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Autor Thema: Wortprotokoll Abgeordnetenhaus Berlin und RBB  (Gelesen 5919 mal)

B
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Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"
Nein, nicht hin zu den Geräten, sondern hin zur tatsächlichen Teilnahme am Rundfunk.
Ich meinte es symbolisch, denn es gibt eine ausreichende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darüber, wie auf der alten Webseite erkennbar war.


Die Politik geht den Weg des ÖRR mit, obwohl ja in einem Fachartikel von dem wohnungsbasierten Gebührenmodell als denkbar schlechtester Weg abgeraten worden war. Damit zeigt sich, daß die Politik in der Hand des ÖRR ist und es dem ÖRR tatsächlich um einen Wechsel geht.

Dieser Wechsel hat totalitäre Züge, die man mittels der Medienmacht zu kaschieren hofft.

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

Rundfunk gilt als allgemein zugänglich, und es wird künstlich noch allgemein zugängänglicher gemacht, durch Wasser, Land und Luft, oral, subkutan, intramuskulär, intravenös und anal.

Ja, der ÖRR als Zäpfchen.

Aber gerade das stimmt nicht. Der terristrische Empfang des DVB-T ist nicht überall möglich. Man braucht nur ein großes Stahlgerippe in der Nähe haben und schon sind mindestens fünfzig Prozent des DVB-T-Signals gestört. Damit kann es nicht wieder zu einem geordneten Signal zusammengesetzt werden.

Überträgt man die alte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Gerätegebühr auf die Medienkonvergenz kann dies heißen: Codierung. Es ist aber auch die Übernahme der französischen Methodik denkbar: Regelung beim Gerätekauf.

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"


Laut GG dürfen sie uns nicht hindern, uns mit allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Deswegen wird wahrscheinlich darauf bestanden, dass allein das Empfangen-Können die Fälligkeit der Abgabe auslöst, und nicht der tatsächliche Gebrauch.
Ich habe in diesem Forum vor kurzem irgendwo gelesen, daß bisher noch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurde, ob die negative Informationsfreiheit ebenfalls eine "Rundfunkzwangsbeitragspflichtigkeit" auslöst.

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

Deswegen halte ich eine klare und gerechte Definition der Teilnahme am Rundfunk für nötig.
Das ist auch meine Meinung. Die Frage ist, wer für diese klare und gerechte Definition sorgt.

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

 Die Teilnahme kann nur Freiwillig sein, und nicht, weil die Anstalten uns empfangsfähig machen.

Deshalb ist die Rechtmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen.


Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

 Teilnahme am Rundfunk im Internet nur mit Anmeldung und Verschlüsselung.

Es gibt eben auch die französische Methode

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

Die Geräte abhängige Abgabe war in Ordnung, solange der Zweck des Gerätes der Rundfunkempfang ist.


Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur geräteabhängigen Abgabe ist bereits vorhanden.

Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"

Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"

(...), solange der Zweck des Gerätes der Rundfunkempfang ist.


Das ist ein zusätzlicher Punkt, der in Zusammenhang mit der Medienkonvergenz entstanden ist. Wenn fünfzig Prozent der Bevölkerung ein Smart-Phone besitzt, dann ist dies für fünfzig Prozent der Bevölkerung von Relevanz. Diese fünfzig Prozent schädigen ihre Gesundheit. Dies finde ich nicht gut, aber dagegen kann ich wenig ausrichten.

Ich halte es aber für ein Unding, ein Gerät mit einer Person gleichzusetzen, wie dies der ÖRR anstrebt. Dieser Ansatz ist ein transhumanistischer Ansatz.

Ich erinnere mich noch sehr gut, als ich bei der Deutschen Bundesbank eine Einzahlung tätigen wollte und die dortige Mitarbeiterin gar nicht meine Anschrift, sondern meine Handy-Nummer wissen wollte. Da ich ihr gar keine Handy-Nummer geben konnte, war sie damals äußerst irritiert. Sie mußte sich mit meiner Anschrift begnügen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es gerichtlich möglich ist, eine Codierung des Zugangs durchzusetzen. Damit habe ich mich nicht beschäftigt.

Für den gesunden Menschenverstand ist eine Codierung der vernünftigste Weg, das Problem zu lösen.

Aber es geht nicht um den gesunden Menschenverstand und es geht auch nicht um Vernunft.

Es geht um Interessen und Politik.

Die Interessen entsprechen dem gesunden Menschenverstand einzelner, aber nicht dem gesunden Menschenverstand der Gemeinschaft.

Und die Vernunft ist dem Profitinteresse zukünftiger Entwicklungsakteure ausgesetzt.

Somit bleibt nach meinem Dafürhalten nur eine Trennung von Gerät und Person als Ziel. Alles andere ist zu groß für mich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2013, 12:29 von Bedrängter«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
In dieser Veranstaltung wurde das schnüffeln abgelehnt,was wird mit diesen Personen?
Hier nochmals der Text:
Zweiter Punkt: Was machen die ehemaligen Gebühr
enbeauftragten? – Dazu ist es wichtig zu
wissen, dass das keine Festangestellten des
öffentlich-rechtlichen
Rundfunks waren, sondern
das waren selbstständige Unternehmer, die au
f freiberuflicher Basis nach einem Provisions-
system – das war einer der großen Kritikpunkte
– gearbeitet haben. Die arbeiten nicht mehr
für uns. Es gibt vielleicht den einen oder die
andere – das kann ich nicht ausschließen –, die
diesen Vorortservice, den ich vo
rhin angesprochen habe, im ni
cht privaten Bereich – denn da
gib es starken Informationsbedarf, den wir mit
unseren relativ überschau
baren Kapazitäten in
den Beitragsserviceabteilungen ni
cht bedienen können
– übernimmt, aber nicht mehr – das ist
ganz wichtig – auf Provisionsbasis, sondern
das wird dann pro Besuch o. Ä. bezahlt

Also nicht nur Datenabgleich,die Schnüffelei geht weiter.
Ohne einen großen Volksaufstand,werden wir dieses Problem nicht lösen,es gibt zu viele Fronten,an denen wir etwas unternehmen müssten.Das System stinkt vom Kopfe bis zum Schwanze.


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  • IP logged
koppi1947

B
  • Beiträge: 481
In dieser Veranstaltung wurde das schnüffeln abgelehnt,was wird mit diesen Personen?
Hier nochmals der Text:
Zweiter Punkt: Was machen die ehemaligen Gebühr
enbeauftragten? – Dazu ist es wichtig zu
wissen, dass das keine Festangestellten des
öffentlich-rechtlichen
Rundfunks waren, sondern
das waren selbstständige Unternehmer, die au
f freiberuflicher Basis nach einem Provisions-
system – das war einer der großen Kritikpunkte
– gearbeitet haben. Die arbeiten nicht mehr
für uns. Es gibt vielleicht den einen oder die
andere – das kann ich nicht ausschließen –, die
diesen Vorortservice, den ich vo
rhin angesprochen habe, im ni
cht privaten Bereich – denn da
gib es starken Informationsbedarf, den wir mit
unseren relativ überschau
baren Kapazitäten in
den Beitragsserviceabteilungen ni
cht bedienen können
– übernimmt, aber nicht mehr – das ist
ganz wichtig – auf Provisionsbasis, sondern
das wird dann pro Besuch o. Ä. bezahlt

Also nicht nur Datenabgleich,die Schnüffelei geht weiter.
Ohne einen großen Volksaufstand,werden wir dieses Problem nicht lösen,es gibt zu viele Fronten,an denen wir etwas unternehmen müssten.Das System stinkt vom Kopfe bis zum Schwanze.

Dazu hat der Hagen Brandstäter auf Seite 25 oder 26 des Protokolls auch etwas im Abgeordnetenhaus gesagt.


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