Autor Thema: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag  (Gelesen 11055 mal)

jetzt_reicht_es

  • Gast

...nur mal so zur Info, um nicht unnötige Angst zu schüren vor "entgleitenden Anwaltskosten"!!!


und das ist nicht zu unterschätzen!
Ich hatte mal so ein OWI Fall mit Anwalt (weil ich nichts riskieren wollte).
Da sind Gerichts-, Anwaldsgebühr, Zeugengeld und Geld für Gutachter usw. einiges zusammen gekommen und das war nur erste Instanz. In der zweiten Instanz bin ich freigesprochen worden und Papastaat dürfte alles bezahlen. Es war mir trotzdem mulmig zusehen was da alles wegen so einen banalen Fall alles zusammen kommt, wobei ich insbesondere die Anwaltskosten sogar vorschießen müsste. Wenn ich die zweite Instanz verloren hätten, hätte ich außer Bußgeld von 300 EUR um die 8000 EUR zahlen müssen. Verglichen mit dem lächerlichen Bußgeld vom rund 300 EUR und 60 EUR Gerichtsgebühr ist es kein Verhältnis!

Deshalb sollte man sich einen Gerichtsgang immer genau VORHER überlegen und auch entscheiden mit oder ohne Anwalt. Von heutiger Sicht aus gesehen, würde ich so einen Fall immer bezahlen (auch wenn ich unschuldig bin wie es der Fall war), wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe, denn das Kostenrisiko ist viel zu groß. Und das wissen auch die Behörden und spielen deshalb mit Geld des Bürgers!


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Offline Seremon

  • Beiträge: 41
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht

Was bist Du von Beruf? Einbrecher?



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Offline schildzilla

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Vielleicht Rundfunkgebührenbeauftragter? :)


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

Offline Seremon

  • Beiträge: 41
Man sollte sich den Urteilsspruch des BVerfGs zum ESM in Erinnerung rufen. Die Urteilsbegründung zu lesen, ist nicht jedermanns Sache, daher: der ESM ist vom BVerfG bestätigt worden.
Andreas Vosskuhle fiel dann auch Freud zum Opfer und bezeichnete die Anträge der Kläger beim Urteilsspruch als überwiegend "begründet".  Korrigierite sich aber mit rotem Kopf.

Als Anwälte für eine Klage gegen den Beitragsservice kommen Fachanwältee für Verwaltungsrecht in Frage. Jetzt kommt es wohl drauf an, was der Inhalt der Klage ist. Wenn die Verfassungsmäßigkeit des neuen Beitrags angezweifelt werden solle, dann werden die Fachanwälte die Klageschrift womöglich gar nicht übernehmen. Wenn doch, dann könnte die Klage auch abgeschmettert werden. Vielleicht täusche ich mich.
Fachanwälte kosten Geld. Da sollte man sehr genau prüfen, ob der Weg gangbar ist und man nicht unnötige Ausgaben fabriziert.

Anwälte allgemein raten oft zum Klagen. Sie hantieren mit Quoten und guten Aussichten. Verliert man doch, verliert man alleine, denn dem Anwalt spült ein verlorener Prozeß dasselbe Geld in die Kasse wie ein gewonnener.











 



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« Letzte Änderung: 20. Juni 2013, 16:06 von Seremon »

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