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Autor Thema: Gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ZEITUNG?????  (Gelesen 9459 mal)

b
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Es stört uns doch nicht, dass es selbstverständlich KEINE gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ZEITUNGEN gibt? Oder habe ich da etwas übersehen? Ein demokratischer Staat braucht keine "zentralen" oder "staatlichen" Informationsorgane. Wo ist der Unterschied zwischen einer Zeitung und einem Radiosender?

Wäre interessant, Eure Meinungen dazu zu hören...


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo,

https://arte-magazin.de/

es gibt zumindest schon mal eine zwangsgebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Zeitschrift. Obwohl über Zwangsgebühren hergestellt, würden die unfreiwilligen Bezahler sie nur erst gegen ein nochmaliges Entgelt dann auch bekommen...

bdush, Du bringst mich gerade auf den Gedanken:
Eine zwangsgebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Zeitschrift sollte den Bezahlern doch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (?)
(, wenn sie sie denn überhaupt lesen wollen...)

Das ist doch so, als würde der örR wie jetzt den Zwangsbeitrag einziehen und sein öffentl.-rechtl.-Programm dann nochmals separat kostenpflichtig verschlüsseln?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2013, 01:01 von unGEZahlt«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zum nicht nachvollziehbaren Unterschied:
- "Pressefreiheit" nicht unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung
- "Rundfunkfreiheit" unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung
wurde u.a. hier diskutiert:

"Rundfunkgerätegebühr - warum aufgegeben?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5355.msg40891.html#msg40891

Es geht bei der "Rundfunkfreiheit" wortwörtlich um "die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film". Sie "werden gewährleistet".
Im Sprachumgang wird dann vom Bundesverfassungsgericht dieser Passus als Rundfunkfreiheit tituliert. Der Begriff "Rundfunkfreiheit" als solcher ist nicht im Grundgesetz untergebracht. Dementsprechend taucht auch nicht die Wertigkeit im Grundgesetz auf, mit der das Bundesverfassungsgericht die "Rundfunkfreiheit" belegt hat.
Diese Wertigkeit ist vom Bundesverfassungsgericht "entwickelt" worden.
[...]
Es ist eine widersprüchliche Wertigkeitsbelegung, wenn man sich den ganzen Satz, aus dem diese Wertigkeitsbelegung herausgezogen wurde, ansieht:
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Dies bedeutet im Klartext, durch eine Zweiteilung der Bewertung sind zwei Objekte mit jeweils unterschiedlichen Wertigkeitsbelegungen entstanden:
Zum einen wurde die
- Pressefreiheit nicht unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung gestellt,
zum anderen wurde die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung gestellt.
Der Grund für die Zweiteilung ist nicht erkennbar.
Das Gericht stellt den Begriff "Rundfunkfreiheit" der "Pressefreiheit" des Grundgesetztextes gegenüber.
Er ist ein selbstentwickelter Begriff des Bundesverfassungsgerichts.
Was aber da nicht steht, aber vom BVerfG mit zweifelhaften Argumenten erfunden wurde, ist ein Subventionszwang.
Das ging eigentlich solange gut, wie die Zahlungspflicht an ein Gerät gebunden wurde. Verzichtet man auf ein Gerät, hat man auch nichts mit dem Subventionszwang zu tun.
Jetzt geht es aber um mehr: Man kümmert sich nicht mehr um das Gerät, sondern belegt die Person mit dem Subventionszwang, indem sein Alltag als Bewertungsgrundlage des Subventionszwangs genommen wird: Sein Alltagsverbleib in Form des Wohnens.
Dann sollte Rundfunk und Zeitungen gratis sein, von niemandem bezahlt, aus der Sicht unserer Informationsfreiheit.
Durch die Zweiteilung in der Wertigkeit der beiden seitens des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Totalitarismus bei der Bevorzugung des einen, kommt es nicht nur zu einem Subventionszwangs des einen, sondern auch zur politisch gewollten Benachteiligung des anderen durch ökonomische Ausgrenzung.
[...]

Täusche ich mich, oder habt Ihr hier gerade essenzielle Klagegründe destilliert?
Eure Analysen sind mitnichten zu verachten!
Ich jedenfalls werde das nach Möglichkeit mit einfließen lassen.
Danke!!!




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Die Themen
- "unabhängiger" öffentlich-rechtlicher Rundfunk vs. "abhängige" (private) Presse sowie
- Historie der Idee eines "unabhängig" finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks


und das
Fazit, dass es heutzutage
(spätestens seit Beginn des dualen Rundfunksystems 1984 http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Rundfunksystem)
- genauso wenig eines (kollektiv zwangsfinanzierten)
  "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" bedarf
- wie es in der Vergangenheit/ Gegenwart und Zukunft einer (kollektiv zwangsfinanzierten)
  "öffentlich-rechtlichen Presse" oder (kollektiv zwangsfinanzierter)
  "öffentlich-rechtlicher Internetpräsenzen" bedarf,


werden auch hier thematisiert:

"Wozu brauchen wir einen gebührenfinanzierten Rundfunk? (Meinungen)"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5302.msg40139.html#msg40139

"Weil Angebote im Internet privat initiiert und damit nicht unabhängig sind.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Gesetzen, die den Staat dazu verpflichten, einen freien und unabhängigen Rundfunk zur Verfügung zu stellen. Und das geht nur, wenn sichergestellt ist, dass die Finanzierung nicht von privaten, wirtschaftlichen oder parteilichen Interessen abhängig ist. Sieht man sich die deutsche Geschichte an, weiß man auch, warum diese Gesetze entstanden sind."

[...] Es waren es nicht die privaten Medien, sondern der Staatsfunk, der damals zum Unheil beigetragen hat.

[...] Staatsfunk ist der ÖRR nicht. Aber Parteienfunk schon.

Dein Argument ist auch deshalb unsinnig, weil man dann auch öffentlich rechtliche Printmedien bräuchte. Hier gibt es nur private (und massiv kommerzielle) Interessen - die sich aber aufgrund der Vielfalt ergänzen.

Niemand verlangt, dass sich ein Anbieter von Informationen völlig unparteiisch verhält. Der Spiegel wird eher nicht die Standpunkte der Arbeitgeber vertreten. Genausowenig wie die Wirtschaftswoche sich den Anliegen der Gewerkschaften annimmt. Der Mix macht ‘s.

Es gibt nur dann ein Problem, wenn die Gefahr einer Konzentration besteht. Diese Gefahr besteht bei den Printmedien nicht. Und beim Internet schon zweimal nicht. Dazu kommt noch die Verlinkung und darüber hinaus gibt es auch noch andere Suchmaschinen als Google.

Wirklich unabhängige Vielfalt findest Du deshalb definitiv nur im Internet. Dieses Forum hast Du ja auch gefunden - und ich kann mir nicht vorstellen, dass Dich ARD oder ZDF auf diese Seiten hier hingewiesen haben. Es sei denn, Du bist dienstlich hier...

Und falls Du es noch nicht mitbekommen haben solltest. ARD & ZDF nehmen sich die Freiheit, unliebsame Kommentare kurzerhand zu löschen (hier im Forum mehrfach dokumentiert), von den Versuchen unliebsame Personen (massiv) abzumahnen mal ganz zu schweigen.
Das sind Todsünden für eine Institution, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Meinungsvielfalt zu sichern.

[...] milliardenschwerer Medienkonzern [...] gesetzliche Auftrag ist nur der Vorwand ihren kommerziellen Interessen mehr oder weniger ungehemmt nachzugehen.


Mein Verständnis der "Historie":

Zum Entstehungsbeginn gab es [neben der Presse] *nur* öffentlichen Rundfunk [also keinen privaten] - aufgrund der damit verbundenen schieren Kosten, evtl. auch Fernmeldehoheit, etc.

Damit dieser als einziges [öffentliches] Massen[-Funk-]medium nicht (wieder) zum Propagandainstrument wird, wurde eine "staatsferne" Finanzierung etabliert - selbstverständlich nur für *Geräteinhaber*, welche zwangsläufig *nur* Nutzer des *öffentlichen* Rundfunks sein konnten, da dieser ja der einzig verfügbare war.

Spätestens mit der Etablierung des "dualen Systems" d.h. zusätzlicher Privat-Sender war ein
an den lediglichen Gerätebesitz anknüpfendes Finanzierungssystem eigentlich obsolet, denn
a) man konnte ab da auch nur "Nutzer der Privaten" sein und
b) die Vielfalt war damit bereits gesichert (ähnlich der *nie* angetasteten Printmedien)
    > die Gefahr des einseitigen Missbrauchs als Propaganda-Instrument war damit schon gebannt.


Das Finanzierungsmodell hätte - aus heutiger Sicht - eigentlich schon da reformiert werden können/ müssen.
Allerdings war es mit den technischen Möglichkeiten noch nicht weit her - und die "Wahrung der ersten Besitzstände" hatte wohl schon um sich gegriffen...

Es ging historisch *nie* darum,
den Bürger mit "freier, unabhängiger Berichterstattung" zu (zwangs-)"versorgen",
sondern lediglich darum,
eine Verselbständigung, ja Instrumentalisierung des Mediums nach bester Möglichkeit zu *verhindern*

...und auch das ist offensichtlich nicht gelungen!

Es leitet sich daraus jedenfalls
- *weder* der Status eines durch die Allgemeinheit zu finanzierenden "Allgemeinguts" (Steuer)
- *noch* eine anders geartete *nutzungsunabhängige* Finanzierung (Gebühren/ Beitrag) ab!


Aus diesen Gründen lehne ich auch jegliche *nutzungsunabhängige* Gebühren-, Beitrags- oder Steuerfinanzierung insbesondere des TV-Sektors grundlegend ab!

Jegliche Beschwichtigungen, dass ARD-ZDF-GEZ doch genau dafür da sind, "unabhängig" und "umfassend" zu "informieren" und einen "Bildungsauftrag hätten" und so ... und "ja, und dass die Realität ja leider nicht ganz so ist", "das aber auf einem anderen Blatt steht" --- das alles verkümmert da zum *NICHTS* - völlig *irrelevant*:
Alles völlig wurscht-piep-egal!!!

Denn:
1. Eine nutzungsunabhängige Allgemein-Finanzierung ist historisch eben *nicht* begründet!
2. Da mittlerweile die Technologien zur Verfügung stehen, steht einer wirklich *zeitgemäßen* (um diesen Begriff mal analog der Kampagnen-Sprüche von ARD-ZDF-GEZ zu "strapazieren" - nur eben in seiner tatsächlichen Bedeutung!!!) *nutzungsabhängigen* Abrechnung *überhaupt gar nichts im Wege*
...außer natürlich den Profiteuren, Besitzstandswahrern und der um ihr Präsentationsmedium bangenden Politik.


Ich Danke Euch allen, die Ihr mir mit Euren Argumentationen diese zumindest für mich so helle und klare Herleitung abgerungen habt :)

Ich danke diesem feed, - äh , troll - ähm - trott - äh thread :)

Gute Nacht!


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www.rundfunk-frei.de

R
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...
Das ist doch so, als würde der örR wie jetzt den Zwangsbeitrag einziehen und sein öffentl.-rechtl.-Programm dann nochmals separat kostenpflichtig verschlüsseln?

Ist das nicht schon so mit der HDTV-Qualität der ÖR Digitalkanäle wie NEO, KULTUR usw? Wie sieht es denn konkret aus, wenn ich in einem Haus wohne, dass nicht über eine Satellitenschüssel verfügt. Sei es, weil der Eigentümer ein solches Monstrum ablehnt und das Haus über Kabel entsprechend versorgt wird oder aus Denkmalschutzgründen die Montage einer derartigen Antenne nicht erlaubt ist aber auch bereits in dem Fall das Kabel im Haus liegt.

Falls ich  auch die bereits beitragsfinanzierte HDTV-Qualität empfangen möchte, bin ich doch gezwungen, über einen Anbieter wie unitymedia oder wie auch immer die heißen mögen, ein Zusatzpaket zu buchen, oder?



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
ich bekomme hier im Ort immer zwei Blätter, vermutlich finanziert aus Steuergeldern, was aber nicht sein muss, denn darin ist haufenweise Werbung. die kostet ja auch Geld und entlastet sicher die Steuerzahler.
ist aber nur eine Vermutung wie diese Zeitungen finanziert werden und sie kommen nur einmal die Woche glaube ich.
landet eh im Altpapier.
eine davon heisst Hallo
die andere weiss ich gerade nicht.
Auslieferung innerhalb von München


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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schildzilla, das sind Anzeigenblätter, die sich ausschließlich durch Werbung finanzieren.

Kannst Du umgehen, wenn Du am Briefkasten einen Aufkleber "Keine Werbung bitte!" befestigst, entlastet das Altpapier ;-)


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bringt nur nix, die werfen es nicht in den Briefkasten, sondern in oder vor den Hausgang.
normale Werbung bekomme ich kaum noch wegen dem Aufkleber


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Das wird behandelt wie Hausfriedensbruch. Du kannst bei den Verlagen anrufen und Dir das verbitten. Und gleich mit Klage drohen, wenn sie das nicht unterlassen. Mail oder Brief wäre noch besser. Verweise auf den Aufkleber.


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schildzilla, das sind Anzeigenblätter, die sich ausschließlich durch Werbung finanzieren.

Kannst Du umgehen, wenn Du am Briefkasten einen Aufkleber "Keine Werbung bitte!" befestigst, entlastet das Altpapier ;-)

Das genügt leider nicht. "Keine Werbung, keine Zeitung, keine Wurfsendung" steht bei mir, und trotzdem musste ich kämpfen, damit die "Deutsche Post" aufhört, meinen Briefkasten mit der "Berliner Morgenpost Wochenendextra" zuzumüllen.

Da hat die Post die eigenen AGB verletzt: man hat das Recht, Post abzulehnen. Das gilt aber nicht für die förmliche Zustellung. Man muss also klar machen, dass man diese Sendung nicht annehmen will. Sie betrachten sich selbst nicht als Werbung, sondern Anbieter von Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur, Beratung, Fischeinwicklungspapier, ...


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Das wird behandelt wie Hausfriedensbruch. Du kannst bei den Verlagen anrufen und Dir das verbitten. Und gleich mit Klage drohen, wenn sie das nicht unterlassen. Mail oder Brief wäre noch besser. Verweise auf den Aufkleber.

Sophia, deswegen hatte ich das ja noch geschrieben. Es ist egal, als was die sich betrachten. Man kann sich gegen solche Blätter, die einem einfach vor die Haustür oder in den Briefkasten geknallt werden, durchaus wehren. Erfolgreich durchgezogen.


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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5439.0.html

Auch zum Auskleiden des Biomülleimers sind Wochenblätter gut geeignet,
für mich jedenfalls ein prima Küchenhelfer.


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b
  • Beiträge: 7
Herzlichen Dank an alle schon mal.

Also, was wir hier machen, ist eine Festellung einer Ungerechtigkeit. Kann man denn etwas unternehmen? Z.B. scheint mir die rechtliche Situation um diese Bundesverfassungsgericht-Entscheidung doch ziemlich angreifbar zu sein:

[...] Immerhin steht die Rundfunkfreiheit als solche gar nicht im Grundgesetz, sondern ist lediglich aus der Institution Bundesverfassungsgericht - also von den Richtern selbst - heraus entwickelt worden. Weder der Bundesrat noch der Bundestag haben eine solche Rundfunkfreiheit als solche im Grundgesetz fixiert. [...]

Doch, Rundfunkfreiheit, also Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, steht im Grundgesetz, sieh mal:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html


Es geht bei der "Rundfunkfreiheit" wortwörtlich um "die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film". Sie "werden gewährleistet".

Im Sprachumgang wird dann vom Bundesverfassungsgericht dieser Passus als Rundfunkfreiheit tituliert. Der Begriff "Rundfunkfreiheit" als solcher ist nicht im Grundgesetz untergebracht. Dementsprechend taucht auch nicht die Wertigkeit im Grundgesetz auf, mit der das Bundesverfassungsgericht die "Rundfunkfreiheit" belegt hat.

Diese Wertigkeit ist vom Bundesverfassungsgericht "entwickelt" worden.

Und diese Wertigkeit wurde nie vom Gesetzgeber mit Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag bestätigt worden.

Dies bedeutet, daß das Bundesverfassungsgericht nie vom Gesetzgeber in Hinblick auf die Wertigkeitsbelegung des Begriffs "Rundfunkfreiheit" entlastet wurde.

Damit ist der Begriff der "Rundfunkfreiheit" eine Eigenkreation des Bundesverfassungsgerichts. Und diese hat das Bundesverfassungsgericht selbst zu verantworten.

Es ist eine widersprüchliche Wertigkeitsbelegung, wenn man sich den ganzen Satz, aus dem diese Wertigkeitsbelegung herausgezogen wurde, ansieht:

"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

Dies bedeutet im Klartext, durch eine Zweiteilung der Bewertung sind zwei Objekte mit jeweils unterschiedlichen Wertigkeitsbelegungen entstanden:

Zum einen wurde die Pressefreiheit nicht unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung gestellt, zum anderen wurde die Freiheiit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film unter dem Schutz einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung gestellt.

Der Grund für die Zweiteilung ist nicht erkennbar.

Das Gericht stellt den Begriff "Rundfunkfreiheit" der "Pressefreiheit" des Grundgesetztextes gegenüber.

Er ist ein selbstentwickelter Begriff des Bundesverfassungsgerichts.


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Das Thema hatten wir an anderer Stelle schon und ist ziemlich aktuell:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423.html

Die Argumente sind immer gleich, private Medien wären abhängig, staatliche Medien ähm. Entschuldigung, öffentliche rechtliche Medien jedoch unabhängig und könnten objektiv berichten.

Ich möchte nicht den Teufel heraufbeschwören, aber mit solchen Argumenten wird die Gleichschaltung der Medien vorbereitet.

Die öffentlich-rechtlichen übernehmen dann die seriösen Blätter wie Spiegel, Süddeutsche bis zur FAZ und für die privatwirtschaflichen bleibt dann noch die kleine Nische kommerzieller Sensationsjournalismus, wie das ja im Fernsehen seit Jahren schon vorgeführt wird.

Und dann können die Befürworter wieder mit Recht sagen: "Vergleicht doch mal Arte mit RTL 2 oder: vergleicht den öffentlich-rechtlichen Spiegel mit der Bildzeitung. Das sind doch Unterschiede, natürlich brauchen wir die ÖRR." usw.

Ich sage mal, wir haben jetzt noch die Chance etwas gegen diese Machenschaften der Parteien zu unternehmen, denn nach den Printmedien ist das Internet dran. Dann gibt es öffentliche-rechtliche Diskussionforen und private Foren werden verboten, weil die ja abhängig sein könnten...


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Bernd

Also die SPD hat eine Verlagsgesellschaft   http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft

Marc Jan Eumann ist selber von der SPD. Hannelore Kraft ist auch von der SPD und findet es gut. Den Rest kann man sich denken. Amigo Jobs gibt es auch bei anderen Parteien wie es z. B. bei der CSU bekannt wurde. Jobs für Ehemänner, Ehefrauen und für die Kinder auch. Fehlen noch die Haustiere. Ein Papagei könnte dann die Reden halten. Der Hund holt das Papier uws. EU-Parlamentarier vergeben übrigens auch Jobs an Familienmitgliedern. Dort bezahlt man sogar Witwen einen Fahrstuhl für den Weinkeller.

Das Sytem wird immer Fetter und das Geld wird knapper. Letzteres kann man durch Erhöhungen wieder ausgleichen.

Ich selber betrachte den Weltraum als freundlicheren Lebensraum als die Erde selber. Auf der Erde wird man Abgezockt wo es nur geht und wenn das nicht reicht wird man enteignet (Zypern). Außer den Insidern die schaffen es ihr Vermögen zu retten. Wird es bekannt gibt es einen Aufschrei und das war es dann auch. Schade das die Raumfahrt noch nicht soweit entwickelt ist das man sich auf einen entfernten Planeten absetzten kann. Keine Gez und keine Volksverräter.


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