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Autor Thema: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.  (Gelesen 3602 mal)

s

six2seven

Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
Autor: 06. Februar 2013, 09:28
Hallo,
anhängend mein Schreiben an die Intendanz des ÖRR.

Guten Tag,

mein Einspruch gegen die Zwangsgebühr wurde, gez. von einer Fr. Möbius – Beitragsservice-
im Januar abgelehnt.
Nun müsste ich weiterhin mit knapper Rente, Programme finanzieren, die  nicht meine Zustimmung finden.
Die Form und Darbietung der ÖR hatte in den Anfangsjahren des –fernsehens-  noch eine Berechtigung, zumal die Auswahl an Mitbewerbern fehlte.
Die Zeiten haben sich geändert, das Angebot der ÖR kann nicht Schritt halten und erscheint heute altväterlicher und dummdreister denn je.
Wenn ich die geschminkten Vorlesekasper hinter Ihrem Pult die Nachrichten verlesen sehe,
fühle ich mich nicht ernst genommen.
Wenn ich die - zusammengenudelten Unterhaltungsangebote – mit den immer gleichen Akteuren sehe, unterstelle ich,  dass sich der ÖR in Seinem eigenen Universum, ohne Sicht auf die Aktualität, immer mehr verwurstelt.
Über 50 Jahre Beitragszahlung sind genug, ich sehe meine Pflicht dem ÖR gegenüber, seit den 60er Jahren mehr als erfüllt.
Ich habe das sorgenfreie Leben aller Profiteure dieser Institution mitfinanziert,  dazu gehören astronomische Gehälter für Aufsichtsrat – Vorstandsvorsitzende-  und sonstige Worthülsen-Posten- Inhaber, Millionengagen für Jahrmarktsakteure, die ganz entrüstet auf Kritik aus der Szene reagieren wenn man Ihnen Drittklassigkeit bescheinigt.
Ich bin bedient.
Bei meiner geringen Rente bin ich gezwungen jeden Cent 2x umzudrehen, ich weiß was Sparen heißt,  jetzt fangen Sie mal damit an.

Guten Tag



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V
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Re: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
#1: 06. Februar 2013, 10:00
Großartig - Danke!

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TEST ** UMFRAGE: Wie boykottieren Sie den Rundfunkbeitrag? ** NUR TEST
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4690.0.html


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Re: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
#2: 07. Februar 2013, 00:34
@six2seven
Richtig so! Immer druff uff die Kumpanen!!
Und gut auch, so frei von der Leber weg - ohne Blatt vorm Mund und ohne Höflichkeitsverrenkungen denen mal die die unverblümte eigene Meinung zu geigen.
Die haben *nichts* aber auch *gar nichts* anderes verdient!
Danke für Deine Iinitiative!
Weiter so!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Pit

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Re: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
#3: 07. Februar 2013, 18:05
Ihre Meinung in allen Ehren, aber: sollte es zu einer Zivilklage kommen, könnte der Richter die Flapsigkeit des Schreibens negativ bewerten und gegen Sie verwenden.

Im Widerspruch sollten Sie bestimmt auftreten, aber immer die Form wahren. Sonst könnten Sie sich damit alle Türen versprerren.

Meine Meinung. (ich sag's dazu, obwohl das Vorwort schon die Unverbindlichkeit betont)


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Re: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
#4: 08. Februar 2013, 01:53
[...] sollte es zu einer Zivilklage kommen, könnte der Richter die Flapsigkeit des Schreibens negativ bewerten und gegen Sie verwenden.
Im Widerspruch sollten Sie bestimmt auftreten, aber immer die Form wahren. Sonst könnten Sie sich damit alle Türen versprerren.

Weder der eingangs erwähnte "Einspruch gegen die Zwangsgebühr" [Anm.: seit 1.1.2013 eigentlich Zwangs*beitrag*!] noch das auf die Ablehnung erfolgte Anschreiben an die Intendanz sind der tatsächlich *förmliche Widerspruch*.

Ich habe das Schreiben als schlichte bürgerliche Unmutsbekundung/ Beschwerde aufgefasst, und denke nicht, dass diese (solange in den förmlicheren Schreiben wie "Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt"/ "Erklärung der Zahlungsunwilligkeit"/ "Zahlungsverweigerung"/ "Widerspruch"/ "Klage" entsprechend sachlich argumentiert und formuliert wird) nicht "negativ" in eine Urteilsbildung über den tatsächlichen *Widerspruch* einfließen würde.

Man wird mit dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" als Bürger schließlich auch nicht - bildlich gesprochen - mit "Samthandschuhen" angefasst. Ein bisschen "Gegen-Pfeffer" darf schon sein...


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six2seven

Re: Beendigung meiner Zahlungsbereitschaft.
#5: 08. Februar 2013, 12:32


AUTOR: PIT


Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Diesem Schreiben war die Aufhebung meiner Einzugsermächtigung sowie die Zahlung unter Vorbehalt vorausgegangen, sollte ich die Aufforderung erhalten.

Der –flapsige Ton- den Sie als Anlass einer ev. Repression sehen, ist Absicht.

Soll der Ochse kurz vor dem Schlachttermin noch in höflicher Form bei dem Schlachter anstellig werden?

Wird eine  "höfliche "  Zahlungsaufforderung mit Zwangsandrohung, nur durch –Sehr geehrter Herr - heimeliger und weniger akut ?

Was haben uns die  ganzen Höflichkeitsformeln bei behördlichen Schriftgängen jemals gebracht ?
Ist nicht vielmehr zu fragen, ob durch – Sehr geehrte ???   - und   - Hochachtungsvolle ??? Bezeugungen, eine Distanz gefördert wird, die nur dem System passt, ein eingeschüchterter
Bittsteller ist allemal besser zu kuschen als einer mit klarer Aussage.

Vielleicht liegt in diesen ganzen Demutsfloskeln der Hund begraben, weil auch niemand mehr, aus Angst vor Repression, Seine Ansichten glasklar formulieren will.

Und glauben Sie mir, unserem kulturellen Erbe wird  durch die klare Sprache nicht geschadet.











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