Man sollte sich den Urteilsspruch des BVerfGs zum ESM in Erinnerung rufen. Die Urteilsbegründung zu lesen, ist nicht jedermanns Sache, daher: der ESM ist vom BVerfG bestätigt worden.
Andreas Vosskuhle fiel dann auch Freud zum Opfer und bezeichnete die Anträge der Kläger beim Urteilsspruch als überwiegend "begründet". Korrigierite sich aber mit rotem Kopf.
Als Anwälte für eine Klage gegen den Beitragsservice kommen Fachanwältee für Verwaltungsrecht in Frage. Jetzt kommt es wohl drauf an, was der Inhalt der Klage ist. Wenn die Verfassungsmäßigkeit des neuen Beitrags angezweifelt werden solle, dann werden die Fachanwälte die Klageschrift womöglich gar nicht übernehmen. Wenn doch, dann könnte die Klage auch abgeschmettert werden. Vielleicht täusche ich mich.
Fachanwälte kosten Geld. Da sollte man sehr genau prüfen, ob der Weg gangbar ist und man nicht unnötige Ausgaben fabriziert.
Anwälte allgemein raten oft zum Klagen. Sie hantieren mit Quoten und guten Aussichten. Verliert man doch, verliert man alleine, denn dem Anwalt spült ein verlorener Prozeß dasselbe Geld in die Kasse wie ein gewonnener.