Wie im Beitragstitel erwähnt, geht es mir um den zukünftigen AUTOAUFKLEBER von Gez-boykott.
Erster Beitrag:
...sollten wir auf Markenrechte beim Auto-Aufkleber achten. ...
Dieser hat eine andere Außenwirkung.
Selbstverständlich kannst du in den Texten die Sendernamen verwenden.
Gab es dazu tatsächlich Zweifel?
Ich hatte mich nicht eineindeutig ausgedrückt.
Mir ist schon bewusst, dass es um die AUTOAUFKLBER geht.
Und ja, man sollte - egal wo - auf Markenrechte achten.
Dennoch (vorbehaltlich einer Auskunft/ Recherche, die ich in den kommenden Tagen viell. einhole/ durchführe):
Die
"andere Außenwirkung" des
Aufklebers im Vergleich zu den
Texten *hier* ist
meines Erachtens nachrangig.Man muss (vorbehaltlich einer Widerlegung dieser "Logik")
öffentlich die Buchstaben/ Wortmarken - auch im Zusammenhang mit Aufklebern, Plakaten, o.ä. - verwenden dürfen.Sonst wäre ja *jegliche* öffentliche Kommunikation (einschl. Fakten, Berichte, Lob, Protest, ...) über *jegliche* Wortmarken justiziabel. Das kann ich mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen. Man dürfte ja demnach dann
nicht einmal Plakate schreiben à la
"kik ist und bleibt kik" oder
"Ich liebe ARD" oder
"ZDF ist mein Abendprogramm" *Das* sollte der Kern meiner Aussage gewesen sein.
Wortmarken/ Bildmarken & Co. dienen meinem Verständnis nach vor allem dem
Schutz *davor*, dass diese im
Geschäftsverkehr(?)
"missbräuchlich" verwendet werden, d.h. dass sich ein
Unternehmen (hier insbesondere - aber mglw. nicht ausschließlich -
Medienunternehmen) z.B.
nicht ebenfalls abgekürzt ARD oder ZDF benennen dürfte, weil damit
u.a. Marktanteile abgegriffen werden könnten, etc.
So, da das aber alles juristisch-laienhafte (="normal-menschliche") Denke ist, höre ich jetzt einfach auf, weiter zu spekulieren und hoffe, demnächst evtl. mit verbindlicheren Auskünften dienen zu können bzw. dass sich hier noch jemand findet, der direkt helfen oder diese Recherche übernehmen kann, da ich momentan verstärkt an einigen anderen Stellen des Boykotts intensiv involviert bin.
Danke