung und können den Fernseher beantragen.

Was hier fehlt, ist der genaue statistische Schlüssel, damit ermittelt werden kann, wie viele Millionen Euro in den ÖRR Topf über staatliche Leistungen fließen.

Worauf ich hinaus will, daß die Diskussion auch auf ein anderes Fundament gestellt werden könnte. Gehört das Fernsehgucken tatsächlich zur Grundversorgung, oder ist es ein Luxusartikel, der nicht vom Staat finanziert werden sollte?

Praktisch finanziert sich der ÖRR zu einem gewaltigen Teil mit staatlichen Leistungen. Und die sollten erheblich höher liegen als die 150 Millionen Euro!

Vielleicht sollten die GEZ-Gegner mehr Druck machen diesbezüglich, daß der ÖRR seine Abhängigkeit von Sozialleistungen offenlegt? Die Sozialleistungen werden ja auch zweckentfremdet, was nicht im Sinne des Erfinders ist und sicher dem einen und anderen Gesetz widerspricht?

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekommt Claus Kleber für die Moderation des heute-journals 480.000 Euro im Jahr! Ist Claus Kleber damit der bestbezahlte Sozialhilfeempfänger Deutschlands?

Die Diskussion sollte meines Erachtens auch dahin gehend geführt werden, daß es den Beziehern von Hartz 4 freigestellt werden müßte, ob sie Fernsehen gucken wollen oder lieber die 200 Euro jährlich mehr in der Tasche haben.
Vielleicht verhindert die Röhre ja die Arbeitssuche? Bekannntermaßen macht Fernsehen dick, dumm und gefräßig. Und daß ein Interview mit Obama oder das Traumschiff für einen Arbeitslosen eine existentielle Relevanz haben und er der "Grundversorgung" bedarf wie dem täglich Brot, das möchte ich stark bezweifeln.

Es geht nicht um das Problem der Arbeitslosigkeit, welches hier auch gar nicht gelöst werden kann. Es soll sich auch niemand diskriminiert fühlen. Denn dick, dumm und gefräßig ist ein allgemeines Fernsehgesellschaftsproblem. So gesehen sollten sich die Arbeitslosen eingebunden fühlen mit dieser Diskussion und als ganz normale Bürger anerkannt.


Die Gedanken sind noch unfertig. Bitte berücksichtigen. Das sind nur Anhaltspunkte, sozusagen ein brain storm.



- Zur Erinnerung- Zu dieser Zeit wurden sehr viele Arbeitsämter Neu Gebaut ausschließlich mit dem Geld der Versicherten und wie jeder heute Sehen kann es wurde nicht Gespart, zum teil wurden es Paläste. Und nur wenige sahen die tiefere Bedeutung in - Sein eigenes Grab schaufeln - Voraus.


Blüm fragte in seiner letzten Bundestagsrede: "Wo wollen Sie denn noch kürzen?"


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Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[4]

"Alle interessierten Bürger" reduzieren den Kreis der Betroffenen auf "alle interessierten Bürger" ein.

Dies bedeutet, daß diejenigen Bürger, die nicht interessiert sind, auch nicht von der Grundversorgung betroffen sind. Aufmerksam sollte man den Begriff "Bürger" wahrnehmen. Die Quelle [4] ist sicherlich noch aus der Zeit vor 1990, so daß noch nicht die "Dienstleistungssprache" in der Literatur um sich gegriffen hat. Es sind also keine "Kunden" von der Grundversorgung betroffen.


Der Kreis "aller interessierten Bürger" wird nochmals um den Begriff "möglichst" erweitert.

Das bedeutet wiederum, daß nicht "alle interessierten Bürger" von der Grundversorgung betroffen sind, sondern ein kleinerer Kreis von Bürger, der allerdings auch 100 Prozent "aller interessierten Bürger" ausmachen kann.

Diese "interessierten Bürger" sollen "zu sozialen Bedingungen" grundversorgt werden.

Es ist somit nicht von den nichtinteressierten Bürger die Rede.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab es wesentlich mehr "nichtinteressierte Bürger" als heute.

Es gibt also keine Vollmacht, den "nichtinteressierten Bürger" grundzuversorgen.

Deshalb setzt Hagen Brandstätter (RBB-Verwaltungsdirektor) laut Protokoll des Abgeordnetenhauses an anderer Stelle an: An der Entbürokratisierung.

Die Entbürokratisierung ist ja nur eine Entbürokratisierung für die Verwaltung des RBB u.a. Für den "nichtinteressierten Bürger" ist die Entbürokratisierung eine Bürokratisierung.

Die Entbürokratisierung der ÖRR-Verwaltungen ist der Grund für die Pauschalisierung der "sozialen Bedingungen", was nach Aussagen Brandstätters laut der "Juristen" bei einem Versorgungsgrad mit Fernsehgeräten von 90 Prozent möglich sei. Deshalb spielt die Zahl 90 bei der ARD eventuell so eine große Rolle.

Die Zahl der "interessierten Bürger" spielt bei dieser Überlegung keine Rolle, da ja das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpflichtigkeit von Geräten bestätigt hat. Die Zahl der "interessierten Bürger" ist aber tatsächlich viel geringer, da die Zuschauerquote kontinuierlich zurückging. Es gibt also immer weniger "interessierte Bürger" als es sie sowieso schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Quelle [4] gab.

Da aber die Zahl der Geräte stieg, übertrug man die Zahl der Geräte auf die Zahl der angeblich "interessierten Bürger", obwohl der Gesetzgeber es aufgrund der bekannten Zuschauerquoten besser wußte.

Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3]

Das Element der "Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen" wird nicht näher beschrieben.

Aus "allen interessierten Bürger" läßt sich aber schließen, daß demjenigen Teil "der gesamten Bevölkerung" "Rundfunkprogramme" zur Verfügung gestellt werden soll, der daran "interessiert" ist. Dies kann theoretisch die "gesamte Bevölkerung" sein, wobei 10 Millionen (Kinder und Jugendliche) eigentlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu gehören sollten, da diese besonders zu schützen sind. Die Grundversorgung hat somit zumindest diesbezüglich eine Überversorgung zur Folge.

Berechnet man 10 Millionen von 80 Millionen prozentual, so kommt auf einen Prozentsatz von 12,5 Prozent der Bevölkerung, der nicht zu den "interessierten Bürgern" gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürger

100 % - 12,5 % = 87,5 %.

Also ist die Zahl der "interessierten Bürger" aufgrund der behaupteten Gleichheit mit der Geräteanzahl unter 90 %.

Diese Vorgehensweise ist insofern nachvollziehbar, als daß auch die gemeinsame Werbefirma von ARD und ZDF lediglich von 70 Millionen potentiellen Zuschauern ausgeht und nicht von 80 Millionen. Dennoch werden 90 Prozent behauptet.

Wenn man dann die Aussagen von Brandstätter heranzieht, wird auch deutlich, warum 90 Prozent behauptet werden: Man will die von den Juristen gesetzte Marke von 90 Prozent für die Pauschalisierung der Rundfunkgerätegebühr in Form des Rundfunkzwangsbeitrags mit Hilfe dieser Behauptung untermauern.

Aber es sind ja im Grunde genommen nicht nur die 10 Millionen Kinder und Jugendlichen, die aus den Kreis der "interessierten Bürger" herausfallen: Es kommen ja auch noch die Nichtfernsehgerätebesitzer hinzu. Und zu den "nichtinteressierten Bürger" gehört natürlich auch der Kreis dazu, die den ÖRR gar nicht anstellen.

Aber wie dem auch sei, gibt es auch für die Entbürokratisierung das Übermaßverbot, das dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit innewohnt.

Die Überlegung der Juristen rührt daher, daß im Bereich der Sozialpolitik Pauschalisierungen die Verwaltung entlasten sollen. Auch in der Steuerpolitik kennt man ein solches Vorgehen.

Dabei geht es jedoch entweder um Sozialleistungen - also Zahlungen des Staates an seinen Bürger/in - oder aber Pauschalisierung von Absetzbeträgen bei Steuerzahlungen, die passiv auf die Höhe der Steuerzahlungen wirken. Bei der Pauschalisierung des Rundfunkzwangsbeitrags geht es aber um eine aktive Zahlung des Bürgers an den "staatsfernen" Staat.
Die Pauschalisierung betrifft nicht nur den "interessierten Bürger", sondern auch den "nichtinteressierten Bürger". Der Grundrechtseingriff kann aber nur durch das "Interesse" des Bürgers begründet werden - so wie dies beispielsweise auch bei Stromzahlungen üblich ist. Zahlt man nicht, kann der Staat benutzt werden, um die Zahlung durchzusetzen. Diese Durchsetzung der Zahlung ist mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden. Kommt es zu keinem Stromverbrauch und ist der Zähler auf eigenen Wunsch demontiert worden, kommt es auch zu keinen solchen Grundrechtseinschränkungen.

Die Pauschalisierung führt somit zu einer unverhältnismäßigen Maßregelung, wenn "Nichtinteresse" existiert.


Der Gedanke der Pauschalisierung ist zumeist in der Sozialpolitik verbreitet. Somit ist es vielleicht von Interesse sich mit dem Begriff der Pauschalisierung auseinanderzusetzen. So ist unter dem Link http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=451 folgendes zu finden:
"Pauschalisierung

Pauschalisierung kann auf dreierlei Weise verstanden werden: 1. als ein Konzept aus der ökonomischen Allokationstheorie, 2. als eine Methode zur Zusammenfassung von Sachverhalten in der politischen und verwaltungsmäßigen Praxis und 3. als eine undifferenzierte Zuschreibung."

Das Schweizer Lexikon kann sich nichtstaatliche Leistungen pauschalisiert nicht vorstellen:
"Oftmals sind staatliche Leistungen an komplexe Sachverhalte gekoppelt, die in der Praxis vereinfacht werden müssen. Aus diesem Grund wird Pauschalisierung auch als Methode zur Zusammenfassung von Sachverhalten in der politischen und verwaltungsmäßigen Praxis verwendet. Konkret werden so genannte Pauschalen vor allem in der Finanzierung durch staatliche Organe verwendet. Ein Beispiel dafür sind die Kopfpauschalen der Bundessubventionen für Fachhochschulen anhand der Zahl eingeschriebener Studierender. Aber auch die in den SKOS-Richtlinien (SKOS: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) definierten Größen wie der Grundbedarf 1 für den Lebensunterhalt sind pauschalisierte Größen zwecks vereinfachter Handhabung und Vergleichbarmachung."
http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=451

Somit sind "staatsferne" Forderungen von der Pauschalisierungsidee nicht erfaßt. Somit stellt sich die Frage, warum man so verbissen diese Pauschalisierungsidee beim Fernsehen verfolgt. Ist dies erst ein Vorläufer für andere Entwicklungen?


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